Hallo zusammen,
ich bin mit meiner Partnerin zusammengezogen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht, weil sie alleinerziehend ist. Bisher hatte sie die Leistungen in Offenbach bezogen. Da wir den Landkreis gewechselt hatten, mussten wir einen Neuantrag stellen.
Damit das ganze schnell von dannen geht, habe ich alle notwendigen Formulare auf der Seite der Arbeitsagentur ausgedruckt und abgegeben. Ich bin zwar in Vollzeit berufstätig, muss aber eben wegen der eheähnlichen Lebensgemeinschaft auch zu mir Angaben machen. So weit so gut.
Nun haben wir vom Jobcenter in Hanau wieder Formulare zum Ausfüllen bekommen. Die sind zwar inhaltlich anders aufgebaut, aber die Fragen sind dieselben.
Kann mir jemand sagen, ob ich tatsächlich diese Formulare noch einmal ausfüllen muss? Ich halte das für reine Willkür, weil ja alle Daten bereits vorliegen. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, bevor ich da eine Beschwerde einreiche.
Vielen Dank im Voraus.