Alle Anträge noch einmal stellen?

Hallo zusammen,

ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht, weil sie alleinerziehend ist. Bisher hatte sie die Leistungen in Offenbach bezogen. Da wir den Landkreis gewechselt hatten, mussten wir einen Neuantrag stellen.

Damit das ganze schnell von dannen geht, habe ich alle notwendigen Formulare auf der Seite der Arbeitsagentur ausgedruckt und abgegeben. Ich bin zwar in Vollzeit berufstätig, muss aber eben wegen der eheähnlichen Lebensgemeinschaft auch zu mir Angaben machen. So weit so gut.

Nun haben wir vom Jobcenter in Hanau wieder Formulare zum Ausfüllen bekommen. Die sind zwar inhaltlich anders aufgebaut, aber die Fragen sind dieselben.

Kann mir jemand sagen, ob ich tatsächlich diese Formulare noch einmal ausfüllen muss? Ich halte das für reine Willkür, weil ja alle Daten bereits vorliegen. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, bevor ich da eine Beschwerde einreiche.

Vielen Dank im Voraus.

Wieso rufen sie dort nicht einfach mal kurz ihren Leistungsbetreuer an?

Wenn die ihre eigene Formulare haben werden diese Formulare ausgefüllt.

Hallo,

Du brauchst nur den Mantelbogen (Hauptantrag 4 Seiten) nochmal ausfüllen, denn da ist das Kürzel des Sachbearbeiters drauf, dass den Antragstermin bestätigt. Das ist wichtig, denn ab da kriegst Du Geld! Steht auf ausgedruckten Formularen kein Datum, bekommst du es erst ab Tag der Antragsabgabe gezahlt. Alle anderen Formulare KDU,EK,VM etc. kannst du so lassen und beilegen. Da müssen aber alle Haushaltsmitglieder aufgeführt sein.

Deine Freundin weiß hoffentlich, dass sie die Steuerklasse von 2 nach 1 wechseln muss, wenn Du zu ihr ziehst!?

Grüße
Gwenhyfar

Hallo, ich weiß das es Chikane ist, da wird noch viel mehr auch Euch drauf zu kommen. Du willst was von diesen Wichtigtuern, deshalb füll diese Formulare nochmals aus. Behalte, wenn möglich eine Kopie und lass Dir die Abgabe bestätigen. Diese Unterlagen wirst Du noch oft genug benötigen, um beweisen zu können.
Tschüß.

Hallo!
Erst eine Frage: hast du von den zuerst ausgefüllten Formularen Kopien gemacht (bei allem sehr empfehlenswert!)? Wenn ja: sehr gut! Diese dann mit den neuen (aber ebenfalls ausgefüllten, da von einem anderen Landkreis, und das ist das auschlaggebende in dieser Sache) zusammen einreichen, und zwar mit dem (gern auch etwas ironischen) Kommentar, daß ja bereits alles vorliegen würde…
Wenn nicht: ausfüllen und ebenfalls eine kleine Notiz dazu, daß bereits alles vorliegen müsste (Adresse und Ansprechpartner etc. des vorigen Antrages mit angeben). Aber keinesfalls nur einen Brief schreiben und sie darauf hinweisen, daß sie gefälligst selber suchen sollen! Obwohl sie es ja könnten (Anfrage im zuständigen Amt würde genügen…) aber das machen sie ja nicht. Wichtig ist eben, daß es ein anderer Landkreis ist.
Lieber Gruß und viel Glück!
Annette

Oh ja, das übliche Desaster! Da kann man sich Vormulare ausdrucken oder sogar online ausfüllen - und die herrschaften bestehen auf der Print-Form. Komm, wenn du die Angaben eh nur nochmal abschreiben musst, mach das. Klüger ist das. Sich mit den Herrschaften anzulegen bringt definitiv in diesem Fall nichts. Man lässt Euch spüren, dass „das Amt“ am längeren Hebel sitzt. Geh doch in diesem Fall den Weg des geringeren Widerstandes! Sei weise!
Rein rechtlich hast natürlich Recht. Aber bis das z.B. geklärt ist, kann man erst mal die Zahlungen zurück halten… „Ja - und? Der Fall ist doch nicht geklärt…!“ Und du weißt doch nicht, wie Eure Daten liegen… also: keine Beschwerde machen. Da bekommt ihr nur unnötigen Ärger. Alles Gute für Euch beide.
Lasst Euch nicht kirre machen!

Hallo, die Frage zu beantworten ist gar nicht so einfach, da ich nicht weis, um welche Anträge es sich handelt. Dem Grunde nach gibt es immer einen Hauptantrag und ergänzend dazu noch weitere „Anlagen“, die sich mit Details näher beschäftigen. Zb. wird im Hauptantrag nach der Unterkunft gefragt und in der Anlage dann nach Details zur Wohnung etc.

Insofern könnte ich mir vorstellen, dass es nicht wirklich was mit Willkür, sondern tatsächlich mit erforderlichen Angaben zu tun hat. Denn welchen Nutzen hätte das neue JobCenter, wenn es Ihnen unnötige Anträge zusenden, da diese ja bei Rücksendung trotzdem bearbeitet werden müssen.

Übrigens: es gibt auch die Anlage VE. Die beschäftigt sich mit der Einstehungsgemeinschaft. Da würde ich mal überprüfen, ob das nicht auf Sie anzuwenden ist, denn wer gerade erst zusammen gezogen ist, kann sich evtl. aus dem Alg2-Bezug ausschliessen. Näheres dazu einfach googln.

Gruß
Alex

Hallo sazetueb,
leider kann ich in dieser Sachen nicht weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß

Jürgen Stirnberg

Grundsätzlich sind die örtlichen Formulare zu verwenden, soweit dort nicht „optiert“ wurde, d. h. der Landkreis das selbst macht ohne Arbeitsagentur, sind aber eigentlich bundesweit einheitliche Formulare üblich!

Hallo,

wenn die Angaben die du machst gleich sind, musst du es nicht noch mal machen! Wollen die es aber doch haben, Zähne zusammen beissen und noch mal der Spaß! Sehr oft sind die so. Klagen bringt nichts.
Es gibt viele dumme Arbeitslosenämter…

Hallo,

ob und in welchem Umfange Du die Formulare noch einmal ausfüllen musst, kann Dir am besten das Jobcenter sagen. Bisher nehme ich auch die Formulare aus dem Web und die gehen auch immer durch. Da die Daten von Dir bereits vorliegen, sollte es in einem Gespräch zu klären sein, dass Du nicht alles noch einmal einreichen musst.

Gruß Hagen