Hallo,
ich bin 23, Studentin in England und im dritten Monat schwanger.Ich habe mich entschlossen das Kind zu behalten, es alleine großzuziehen und mein Studium durchzuziehen. ich werde noch bis Juni in London weiterstudieren und bin offiziel noch bis Mitte September als Studentin anerkannt. Ich werde Juni vorerst mal zu meiner Mutter ziehen.
Leider bin ich reichlich verwirrt was mir an finanziellen Hilfen zussteht: ich bin Studentin und nicht berufstätig, werde alleinerziehend sein, der Vater lebt im Ausland, ist nicht Deutscher und kann keinen Unterhalt zahlen.
Welche Gelder stehen mir vom Staat als Schwangere/ Alleinerziehende ohne Einkommen zu?
Und wenn ich bei meiner Mutter wohnen würde, würde ich dann meine Ansprüche verlieren? Ich selbst habe kein Einkommen und meine Mutter könnte mich auch nicht alleine unterhalten.
Ich bin sehr dankbar für allen Rat.
Anna
Hallo Anna,
ich kann Dir nur raten Dich wegen Deiner finanziellen Situation an Pro Familia oder eine der Familienberatungsstellen von Caritas oder Diakonie zu wenden.
Vielleicht kann ja Deine Mutter mal „vorfühlen“ solange Du noch in England bist?
Wegen der Problematik mit dem Vater des Kindes - erkundige Dich doch mal bei dem Standesamt der Stadt in der Du entbinden willst wie das mit einer Vaterschaftsanerkennung in Deinenm Fall laufen kann. Auch wenn es vielleicht viel Bürokratie ist - Du solltest versuchen eine Vaterschaftsanerkennung durchzuziehen weil es später für dein Kind von Vorteil sein kann. Eventuell tritt ja mal die Situation ein dass der Vater doch Unterhalt zahlen, bzw nachzahlen kann oder es steht eine Erbschaft an, doppelte Staatsbürgerschaft usw …
Ich wünsche Dir alles Gute und eine stressarme Schwangerschaft (
)
Sue
Hallo Sue,
ich kann Dir nur raten Dich wegen Deiner finanziellen
Situation an Pro Familia oder eine der
Familienberatungsstellen von Caritas oder Diakonie zu wenden.
Vielleicht kann ja Deine Mutter mal „vorfühlen“ solange Du
noch in England bist?
Das stimme ich voll und ganz zu. Genauso habe ich es damals gemacht und hat mir sehr geholfen.
Wegen der Problematik mit dem Vater des Kindes - erkundige
Dich doch mal bei dem Standesamt der Stadt in der Du entbinden
willst wie das mit einer Vaterschaftsanerkennung in Deinenm
Fall laufen kann. Auch wenn es vielleicht viel Bürokratie ist
- Du solltest versuchen eine Vaterschaftsanerkennung
durchzuziehen weil es später für dein Kind von Vorteil sein
kann.
Doch das verstehe ich nicht: Wie soll ein ausländischer Mann, der NICHT in Deutschland lebt, zu einem deutschen Gesetz gezwungen werden? Damit meine ich zweierlei:
- Wenn der werdender Vater in XY lebt, kann man ihn zu einer Vaterschaftsanerkennungstest nicht zwingen (auch in D nicht, nur dann wenn ein Richter das so entscheidet)
- Vielleicht steht ja gar nicht zu Debatte wer der Vater ist und der Mann zweifelt ja nicht daran! Evtl möchte der Mann ja das Kind so anerkennen ohne weiteres???
Ich glaube man soll immer das friedliche versuchen (in diesem Falle, den Mann fragen ob er das Kind anerkennt?) und bei Bedarf evtl das gerichtliche durchziehen, wohl bemerkt das gerichtliche was in das Land wo er sich aufhält gesetzlich ist!
Eventuell tritt ja mal die Situation ein dass der Vater
doch Unterhalt zahlen, bzw nachzahlen kann oder es steht eine
Erbschaft an, doppelte Staatsbürgerschaft usw …
Es gibt (leider) Ländern, die zB die Nationalität des anerkannten Vaters nicht an sein Kind weiter geben, ausser andere Bedingungen eintreten (zB die Mutter hat auch die Nationalität dieses Landes; der Vater ist mit der Mutter verheiratet; usw) Unglaublich aber wahr!!
Ganz liebe Grüße aus Nürnberg!
Helena
Hallo
Was speziell alleinerziehende StudentInnen bekommen können außer Erziehungsgeld, weiß ich nicht.
Ich wollte nur unbedingt darauf aufmerksam machen, dass ich zufälligerweise irgendwo gelesen habe (ich glaube, auf der Web-Site der Bundesregierung betreffs Hartz IV), dass Eltern (oder alleinerziehenden) ein Zuschuss von 140,- Euro mtl. zustehen kann bei niedrigem Einkommen. Das bekommt man aber nur, wenn man es beantragt. Leider weiß ich nicht, wo man es beantragen kann.
Ich schreibe das, weil das eine völlig neue Sache ist, und weil ich überzeugt bin, dass das sehr viele nicht wissen.
Viele Grüße
Thea