All inclusiv Partys nach HGastG

eine große Hotelanlage macht mit einem Veranstalter, in diesem Fall „Müller-Reisen“, all inclusiv Partys von Freitag bis Sonntag. Übernachtung, Essen, Trinken (auch viel Alkohol) und Discoparty incusive. Veranstalter ist Müller-Reisen. Macht sich der Hotelbetreiber strafbar nach dem Hessischen Gaststättengesetz?

Zu deutschen Gesetzen kann ich leider nichts sagen.

Friede7

Hallo Bullbach,

ich kenne das hessische Gaststättengesetz nicht.

Falls es so ähnlich wie das bayerische ist,
keine Jugendlichen als Gäste hingelassen werden und
mit Prostituierten nichts läuft, eingefädelt ist,
dann meine ich, daß es dagegen kaum was Rechtliches an Einschränkung gibt.

Herzliche Grüße
Bernhard

Sorry nicht mein Gebiet.Mfg,

Hallo,

ich bin keine Juristin und kenne mich sowieso mit einem Spezialrecht nicht aus.

Aber Sie könnten selbst nachlesen unter:

http://starweb.hessen.de/cache/GVBL/2012/00005.pdf

und Neuerungen in 2012

http://www.hess-staedtetag.de/aktuelles/arbeitsfelde…

Ich denke darin könnten Sie eine Antwort auf ihre Frage finden.
Gruß, Christin

Sorry, kenne mich mit der hessischen Rechtslage nicht aus.

Hallo,

wenden Sie sich an Ihr zuständiges Ordnungsamt. Dort wird man Ihnen darüber genauer auskunft erteilen können. Auch sollten Sie sich anschauen wie bei Ihnen die Nachtruhe im Landesgesetzt verankert und berücksichtigt wird. Eventuell müssen Sie hierfür lange Beweise Sammeln, und sichern, protokollieren usw. ehe Sie sinnvoll aktiv werden können.

Mfg
Andreas

Sorry, hier kann ich nicht helfen, da ich hier nicht belesen bin.

Kann ich leider nicht beantworten.
E.

Hallo, dabei kennne ich mich leider nicht aus. MfG

Hallo Bullbach,

davon habe ich keine Ahnung…
Vielleicht weiß ein anderer aus dem Forum mehr…
Gruss