Es ist ja so: die Gemeinden sind verpflichtet, Straßen u n d Gehwege zu räumen und zu streuen. Leider kann das Versorgen der Gehwege auf die Anwohner verlagert werden, da anscheinend in den Gemeinderäten nur HatzIV-Empfänger und fitte Rentner (oder durch Grundstückmanipulation reich gewordene)mit unbegrenzter Zeit sitzen…
Nun ist die Frage, muß der Anwohner häufiger räumen als die Gemeinde ihren Verpflichtungen nachkommt, sprich fehlt ein Räumfahrzeug oder das Geld - wird nur sehr eingeschränkt geräumt und ein Schild aufgestellt:
also klinke ich mich in die Pflichten der Gemeinde ein und räume auch nicht häufiger und stelle ein Schild auf.
Wäre das rechtens, schließlich steht mein Räumfahrzeug und mein Personal (ich) auch nicht ständig zur Verfügung.
Gruß, K.
Quod licet Iovi, non licet bovi
„Was dem Jupiter erlaubt ist,ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt.“
unbeannter Verfasser.
Hallo,
eigentlich passt dieser Spruch wie die Faust aufs Auge,
auch wenns weh tut. Beides. 
Der Eigentümer eines Grundstückes kann verpflichtet werden, auch auf kommunalen Straßen vor seinem Grundstück, die Verkehrssicherungspflicht im Sinne von Straßenreinigung und Winterdienst zu gewährleisten. Er kann bei vermieteten Objekte in Ausübung seines Hausrechtes dies auch den Mietern übertragen. Er bleibt aber auch in diesem Fall verantwortlich dafür. Denn Eigentum verpflichtet.
Mag dem Einen oder Anderen widersinnig vorkommen, ändert aber nichts daran.
Die jeweiligen kommunalen Satzungen regeln die Zeiten, in denen der Winterdienst zu gewährleisten ist. Wie oft das geschehen muss, liegt an den örtlichen Gegebeneheiten und der Wetterlage.
Man könnte hier auch scherzhaft zitieren:
„Es ist den Untertanen untersagt, den Maßstab ihrer beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeiten anzulegen.“
Kurfürst Friedrich Wilhelm
In diesem Sinne
Rumburak
Es ist ja so: die Gemeinden sind verpflichtet, Straßen u n d
Gehwege zu räumen und zu streuen.
Geil, woher immer wieder diesselbe Leier und dabei auch noch falsch?
Die Gemeinden sind verpflichtet im die Straßen verkehrssicher zu halten, und das gerade im Winter im Rahmen der Leistungsfähigkeit.
Also?
Gruß!
T.
Hallo !
Nun mal ganz genau:
Jeder Bewohner einer EG-Wohnung ist verpflichtet den Gehweg vor dem Haus
vom Schnee zu räumen.
Normalerweise steht das auch im Mietvertrag festgeschrieben.
Ausseerdem gibt es die Gemeindeverordnung in der alles steht.
Sie haben auch die Pflicht, vor dem Haus den Gehweg vom Schnee zu räumen.Spätesten ab 7.00 in der Frühe. Sie sind gesetzlich verplichtet den Gehweg vor ihren Haus Schnee-Eisfrei zu halten. Da gibt es kein wenn und aber.Sollten sie oder die Bewohner beruflich oder anderweitig verhindert sein, ist ein Winterdienst zu bestellen.
Hallo !
Nun mal ganz genau:
Jeder Bewohner einer EG-Wohnung ist verpflichtet …
Nur EG?
Nein, alle Eigentümer bis einschliesslich DG
Hallo,
Nun mal ganz genau:
Jeder Bewohner einer EG-Wohnung ist verpflichtet …Nur EG?
Nein, alle Eigentümer bis einschliesslich DG
Nein, das ist beides falsch.
In aller Regel wird die Gemeinde die Räumpflicht auf den Hausbesitzer abwälzen, also den Vermieter. Und der hat es in der Hand, diese Pflicht per Mietvertrag an seine Mieter weiter zu reichen. In welcher Form, bleibt ganz allein ihm überlassen - ob nur Erdgeschossmieter oder alle oder auch gar keiner (er kann auch einen Hausmeister oder eine Firma beauftragen und die Kosten umlegen oder selber räumen).
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Der Eigentümer eines Grundstückes kann verpflichtet werden, auch auf kommunalen Straßen vor seinem Grundstück, die Verkehrssicherungspflicht im Sinne von Straßenreinigung und Winterdienst zu gewährleisten.
Was hat Straßenreinigung primär mit Verkehrssicherungspflicht zu tun? Und sind hier mit Straßen die Gehwege gemeint? Oder gibt es tatsächlich die Möglichkeit den Eigentümern angrenzender Grundstücke auch den Winterdienst auf der Fahrbahn aufzudrücken?
Kann ich mir kaum vorstellen, da ja nicht mal die Gemeinden verpflichtet sind die Fahrbahn zu räumen bzw. zu streuen.
Er kann bei vermieteten Objekten in Ausübung seines Hausrechtes dies auch den Mietern übertragen.
Das würde ich eher in den Bereich der Vertragsfreiheit anstatt des Hausrechts einordnen. Schließlich müßte sowas im Mietvertrag festgehalten werden.
Grüße
Wo habe ich etwas anderes bzw. falsches behauptet?
)
Hallo,
Wo habe ich etwas anderes bzw. falsches behauptet?
Darf ich Dich mal zitieren:
„Nur EG?
Nein, alle Eigentümer bis einschliesslich DG“
Das ist nunmal falsch. Sie sind gesetzlich genau gar nicht verpflichtet und was im Mietvertrag steht, weißt Du doch gar nicht. Also kannst Du das auch nicht einfach so behaupten.
Ich kenne einige Mietverträge, bei denen die Erdgeschossbewohner Schnee räumen und die anderen sich um den Hausflur kümmern.
Das ganze hat aber eben keinerlei Allgemeingültigkeit, also solltest Du das auch nicht einfach behaupten.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Jeder Bewohner einer EG-Wohnung ist verpflichtet den Gehweg
vor dem Haus
vom Schnee zu räumen.
falsch.
Normalerweise steht das auch im Mietvertrag festgeschrieben.
definiere „Normalerweise“. Bei mir steht es nicht im Vertrag. Dafür bezahle ich über die Nebenkosten einen Winterdienst.
Ist mein Mietvertrag also „unnormal“?
Wie hier immer wieder aus persönlichen Einzelerfahrungen Grundsätzlichkeiten konstruiert werden, finde ich echt amüsant…
Gruß
S.J.
Hallo,
Wo habe ich etwas anderes bzw. falsches behauptet?
Darf ich Dich mal zitieren:
“Nur EG?
Nein, alle Eigentümer bis einschliesslich DG"
Das ist nunmal falsch. Sie sind gesetzlich genau gar nicht
verpflichtet und was im Mietvertrag steht, weißt Du doch gar
nicht.
Meine Antwort bezog sich auf EG (Erdgeschoss)
Nur EG ist definitiv nicht richtig.
Alles andere, ob die Stadtverwaltung nun die Räumpflicht an die Eigentümer delegiert hat oder nicht, ist von mir gar nicht angesprochen worden.
Also kannst Du das auch nicht einfach so behaupten.
Ich kenne einige Mietverträge, bei denen die Erdgeschossbewohner
Schnee räumen und die anderen sich um den Hausflur kümmern.
Im UP steht „Anwohner“, nicht „Mieter“.
Wenn die Eigentümer eine Räumpflicht haben, können sie diese per Vertrag auf die Mieter übertragen, bleiben aber für zivilirechtliche Folgen erst einmal in der Verantwortung. Ob sie später Schäden von den Mietern (wenn per Vertrag… usw) einklagen können, ist hier auch nicht gefragt.
Das ganze hat aber eben keinerlei Allgemeingültigkeit, also
solltest Du das auch nicht einfach behaupten.
Ich habe mit meiner Antwort nur audrücken wollen - wenn eine Pflicht besteht, dann für alle bis einschliesslich DG, nicht nur für das EG.
Endlich klar?
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Ich habe mit meiner Antwort nur audrücken wollen - wenn eine
Pflicht besteht, dann für alle bis einschliesslich DG, nicht
nur für das EG.
Endlich klar?
Ja. Wie vorher auch. Nur ist es eben leider nicht richtig:
Ich kenne einige Mietverträge, bei denen die Erdgeschossbewohner
Schnee räumen und die anderen sich um den Hausflur kümmern.
Die Verpflichtung kann der Vermieter verteilen, wie es ihm passt. Auch so, dass die oberen Mieter diesbezüglich aus dem Schneider sind.
Gruß
loderunner (ianal)