Alle Angaben bei Steuererklärung erforderlich?

Hallo WWW´ler!

Angenommen jemand (Angestellter) hat eine Steuersrklärung für 2003 gemacht und ALLES angegeben und mit einem PC Programm durchrechnen lassen.
Angebliche Rückzahlung 300€.

Er hat noch ein 2tes mal durchrechnen lassen aber OHNE Sonderausgaben zu den Versicherungen (Unfall- Leben- zusätzliche Private Kranken- usw. Versichernugen).
Angebliche Rückzahlung 300€.

Welche Ausführung sollte er einreichen, da bei beiden Versionen derselbe Betrag rauskommt?
Muss er die Versicherungen angeben oder kann er auch der einfachheit halber die „kürzere“ Version abgeben?
Hat es eventuell Folgen wenn man nicht alles angibt?

Vielen Dank

Christian

Hallo Christian,

das liegt daran, dass die die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Sonderausgaben begrenzt ist. Bei den meisten Arbeitnhemern ist der maximal abzugsfähige Betrag bereits durch die auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Sozialabgaben, insbesondere Rentenversicherung überschritten.

Es bringt dann in der Tat nichts zusätzliche Angaben einzureichen.

Grundsätzlich bist Du übrigens zur Vollständigkeit nur bei den Angaben verpflichtet die steuerwirksam sind (zur Steuerpflicht führen, d.h. die Steuern erhöhen). Angaben die tatsächlich oder vermeintlich die Steuern reduzieren darfst Du selbstverständlich gerne weglassen. Auch Spenden zugunsten der notleidenden Staatshaushalte sind den Finanzministern jederzeit willkommen :wink:)

Gruß
Werner

Christian,
es kann auch daran liegen, dass der Grundfreibetrag ansich nicht überschritten wurde. Es kommt dann zu einer 100 % Erstattung, egal was man für zusätzliche Angaben macht.
Das Ergebnis ist das jedoch das selbe !
Abgeben kannst du die Version die Du willst, da wie es der vorschreiber bereits geschrieben hat keine verpflichtung zu den angaben der vorsorgeaufwendungen gibt.

gruß

Danke Werner! Danke Udo!
Danke euch zweien!

Genau das wollte ich wissen.
So verkürzt sich der Aufwand erheblich :wink:

Mfg

Christian