AN arbeitet als studentische Aushilfskraft (Minijob) in einem amerikanischen Unternehmen in Hannover, aber mit Sitz in USA. Ihm wurde bei der Einstellung mitgeteilt, dass er alle etwaigen Krankheitstage nacharbeiten müsse. Ist dies rechtens?
Danke für die Antworten.
Micha
Nein
Ist dies rechtens?
Nein
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido
Nein. Auf deutschem Boden gelten deutsche Gesetze.
Webmart hat sich daran auch die Zähne ausgebissen.
AG oder AN können bei http://www.minijob-zentrale.de nachlesen oder nachfragen.