nach meinem Dafürhalten sind die Anforderungen die Wünsche / Vorstellungen des Arbeitgebers, die Erfordernisse die tatsächlich nötigen Kenntnisse / Fähigkeiten zu Erfüllung der Aufgaben.
Beides muss nicht zwangsläufig übereinstimmen.
Anforderungen stellt jemand an jemanden, der kann sich also aussuchen, welche Anforderungen er stellen will. Jedenfalls ist es vom Standpunkt der Person aus gesehen, die diese Anforderungen stellt.
Erfordernisse bestehen irgendwo, zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt, und ich kann zusehen, ob ich denen genüge. Diese Erfordernisse scheinen eher etwas Gottgegebenes zu sein, eine objektive Gegebenheit. Jedenfalls ist es hier mehr von demjenigen aus betrachtet, der diesen Erfordernissen oder Anforderungen zu genügen hat.
Je nachdem können aber beide Begriffe vollkommen das selbe bedeuten.
Man kann den Anforderungen genügen oder die Anforderungen erfüllen.
Den Erfordernissen genügt man eigentlich, erfüllen tut man sie eher nicht.
ja.
Man kann für beide Substantive auch „genügt“ verwenden, das wirkt aber etwa wie Schulnote 3 oder 4.
Bei „genügt“ aber: sie genügt allen xxxx, nicht alle xxxx.