Hallo,
meine Freundin bekommt ihr erstes Kind, Vater unbekannt.
Mit wieviel finazielle Unterstützung kann sie rechnen? Sie ist total im Panik, dass sie jetzt auf der Strasse landet und ich kann ihr nicht viel Helfen, da ich keine Erfahrung mit Sozialamt o. Jugendam habe.
Kann hier jemand uns vielleicht weiter helfen?
Vielen Dank und Gruß
Andrea
Hallo,
die Seite find ich ganz informativ, lass dich nicht vom Biorhythmus irretieren:wink:
http://www.mondregen.de/Biorhythmus.html
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/staat…
http://www.mama-tipps.de/artikel_uebersicht.html&cat…
…und das der Vater unbekannt ist…hoffe, das bei ihr nettere Damen beim Sozialamt sitzen, als bei mir!
MAnu
Hallo Andrea,
zunächst einmal lest euch doch diesen Link durch: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=314…
No panic, dreieinhalb Millionen Frauen in Deutschland geht es ähnlich.
Viele Grüße
Jana
Hallo, also, deine Freundin bekommt auf jeden Fall Kindergeld (154,00), je nach Einkommen maximal 300,00 Euro monatlich Erziehungshilfe für 2 Jahre. Da Vater unbekannt, gibt es leider keinen Unterhaltsvorschuss, da das Jugendamt niemanden hat, an den es sich zwecks Rückzahlung wenden kann. Wenn sie arbeitslos ist, bekommt sie extra Arbeitslosengeld bzw. ALG2 fürs Kind.Wenn sie in Ausbildung ist, bekommt das Kind ALG2.
Ist zwar ein Haufen Papierkram, aber da MUSS sie durch. Helfe Ihr am besten bei den Behördengängen, füll das Zeug mit Ihr aus…
Liebe Grüße und alles Gute
MAria
Hallo Andrea,
wie immer kann ich nur dringend dazu raten eine der Beratungsstellen für Schwangere aufzusuchen. Da kommt sowohl Pro Familia als auch die ganzen kirchlichen Beratungsstellen von Caritas und Diakonie in Frage.
Im Falle Deiner Freundin rate ich zu den kirchlichen, da diese teilweise über „Sondertöpfe“ verfügen - also Geldmittel die sie nach Belieben einsetzen können.
Gerade wenn sie jetzt in Panik ist sollte Sie sich schnellstmöglich beraten lassen damit sie Klarheit hat - Panik und Schwangerschaft passen nicht gut zusammen.
Alles Gute für Deine Freundin
Sue
Hallo Andrea,
mir ging es genauso. Ich habe mich dann an die Caritas gewandt. Dort sitzen wirklich sehr nette, fachkundige Frauen, die Deiner Freundin kostenlos weiterhelfen. Sie kennen sich bestens aus, was Behörden usw angeht. Mir hat man sogar geholfen, Formulare auszufüllen usw. Teilweise haben sie dort sogar schon welche.
Man wird dort Deiner Freundin auch im rechtlichen Fragen zur Seite stehen (z.B. was den Vater angeht). Sie mag ihre Gründe haben, warum sie zu der Vaterschaft nichts weiter preisgeben will. Dort kennt man aber viele solcher Fälle und berät einen, welche Schritte sinnvoll wären.
Tipp: Deine Freundin sollte nicht erst zu spät dort hingehen, denn man darf nur den Schwangeren helfen (auch finanziell). Ob und in welcher Höhe sie finanziell unterstützt wird, hängt von der Sachbearbeiterin ab. Hat Deine Freundin z.B. gar nichts für´s Baby, besteht eine grosse Chance, dass sie Unterstützung zur Anschaffung der Erstausstattung bekommt (Bett, Matratze, Wäsche ect.).
Hat sie davon schon etwas, aber dafür keine Wohnungseinrichtung (etwa weil sie immer bei den Eltern gelebt hat), kann sie auch dafür auf fin. Hilfe hoffen.
Ich kann wirklich nur empfehlen, dort hin zu gehen. Ich weiss, man kommt sich am Anfang vor wie ein Bettler, aber sobald man erst einmal drin ist, fällt das von einem ab. Die Leute dort sind nicht nur herzlich sondern auch vom Fach (z.B. Sozialpädagogen). Soviel Nächstenliebe, wie mir dort entgegengebracht wurde, habe ich selten erlebt.
Viel Glück
Anja
Achso, ab der Geburt ist es wesentlich leichter, sich und sein Kind zu ernähren. Das staatliche Sozialsystem fängt einen in jedem Fall erst einmal auf, bis man wieder selbst für den Lebensunterhalt sorgen kann.
Hallo,
Kindesunterhalt
Unterhaltsvorschuss
Sehr häufig erhält der Alleinerziehende vom anderen Elternteil keinen Unterhalt, weil dieser nicht zahlungsfähig oder -willig ist. In diesem Fall wird vom Staat Unterhaltsvorschuss gewährt – dies übrigens auch bei ungeklärter Vaterschaft. Unterhaltsvorschuss gibt es längstens für 72 Monate bis zum Kindesalter von zwölf Jahren. Ansprechpartner sind Jugend- und Sozialamt.
Vater unbekannt Mütter, die nach der Geburt des Kindes den Vater absichtlich nicht angeben, verlieren ihren Anspruch auf Unterhaltsvorschuss meist.
MAnu
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Wenn sie
arbeitslos ist, bekommt sie extra Arbeitslosengeld bzw. ALG2
fürs Kind.Wenn sie in Ausbildung ist, bekommt das Kind ALG2.
Ist das eine ganz neue Regelung, oder seit wann erhalten minderjährige Kinder ALG bzw. ALG 2? Du meintest wohl Sozialhilfe??? Denn meines Wissens ist der Unterhaltsvorschuss die Abdeckung für das Kind.
Fragende Grüße
Jana
Seit dem 01.01.05 gibt es keine Sozialhilfe mehr…
das heißt jetzt ALG2
Ist das eine ganz neue Regelung, oder seit wann erhalten
minderjährige Kinder ALG bzw. ALG 2? Du meintest wohl
Sozialhilfe??? Denn meines Wissens ist der Unterhaltsvorschuss
die Abdeckung für das Kind.
Also, früher bekam mein Kind Sozialhilfe, von der der Unterhaltsvorschuss abgezogen wurde. Jetzt heißt es nicht mehr Sozialhilfe, sondern ALG2, kommt aber aufs selbe raus.Als Beispiel: Kind stehen 400 Euro zu, 100 UV = 300 Euro ALG2 (früher Sozialhilfe).Ich als Studentin bekomme nichts. Demzufolge bekommt das Kind ALG2, so ist es auch auf den Formularen vermerkt. Also als Berechtigter ist der Name des Kindes eingetragen.
Ich hoffe, Deine Frage ist damit einigermaßen beantwortet ! 
Liebe Grüße
choca
Seit dem 01.01.05 gibt es keine Sozialhilfe mehr…
das heißt jetzt ALG2
Hallo Gerlinde,
diese Aussage stimmt aber so nicht. Das Arbeitslosengeld 2 bezieht seit dem 1.1.2005 lediglich ALLE erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen mit ein, fasst also das bisherige SGB II und Arbeitslosenhilfe zusammen.
Sozialhilfe gibt es nach wie vor!
Viele Grüße
Jana
Liebe choca,
naja, ich grübel immer noch ein bisschen. Aber bin auch nicht wirklich im Stoff 
Danke für Dein Posting,
Jana
Hallo!
Deine Freundin braucht sich wirklich nicht allzuviel Sorgen zu machen. Bei mir war es ähnlich und ich bin jetzt echt zufrieden. Sollte Sie ALGII beantragen müssen, stünden ihr ca. zu:
Miete je nach Höhe (bis 2 Zimmer, bis ca. 60 qm)
345,00 Euro ALG II (im Westen, im Osten 331,00)
207,00 Euro ALG II für das Kind
Alleinerziehendenzuschlag (Höhe weiß ich nicht genau, ca. 100,00 Euro)
154,00 Euro Kindergeld (wird allerdings auf das ALG II für das Kind mit angerechnet - also fällt es theoretisch weg))
300,00 Euro Erziehungsgeld in den ersten 2 Jahren
ggf. Unterhalt (wird auf das ALG II des Kindes mit angerechnet)
Ich denke, damit kann man gut für sich und das Kind sorgen. Außerdem bezahlt das Jobcenter die Babyerstausstattung (ich bekam 550,00 Euro). Wenn man gebraucht kauft oder ebay nutzt kommt man damit auch hin. Sollte sie stillen, muß man dem Kind in den ersten 6 Monaten noch nicht mal was zu essen kaufen
Kleidung u.ä. bekommt man entweder geschenkt oder spottbillig bei ebay. Windeln kosten auch nicht mehr als ca. 30,00 Euro im Monat. Teuer wird das Kind erst später und dann kann sie ja theoretisch wieder arbeiten.
Ich spare sogar einiges von dem Erziehungsgeld für „schlechtere“ Zeiten, wenn ich das nicht mehr bekomme und wider Erwarten nach 2 Jahren noch keinen neuen Job habe.
Noch was zum Thema Vater: Den Vater nicht anzugeben/angeben zu können, kann sehr schwierig werden. Vor allem das Jobcenter wird da sehr hinterher sein, da Unterhalt vom Vater ja die Zahlungen verringern würde. Sie sollte sich also wirklich sicher sein, dass sie nicht weiß, wer der Vater ist 
Wenn Du noch Fragen hast - immer gerne.
Gruß,
M.
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Hallo,
154,00 Euro Kindergeld (wird allerdings auf das ALG II für das
Kind mit angerechnet - also fällt es theoretisch weg))
Es fällt praktisch weg, nicht theoretisch.
Ich spare sogar einiges von dem Erziehungsgeld für
„schlechtere“ Zeiten, wenn ich das nicht mehr bekomme und
wider Erwarten nach 2 Jahren noch keinen neuen Job habe.
Es sollte evtl. vorsichtshalber irgendwie extra als angespartes Erziehungsgeld ausgewiesen werden, da es sonst möglicherweise heißt, man hat genug Vermögen, und man soll davon leben. Ich weiß, dass es da irgendein Gerichtsurteil gibt, dass man dies nicht muss, aber dann muss man ja wohl irgendwie darlegen können, dass es das Erziehungsgeld ist und nicht irgendein anderes Geld.
Viele Grüße
Thea
Viele Grüße
Thea
Hallo!
Es fällt praktisch weg, nicht theoretisch.
Aber praktisch streichen viele Leute oft beides ein. Auch wenn es das gleiche Amt ist - oft bemerken die das nicht 
Gruß,
M.
Das hätte ich nicht gedacht, dass das überhaupt geht!
Viele Grüße
Thea
Wirklich nicht!! Denn, liebe Simsy, wenn es bemerkt wird, ist nicht nur die Rückzahlung fällig, es gibt auch noch ein Bußgeld obendrauf. Ich habe vor etlichen Jahren, als es noch nicht ganz so schlimm war mit den „leeren Kassen“ mit Wissen des AA eine Umschulung gemacht. Kostenträger war die BfA, die mir auch Unterhaltsgeld gezahlt hat. Und ich dachte, dass das AA auf Grund dessen die Zahlung des Alhi einstellen würde. Dem war nicht so, und, glaub mir, die Folgen waren nicht sehr spaßig.
Wegen der Sache mit dem nicht einzusetzenden Vermögen, vermute ich mal, dass du auf den sogenannten „Schonbetrag“ abzielst. Den gibt es auch tatsächlich, das ist aber kein festgelegter Betrag, der berechnet sich nach Lebensjahren. Wie genau weiß ich jetzt auch nicht mehr. Darum schicke ich dir mal einen link, von einer Organisation, auf deren Seiten jede Menge Infos in diesem Zusammenhang findest.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Unterstützenden Gruß
Renate
Liebe Renate,
das war nur eine Bemerkung von mir! Ich selbst habe nicht im geringsten vor noch die Möglichkeit, dies zu machen. Trotzdem vielen Dank für die Beratung, und es ist gut, dass es hier an dieser Stelle jemand gesagt hat.
Viele Grüße
Thea
DANKE Euch allem für eure liebevolle Antworten -
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