Hallo zusammen, eine Frage:
Person A hat 2 Kinder, Kind B ist als Alleinerbe im Testament angegeben, Kind C nur unter „Vermächtnis“ Hier soll Kind C 1/3 des Hauswertes bekommen.
Steht Kind C trotzdem noch der Pflichteil an (evtl. vorhandenem) Bargeld, Schmuck etc. zu???
Schon mal vielen Dank!
Hallo!
Meine Meinung (ohne Gewähr):
Richtig: Erbe wird B, C ist Vermächtnisnehmer und PT-Berechtigter.
Wenn der auszurechnende Pflichtteil (PT) den Wert des Vermächtnisses (V) übersteigt, kann „aufgefüllt“ werden (müssen). Der PT ist ein Geldanspruch. Das V gegenständlich.
Oder?
Liebe Grüße
Jogi
Steht Kind C trotzdem noch der Pflichteil an (evtl.
vorhandenem) Bargeld, Schmuck etc. zu???
2 Möglichkeiten:
B nimmt das Vermächtnis an:
Da das Vermächnis ca. 1/3 der Nachlassmasse wert ist, besteht kein Anspruch mehr auf den Pflichtteil, § 2307 BGB.
B schlägt das Vermächtnis aus:
Er hat einen schuldrechtlichen Anspruch auf 1/4 in Geld am Nachlasswert.
ml.