Alle Fenster und Türen zu hoch eingebaut

Hallo,

es hat sich rausgestellt, dass bei uns alle Fenster und Türen zu hoch eingebaut worden sind. Prinzipiell stört es uns nur an den zwei Terassentüren und an der Haustüre. Hier haben wir jetzt eine Schwelle von 4,5cm.

Jetzt will die Firma uns einen Preisnachlass gewähren. Allerdings wissen wir nicht mit wieviel wir uns zufrieden geben sollen. Schließlich müsste man alle Fenster und die Tür runtersetzen und das wäre der enorme Aufwand. Und man müsste alles neu fließen und die Wände neu tapezieren.
Ebenfalls müsste die Außenfassade neu gemacht werden.

Vielleicht kann uns jemand einen Tip geben. Wir haben noch eine Restzahlung von ca. 6000€ offen.

Grüsse

Hallo,
es sollte evtl. zunächst die Frage geklärt werden, wo genau der Fehler liegt - entweder in einer umlaufend falschen Sturzhöhe oder aber in falschen Fenster- und Haustürmaßen. Oder aber in geänderten Fußbodenaufbauten.

Festzustellen ist das anhand der Schnitt- und der Grundrißzeichnung, in der die Fenstermaße angegeben sind. Da es sich in der Regel um Rohbaumaße handelt, ist von den dort genannten Fenstermaßen noch der Fußbodenaufbau abziehen.

Beispiel: Maß in der Zeichnung 2,40m abzgl. 12cm Aufbau = Fenstermaß bei einer Terrassentür = 2,28m, dieses Maß sollte die Tür dann haben.

Wird dieses Maß nicht eingehalten oder das Sturzmaß (geht ebenfalls aus der Schnittzeichnung hervor)ist ein anderes, hat der Unternehmer ein Problem - und zwar kein geringes.

Hier liegt eindeutig eine Abweichung von den vereinbarten Maßen vor, die Sie als Bauherr so nicht hinnehmen sollten. Außerdem sind 4,5cm hohe Schwellen, die ja über das normale Maße der sowieso vorhandenen Schwelle hinaus gehen, außerhalb jeder Norm.

Ich würde zumindest bei den Terrassentüren und der Haustür auf Abhilfe drängen, in dem hier neue Elemente eingebaut werden. Für die anderen ungewollten Änderungen sollten Sie dann einen Nachlaß vereinbaren.

Die noch zur Verfügung stehenden € 6.000,-- sollten Sie auf jeden Fall einbehalten. Wichtig ist eine formgerechte Mängelrüge mit Mängelbeseitigungsaufforderung unter Fristsetzung. Ggfls. mit Androhung der Ersatzvornahme, falls die Frist nicht eingehalten wird. Ganz wichtig: Verweigern Sie die Abnahme aufgrund dieser Mängel, da sich sonst die Beweislast umgekehrt. Ggfls. rechtzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren.

Bei weiteren Fragen einfach wieder melden.

Viel Erfolg
bauherrennothilfe

Hallo,

wenn es doch so deutlich falsch gemacht wurde, würde ich nur akzeptieren wenn die noch offene Restsumme völlig entfällt. Alles andere ist ein Geschenk an den Bauträger.
Sollte dies nicht der einzige Mangel sein, unbedingt einen Gutachter einschalten.

Viel Glück

Der Verhandlungsspielraum liegt zwischen 0€ und dem Gegenwert für die Höhenveränderung aller Öffnungen. Pragmatisch und fair würde ich in eurem Fall jedoch darauf bestehen die Außentüren runterzusetzen oder, sofern dadurch die Gefahr besteht, dass andere Schäden entstehen, um die Schätzkosten für diese Arbeit zu mindern. Der Aufwand hängt von der Konstruktion ab und ist für mich ohne Augenscheinnahme nicht eruierbar.
LG
VDr