Hallo,
es sollte evtl. zunächst die Frage geklärt werden, wo genau der Fehler liegt - entweder in einer umlaufend falschen Sturzhöhe oder aber in falschen Fenster- und Haustürmaßen. Oder aber in geänderten Fußbodenaufbauten.
Festzustellen ist das anhand der Schnitt- und der Grundrißzeichnung, in der die Fenstermaße angegeben sind. Da es sich in der Regel um Rohbaumaße handelt, ist von den dort genannten Fenstermaßen noch der Fußbodenaufbau abziehen.
Beispiel: Maß in der Zeichnung 2,40m abzgl. 12cm Aufbau = Fenstermaß bei einer Terrassentür = 2,28m, dieses Maß sollte die Tür dann haben.
Wird dieses Maß nicht eingehalten oder das Sturzmaß (geht ebenfalls aus der Schnittzeichnung hervor)ist ein anderes, hat der Unternehmer ein Problem - und zwar kein geringes.
Hier liegt eindeutig eine Abweichung von den vereinbarten Maßen vor, die Sie als Bauherr so nicht hinnehmen sollten. Außerdem sind 4,5cm hohe Schwellen, die ja über das normale Maße der sowieso vorhandenen Schwelle hinaus gehen, außerhalb jeder Norm.
Ich würde zumindest bei den Terrassentüren und der Haustür auf Abhilfe drängen, in dem hier neue Elemente eingebaut werden. Für die anderen ungewollten Änderungen sollten Sie dann einen Nachlaß vereinbaren.
Die noch zur Verfügung stehenden € 6.000,-- sollten Sie auf jeden Fall einbehalten. Wichtig ist eine formgerechte Mängelrüge mit Mängelbeseitigungsaufforderung unter Fristsetzung. Ggfls. mit Androhung der Ersatzvornahme, falls die Frist nicht eingehalten wird. Ganz wichtig: Verweigern Sie die Abnahme aufgrund dieser Mängel, da sich sonst die Beweislast umgekehrt. Ggfls. rechtzeitig einen Rechtsanwalt konsultieren.
Bei weiteren Fragen einfach wieder melden.
Viel Erfolg
bauherrennothilfe