Alle Heizkessel wegschmeißen?

… außer den ganz neuen!

So hören sich die Ratschläge an, die ich bekomme. Im zum Kauf beabsichtigten Haus ist der Heizkessel über 20 Jahre alt, besteht aber jedes Jahr die TÜV-Prüfung.

Meine Bekannten sagen, nächstes Jahr müssen alle alten Heizkessel rausgerissen werden, weil es neue Gesetze gibt. Was genau drin steht, kann mir aber keiner sagen. Ich weiß es auch nicht, weil ich bis vor kurzem im Ausland gelebt habe.

Ich werde also ständig gewarnt, wieviel Ausgaben da auf mich zu kommen. WEiß jemand was näheres über diese berüchtigten Gesetze? Ich kann mir kaum vorstellen, dass Millionen von Heizungen ersetzt werden müssen.

Vielen Dank im voraus
Hans

Hallo Hans!

Nur keine Panik!!

Eigentlich ist die Sache doch sehr einfach :

Du siehst Dir die letzte " Bescheinigung über das Ergebnis der Messung an einer Feuerungsanlage für flüssige oder gasförmige Brennstoffe gemäß §§ 14,15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" an.
So heißt das Ding.
Diese bekommst Du jedes Jahr nach Untersuchung Deines Kessels durch den Schornsteinfeger. Dort siehst Du den Abgasverlust in %.
Weiterhin hast Du eine Information über die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung bekommen. Dort drin findest Du eine tabellarische Übersicht über die Verluste, die ein Kessel einer bestimmten Größe zu einem bestimmten Datum haben darf.
Wenn Du uns die Leistung Deines Kessels und das Alter und den Verlust sagst, könnte man sehen, ob Du einen neuen brauchst. Du kannst es aber in einem geordneten Haushalt, den Du sicher führst, auch selbst herausfinden.

So ganz grob gesagt: Wenn Dein Kessel nicht mehr als 11% Verluste hat, ist alles in Ordnung.
Gruß Werner

Bei meinem Haus (Bayern, gehts nach Bundesland oder gar Regierungsbezirk) wurde zusätzlich zur jährlichen Prüfung 1997 eine Einstufungsmessung nach BImSchV vorgenommen. Die Unterlagen muss Du finden.

Danach wurde meine Heizung eingestuft. Sie ist somit im Jahr 2004 fällig.

Meine 30! Jahre alte Kiste hat einen Abgasverlust von 11% in den letzten beiden Jahren, aber in die Berechnung des Abgasverlusts geht auch das Baujahr mit ein.
Nützt nix, muss 2004 raus.

Frag doch deine Prüfstelle, die können Dir sicher weiterhelfen.

CU
Ralf

Hallo RAlf

Bei meinem Haus (Bayern, gehts nach Bundesland oder gar
Regierungsbezirk) wurde zusätzlich zur jährlichen Prüfung 1997
eine Einstufungsmessung nach BImSchV vorgenommen. Die
Unterlagen muss Du finden.

BImSchG heisst Bundesimmissionsschutzgesetz, d.h. dies ist ein bundesweit geltendes Gesetz. Die Durchführung obliegt den Ländern und wird i.d.R. vom Schornsteinfeger erledigt.

Danach wurde meine Heizung eingestuft. Sie ist somit im Jahr
2004 fällig.
Frag doch deine Prüfstelle, die können Dir sicher
weiterhelfen.

oder den (Bezirks-) Schornsteinfeger - einfach mal beim zuständigen Gemeindeamt/Landratsamt nachfragen.

Tschuess Marco.

Ab diesem Jahr kommt die neue Bimschv in Kraft. Das bedeutet alle Anlagen die vor 1978 installiert worden sind müssen, je nach Abgasverlust, bis 2004 raus. Alle ANlagen, die später eingebaut worden sind und 25 KW Leistung nicht überschreiten, dürfen einen Abgasverlust von 12 % nicht überschreiten.

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