Alle Werbungskosten oder nur Teil?

Hallo,

wenn man in einem Jahr nur z.B. in der zweiten Jahreshälfte freiberuflich oder auf Lohnsteuerkarte arbeitet:
Kann man dann trotzdem ALLES Büromaterial - z.B. Ordner, Druckpapier -, das man während des GANZEN Jahres gekauft hat, in der EStE absetzen, oder nur das, was man erst WÄHREND DIESER Tätigkeit kauft, oder muss man für jedes Einzelteil den direkten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit nachweisen?
Soweit ich weiß, wird immer der volle Pauschbetrag angesetzt (stimmt das?).
Aber wie ist es mit den belegten höheren Ausgaben?

Hallo,
Ausgaben, die Du geltend machen möchtest, müssen mit den Einkünften in Zusammenhang stehen. Wenn Du also in der ersten Jahreshälfte Bewerbungen schreibst und in der zweiten Jahreshälfte somit einen Job ausüben kannst, dann ist das ein Zusammenhang. Wenn Du aber in der ersten Jahreshälfte mit dem Zug zu einer Messe fährst, dort Eintritt zahlst und somit Ausgaben hast, und dann in der zweiten Jahreshälfte fängst Du erst wieder an zu arbeiten, dann hat der Messebesuch „eigentlich“ nichts mit den Einkünften in der zweiten Jahreshälfte zu tun. JEtzt kommt das ABER: alles ist eine Frage der Betrachtung: weil Du könntest ja auf der Messe gewesen sein, um up-to-date zu bleiben und um Dich auf einen neuen Job vorzubereiten.
Das nur mal als Beispiel. Da mußt Du halt jetzt wirklich Deine Gegebenheiten betrachten und schauen, was drauß machst.
Grüßle
Andrea

Vielen Dank!

Aber die Werbungskostenpauschale von rd. 1.000 € p.a. wird vom Finanzamt voll von dem verdienten Einkommen abgesetzt, auch wenn man nur einen Teil des Jahres verdient - das stimmt?

Das heißt, wenn man 1.000 Euro in dem Jahr verdient hätte, dann würde die volle Werbungskostenpauschale abgesetzt, so dass der steuerliche Jahresverdienst Null wäre?
Aber wenn man nur 500 Euro in dem Jahr verdient hätte, dann könnte man auch nur 500 Euro Werbungskostenpauschale absetzen - ja?

Hallo,

also: die Werbungskostenpauschale heißt eigentlich Arbeitnehmerpauschbetrag und darf nur bis zur Höhe der Einnahmen abgezogen werden. D.h., wenn Du nur 400€ eingenommen hast, dann darfst Du nicht bis -600€ rechnen sondern eben nur bis zur schwarzen Null.

Grüßle

Grundsätzlich müssen die Werbungskosten beim Arbeitnehmer bzw. die Betriebsausgaben beim Selbständigen/Gewerbetreibenden immer der jeweiligen Einkunftsart zugeordnet werden.
Es düfen immer nur die Kosten angegeben werden die während der jeweiligen Tätigkeit angefallen sind.

D.h. wenn man z.B. nur in der zweiten Jahreshälfte freiberuflich tätig war, dann können nur die Kosten für die freiberufliche Tätigkeit angesetzt werden, die in der zweiten Jahreshälfte angefallen sind.
„nur das, was man erst WÄHREND DIESER Tätigkeit kauft hat“

Für jedes Einzelteil muss man den direkten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit nachweisen.

Pauschbeträge kann man nur ansetzen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Die meisten Pauschbeträge sind Jahres-Pauschalen.
D.h. auch wenn man nur in einem Teil des Jahres die Voraussetzungen erfüllt, so gilt der volle Jahresbetrag.

Anstelle von Pauschbeträgen können in den meisten Fällen höhere Kosten nachgewiesen werden.