Alleinerziehend

Ich bräuchte mal ein paar Tipps von ähnlich Betroffenen:

Schwanger, Teilzeitstelle nur befristet, keine finanziellen Rücklagen, kein Vater in Sicht…

Welche Möglichkeiten hat frau denn da überhaupt, ein Kind selbstständig zu versorgen?
Welche finanziellen Möglichkeiten gibt es?
Ist der Arbeitgeber trotz befristetem Vertrag verpflichtet, den Vertrag zu verlängern und Mutterschaftsurlaub zu bezahlen?

Befristeter Vertrag
Hallo Cess,

Ist der Arbeitgeber trotz befristetem Vertrag verpflichtet, den Vertrag zu verlängern und Mutterschaftsurlaub zu bezahlen?

nein, ist er nicht, der Vertrag endet eben mit der Fist. Genau aus diesem Grund nutzen einige Arbeitgeber die Möglichkeit des befristeten Vertrages: Um bei einer evtl. Schwangerschaft den Vertrag eben nicht zu verlängern.

Sorry, ist leider so.

Viele Grüße
Diana

Hallo,

zunächst einmal gibt es einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater undzwar nicht nur für das Kind, sondern in den ersten drei Jahren auch noch für die Mutter, vorausgesetzt das Einkommen des Vaters liegt über dem Selbstbehalt. Zahlt Vater nicht, kann man beim Jugendamt Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Kann das Existenzminimum nicht durch Unterhaltsansprüche gedeckt werden, ist das Sozialamt nächster Ansprechpartner, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe besteht.

Ansonsten weiß man bei Jugendamt Rat in allen praktischen Dingen des Lebens, und wo man sonst noch etwas raus holen kann.

Gruß vom Wiz

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Hallo Cess
bist du schon jenseits der 12 Wochen?
Wenn nicht begib die schleunigst in eine Beratungsstelle. Nicht weil ich dir raten möchte abzutreiben (auf gar keinen Fall würde ich sowas tun, die Monster sind klasse!!!) sondern, weil es dann hernach einfacher ist Geld von karitativen Einrichtungen zu erhalten. Denen in der Beratungsstelle mußt du ja nicht sagen daß du das Kind behalten willst.
Da die Katholen jetzt eh keine Scheine mehr ausstellen, weiß ich gar nicht wie die das jetzt handhaben. Falls du schon nach der 12 Woche bist, würde ich trotzdem zum „Sozialdienst katholischer Frauen“ gehen, der ist jedenfalls zu empfehlen. Wobei das natürlich auch immer auf die Sachbearbeiterin ankommt. Übrigens aber NICHT von deiner Konfession! Und den Wohngeldantrag kannst du auch gleich mal holen, weil das dauert normalerweise auch ewig wobei wenn ich mich recht erinnere du den erst stellen kannst, wenn das Kind dann da ist.
Gruß Zig

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Hi Cess,

Ich bräuchte mal ein paar Tipps von ähnlich Betroffenen:

Ist zwar schon paar Tage her, aber ich versuch mal, zu rekapitulieren :wink:

Schwanger, Teilzeitstelle nur befristet, keine finanziellen
Rücklagen, kein Vater in Sicht…

Das Erste muss sein, den Arbeitgeber umgehend (auch wenn noch keine ärztliche Bestätigung vorliegt) von der vorliegenden Schwangerschaft zu informieren. Der AG hat eine Fürsorgepflicht.

Bei einem befristeten Arbeitsplatz schützt allerdings auch eine Schwangerschaft nicht vor dem fristgemäßen Ende des Arbeitsverhältnisses.

Daraus folgt: Weg zum Arbeitsamt und anmelden, ab wann die Arbeitslosigkeit vorliegen wird. Je eher, je besser; denn dann dauert eine Zahlung nicht mehr so lange.

Vielleicht trotzdem sich um einen neuen Arbeitsvertrag bemühen. Bei Einstellungsgesprächen ist es erlaubt zu lügen, wenn es um die Frage einer bestehenden Schwangerschaft geht. Vielleicht ist ja alles noch ganz frisch, dann könnte man auch ganz gut die Probezeit bestehen, ohne dass jemand was merkt. Allerdings halte ich persönlich das für etwas verwerflich…

Welche Möglichkeiten hat frau denn da überhaupt, ein Kind
selbstständig zu versorgen?

Es gibt so viele Alleinerziehende in Deutschland, und die Zahl steigt stetig an! Eine gute, eine optimale Erziehung hat IMHO nichts mit Finanzen zu tun. Der Möglichkeiten gibt es viele, dass Du nicht erwarten brauchst, auf der Straße zu landen.

Welche finanziellen Möglichkeiten gibt es?

Für eine eventuelle zeitliche Lücke zwischen Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses und Geburt des Kindes hast Du die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beziehen.

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ vergibt in einigen Fällen zusätzliche finanzielle Unterstützung. Voraussetzung ist, dass Du in einer Beratungsstelle vorstellig gewesen bist. Dort hast Du auch die Möglichkeit der Antragstellung.

Ich gehe davon aus, dass Du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist. Von dort steht Dir Mutterschaftsgeld zu für die Zeit 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Spreche also auch bei Deiner Krankenkasse schnellstmöglich vor.

Dann würde ich auf jeden Fall keine Scheu vor einem Gang zum Sozialamt haben. Dort kannst Du einen Antrag auf „Hilfe zum Lebensunterhalt zum nicht ausbildungsgeprägten Bedarf“ stellen. Mehr als ablehnen können die diesen Antrag jedenfalls nicht. Lasse Dich auch gleich über andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch das Sozialamt beraten (Wohngeld, Erstausstattung u. ä.)

Nach der Geburt des Kindes hängt das Arbeitslosengeld davon ab, ob Du dem Arbeitsmarkt überhaupt zur Verfügung stehst, das heißt Du müsstest nachweisen, dass Dein Kind adäquat untergebracht ist. Kümmere Dich also rechtzeitig um eine Tagesbetreuung. Das geht auch vor der Geburt des Kindes und ist in strukturschwachen Regionen sogar sinnvoll. Viele Krippen/KiTas haben lange Wartelisten.

Nach dem Mutterschaftsurlaub hast Du Anspruch auf Elternzeit von bis zu drei Jahren, wobei nur die ersten zwei Jahre einkommensabhängig vergütet werden. Erkundige Dich am besten bei Deinem zuständigen Versorgungsamt danach.

Außerdem bekommst Du, wenn das Kind bei Dir seinen Lebensmittelpunkt hat, das Kindergeld. Für das erste Kind beträgt dieses 154,- € monatlich.

Last but not least: Das Jugendamt. Hier lässt Du Dich über die Vaterschaftsanerkennung informieren. Vielleicht hast Du ja die Möglichkeit, gegen den Vater einen Titel zu erwirken auf Zahlung von Unterhalt. Zahlt der Kindesvater nicht, so erhältst Du vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss für das Kind, der aber immer nur der Mindestsatz sein wird, unabhängig von einem Titel. Im Falle einer Heirat erlischt dieser Anspruch. Unterhaltsvorschuss wird bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt, aber maximal nur 6 Jahre lang.

Das Jugendamt wird Dich auch dabei beraten, wie Du gegen den Kindesvater Unterhalt für Dich selbst einfordern kannst. Neuerdings muss man dafür ja nicht verheiratet gewesen sein.

Ist der Arbeitgeber trotz befristetem Vertrag verpflichtet,
den Vertrag zu verlängern und Mutterschaftsurlaub zu bezahlen?

Definitiv NEIN - wie schon oben erwähnt.

So, ich hoffe, alle Möglichkeiten aufgeführt zu haben. Lass Dir keine grauen Haare wachsen: Ein Kind kriegt man immer durch !! Es wird Dein Leben auf jeden Fall bereichern :wink:

Viele Grüße
Jana

Hallo Jana, Hallo Cess,

Jana´s Antwort ist wirklich ausführlich und gut. Ich möchte nur auf ein paar Kleinigkeiten hinweisen:

Vielleicht trotzdem sich um einen neuen Arbeitsvertrag
bemühen. Bei Einstellungsgesprächen ist es erlaubt zu lügen,
wenn es um die Frage einer bestehenden Schwangerschaft geht.
Vielleicht ist ja alles noch ganz frisch, dann könnte man auch
ganz gut die Probezeit bestehen, ohne dass jemand was merkt.
Allerdings halte ich persönlich das für etwas verwerflich…

Achtung! Es ist zwar erlaubt vor der Einstellung bezüglich einer Schwangerschaft zu lügen, aber nicht mehr nach Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitgeber ist von einer Schwangerschaft umgehend in Kenntnis zu setzen, auch in der Probezeit. Allerdings ist eine Schwangere in der Probezeit auch besser geschützt, der AG braucht zur Kündigung die Zustimmung eines Amtes (schlagt mich tot, aber fragt nicht welches…).

Nach dem Mutterschaftsurlaub hast Du Anspruch auf Elternzeit
von bis zu drei Jahren, wobei nur die ersten zwei Jahre
einkommensabhängig vergütet werden. Erkundige Dich am besten
bei Deinem zuständigen Versorgungsamt danach.

Das nennt sich Erziehungsgeld. Es wird grundsätzlich einkommensabhängig gewährt, wobei in den ersten sechs Monaten recht hohe Einkommensgrenzen gelten. Als Arbeitslose, bzw. Sozialhilfeempfängerin liegt aber ihr Einkommen auch danach unter den Grenzen, so daß sie den Höchstsatz erhalten wird. Vor dem Teuro waren es entweder zwei Jahre lang 600,- DM oder ein Jahr 900,- DM. Die Ämter beraten aber in diesen Dingen meist recht gut, einfach mal hingehen.

Viele Grüße und viel Glück für Dich, Cess
Stefan

Ich danke Euch für die Vorschläge und Tips, super, ich denke, so komme ich klar! :wink:
Cess

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