Alleinerbe auch Pflichtteilsberechtigt

4 Kinder. 1 Kind lt. Testament Alleinerbe (also 4/8 der Erbmasse)
Wird der Alleinerbe auch bei der Aufteilung des Pflichtteils nochmals bedacht?

Hallo,

ich weiß zwar nicht, wie Sie auf 4/8 kommen. Jedenfalls kann den Pflichtteil nur jemand verlangen, der nicht Erbe wird. Die Antwort lautet also nein.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Wieso 4/8? Der Alleinerbe ist Alleinerbe!. Die anderen haben lediglich einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von je 1/8, also insgesamt 3/8.

Der allleinerben wird natürlichbein Pflichtteil nicht mehr bedacht. wozu auch? Er ist ja Erbe.

ml.

4 Kinder. 1 Kind lt. Testament Alleinerbe (also 4/8 der
Erbmasse)
Wird der Alleinerbe auch bei der Aufteilung des Pflichtteils
nochmals bedacht?

Hallo fragmich,nein der Pflichtteil wird unter den 3 anderen aufgeteilt.
Schattengras

Hallo,
ein Pflichtteilsberechtigter bekommt immer die Hälfte von dem gesetzlichen Erbteil.
Das bedeutet: Bei 4 Kindern erbt jedes Kind 1/4 Anteil. Der Pflichteil also 1/8, wie Sie auch schreiben. Der gesetzliche Erbe muss also insgesamt 3/8 vom Nachlass an die Pflichtteilsberechtigten insgesamt ausbezahlen (in Geld). Alles übrige ist allein sein Erbteil. Wenn ich Ihrem Gedankenspiel folge, dann bekammt natürlich der Erbe u.a. auch seinen prozentualen Pflichtanteil oder Pflichtbruchteil. So ist das Erbrecht auszulegen.
Von „nochmals bedacht“ kann aber keine Rede sein.
Das kann ich nur als „Wortspielerei“ bewerten. Das Gesetz in eindeutig!
MfG
PB

Nein,da er den Löwenanteil hat,muss er die übrigen berechtigten gemäss anteile auszahlen!

nein

Danke, war ich auch der Meinung

nein

Danke! War das eine Rüge wegen der Wortwahl? Mea culpa, mea maxima culpa!

Danke für die Information

Hallo fragmich,nein der Pflichtteil wird unter den 3 anderen
aufgeteilt.
Schattengras

Wieviel bekommt also der Alleinerbe und wieviel die anderen 3 Kinder? In Prozent oder sonstwie ausgedrückt.

Hallo fragmich46,
der Alleinerbe muß die Pflichtteile an die übrigen Geschwister auszahlen. Er bekommt nicht noch einmal extra was.
mfg
Lara50

Hallo,
ich bekomme täglich 3 und noch viel mehr Anfragen, da antworte ich kurz, knapp aber auch deutlich.
Aber:
Felix qui potuit rerum cognoscere causas.

Also, alles klar.
MfG
PB

Danke! War das eine Rüge wegen der Wortwahl? Mea culpa, mea
maxima culpa!

hallo fragmich46
leider kann ich zu diesem thema keine auskunft geben.
ich kann mir nicht vorstellen, das der alleinerbe beim pflichtteil nochmals bedacht wird. ein anwalt für erbrecht hilft weiter.
lg sicha

Hallo fragmich46,

wie meinen Sie mit bedacht? Ob sein Pflichtteil noch gerechnet wird oder ob er noch den Pflichtteil zusätzlich bekommt? Brauche da mehr Infos :smile:

Liebe grüße aus Stuttgart

Ich verstehe Ihre verquerte Anfrage so, dass Sie wissen wollten, ob der Alleinerbe bei der Quotelung mit gezählt wird. Ja! Deshalb sind es statt 3 x ein Sechstel richtig je ein Achtel Pflichtteil.
H.G.

4 Kinder. 1 Kind lt. Testament Alleinerbe (also 4/8 der
Erbmasse)
Wird der Alleinerbe auch bei der Aufteilung des Pflichtteils
nochmals bedacht?

Hallo,

der Alleinerbe erbt alles. Wenn es sonst keine gesetzlichen Erben gibt, muss er aus dem Erbe den Pflichtteil der übrigen Geschwister bedienen. Dieser beträgt jeweils ein Achtel des gesamten Nachlasses.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Wieviel bekommt also der Alleinerbe und wieviel die anderen 3
Kinder? In Prozent oder sonstwie ausgedrückt.

Hallo,
wenn keine Ehegatte mehr existiert, beträgt der Pflichtteil bei vier Kindern je Kind 1/8, der Alleinerbe bekommt 5/8.

Ingeborg

leider verstehe ich Ihre Frage nicht.

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

soweit ich weiß nein!