wenn man ein Angebot (auf Anfrage)von jemanden bekommt, der einen telefonisch in Buchführungsfragen beraten würde… was sollte man vorraussetzen, um sicherzugehen, daß es sich um einen seriösen Steurberater handelt.
Derjenige würde immerhin Einblick in Geschäftsvorfälle erhalten, die man normalerweise ungern preisgibt.
Unnterliegt ein Steurberater oder Buchhalter der Schweigepflicht?
ein „echter“ Steuerberater hat eine enorm aufwändige Ausbildung hinter sich und ist Zwangsmitglied in der Kammer, hat eine ordentliche Berufshaftpflicht, rechnet nach Gebührenordnung ab, … Nur er darf sich Steuerberater nennen und wird dies auch tun und wird auch die Kammerzugehörigkeit gerne auf Nachfrage hin nachweisen (bzw. man kann bei natürlich auch bei der zuständigen Kammer anrufen und fragen, ob Herr X Mitglied ist und bekommt selbstverständlich darüber Auskunft).
Ein solcher Steuerberater unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht und würde seine Existenz auf Spiel setzen, wenn er dagegen verstößt. Die Wahrscheinlichkeit hier an seriöse Leute zu geraten ist so hoch wie in jedem anderen anerkannten freien und verkammerten Beruf (Ärzte, Rechtsanwälte, Archtekten, Apotheker, …)
Für die laufende Buchführung bieten aber auch andere Dienstleistungen an, und da wird es dann schwierig, weil es hier unterschiedlichste Konstellationen gibt, bis hin zum „selbständigen“ Angelernten, der meint nach einem halben Jahr Buchungserfassung an Software X jetzt den großen Steuerberater spielen zu können. Da muss man sich dann sehr genau erkundigen, welche Ausbildung und welche Abschlüsse vorliegen, und welche Tätigkeit genau durchgeführt wird (und offiziell werden darf). Sind diese Angaben alle stimmig, kann man davon ausgehen auch hier durchaus im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine gute Unterstützung bekommen kann. Hapert es, würde ich von so jemand die Finger von lassen, denn wer sich einen Teufel um klare rechtliche Rahmenbedingungen schert, der wird es mit der Genauigkeit seiner Arbeit, etc. vermutlich nicht ander halten.
Gruß vom Wiz
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wenn man ein Angebot (auf Anfrage)von jemanden bekommt, der
einen telefonisch in Buchführungsfragen beraten würde… was
sollte man vorraussetzen, um sicherzugehen, daß es sich um
einen seriösen Steurberater handelt.
Derjenige würde immerhin Einblick in Geschäftsvorfälle
erhalten, die man normalerweise ungern preisgibt.
Unnterliegt ein Steurberater oder Buchhalter der
Schweigepflicht?
Hallo Dan,
für die Beratung in Buchführungsfragen fällt der Buchhalter/Kontierer … schon einmal aus, da er dies gesetzlich nicht darf. Dementsprechend wird es dann auch äusserst schwer ihn in Haftung zu nehmen, sollte mal durch seine Hilfe etwas daneben gehen.
Ein Steuerberater unterliegt einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, die auch äusserst ernst genommen wird.
Andere Frage:
Wer macht denn Deinen Abschluss, Steuererklärung …, meiner Meinung sollte diese Person auch in Buchhaltungsfragen beraten, denn viele Köche verderben nicht nur den Brei sondern sind meist auch recht kostspielig.
vielen Dank für Eure Ausführungen, das hat mir schon mal sehr geholfen!
Zu Deiner Frage, Chris. Ich mache meine Steuererklärung selbst, ebenso die Buchungen und mit Sicherheit auch die Fehler.
Ich hatte in einem anderen Forum annonciert, ob es jemanden gäbe, der sich mit Lexware FOP auskennt und der mir in Buchungsfragen Hilfestellung geben könnte. Darauf hat sich auch jemand gemeldet, deshalb meine Frage hier in dem Forum.