Hallo,
also hier die Situation:
4 Kinder. 1 Kind laut Testament Alleinerbe.
Wird der Alleinerbe bei der Pflichtteilsberechnung nochmal berücksichtigt? Also der Pflichtteil durch 4 oder durch 3 geteilt?
Der Pflichtteil beträgt 1/2 des gesetzlichen Erbteils. Bei 4 Kindern wäre der Erbteil 1/4 (wenn kein Ehegatte da ist). Also ist der Pflichtteil 1/8. Die 3 enterbten Kinder erhalten jeder also 1/8 als Pflichtteil. Dem Erben verbleiben 5/8.
ml.
Hallo,
liegt kein Testament vor erhalten die 4 Kinder je 1/4 des Erbes. In obigem Fall werden 3 Kinter auf je 1/8 gesetzt. Der Alleinerbe erhält den Rest, also 5/8.
Hallo fragmich,
Das ist ja mal eine einfache Frage:
Der Pflichtteilsanspruch (=PTA) beläuft sich auf 50 % des gesetzlichen Erbteils.
Bei der Berechnung des gesetzlich Erbteils sind alle infrage kommenden Erben einzubeziehen, d.h. bei 4 Kindern je 25 % Erbanteil, = 12,5% PTA für die 3 enterbten Kinder.
Diese Qotelung stimmt nur, wenn der Erblasser unverheiratet gestorben ist, ansonsten wäre noch der Ehegattenanteil zu berücksichtigen.
Mit freundlichen grüßen,
S.
Der Pflichtteil errechnet sich für jede Person eigenständig.
Der Anteil der nach gesetzlicher Erbfolge zustehen würde und dann die Hälfte!
Wenn der Alleinerbe per Testament festgelegt ist und es leben nur noch die Kinder in diesem Falle 4.
3 Kinder haben ihren Pflichtteil in Höhe von 50 % gegen den Alleinerben geltend zu machen.
Was anderes ist es wenn noch ein Ehegatte lebt.
Da der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht muss auch ein pflichtteilsberechtigter Alleinerbe bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden.
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Pflichtteilsrecht.
Die Höhe der Pflichtteilsquote bestimmt sich ganz einfach nach der Höhe der gesetzliche Quote geteilt durch 2.
Also wenn die überlebende Elternteil verstirbt und 4 Kinder hinterläßt, bekämen diese grundsätzlich nach der gesetzlichen Erbfolge 1/4. Der Pflichtteil würde als jeweils 1/8 betragen.
Die drei Kinder könnten also vom Erben jeweils 1/8 des Nachlasses verlangen.
Hinzu kämen ggf. auch noch Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Weitere Hinweis erhalten Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
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http://www.dr-erbrecht.de
Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten.
mfg
Lara50
Hallo,
der Haupterbe muss von seinem Vermögen den Pflichteil auszahlen an die verbliebenen 3,Er hat ja den Hauptteil und wird daher nicht nochmal mitgezählt!
L.G.
hallo,hm ich denke mal das es durch 4 geteilt wird und dieses zu gleichen teilen.also so wie es zum beispiel in meinem fall aussieht.da bekommen mein bruder, meine stiefschwester und ich das erbe zu gleichen teilen vererbt.lg ela
Hallo,
ich kann es nicht genau sagen, aber ich glaube durch 4
genaue Infos kann man sich unter Erbrecht im Internet anschauen.
MfG Karo54
Hallo, wenn 4 Kinder vorhanden sind, werden auch normalerweise alle 4 gleichberechtigte Erben. Es ist gar nicht so einfach, 3 Kinder vom Erbe auszuschließen. In diesem Fall müssten schon schwerwiegende Gründe vorhanden sein. Ich würde die Beratung eines Notars oder Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. MfG Löwenkind
Hallo,
3 Kinder haben ihren Pflichtteil in Höhe von 50 % gegen den Alleinerben geltend zu machen.
Was anderes ist es wenn noch ein Ehegatte lebt.
Mit freundlichen Gruß
Günter