hi!
Es handelt sich beim Angriff auf Manichl um einen Angriff in
Bezug auf seinen Dienst und seine dienstliche Tätigkeit.
Deswegen ist das Attentat auf ihn eben kein 08/15 Fall,
sondern ein Angriff auf den Staat selbst.
Zudem muss der Staat sicherstellen, dass
Angriffe auf Amtsträger mit besonderem Schwerpunkt aufgeklärt
werden, denn sonst können wir den Laden „Bundesrepublik
Deutschland“ dicht machen, denn dann hält niemand mehr seinen
Kopf für die Gesellschaft hin.
hallo
nein ! bitte lese das GG. wer Straftaten bei Amtsträger mit besonderem Schwerpunkt aufgeklärt handelt dem (Art.3, Absatz 1 GG ) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ zuwider.
Und wo eine Zeitung eine Meldung platziert ist ihr dank der
Pressefreiheit wohl selbst überlassen. Und wenn dann Meldungen
wie die folgende völlig untergehen darf man sich dafür bei den
Medien bedanken:
http://www.halternerzeitung.de/lokales/dorsten/lokal…
da hast du recht
Gruß Andreas
gruß markus