Alleinerziehend - kaum BaföG?

Folgende Situation:

  • alleinerziehend, habe 2 Kinder (14+18 Jahre, beide Schule)
  • bin 35 J.
  • Hausbesitzer: Haus ist tilgungsfrei und über Bausparer (in einem Vertrag, Hypothek und Darlehen) finanziert, sonst kein Vermögen
  • laut BAFöG angemessener Wohnraum für 3 Personen (99qm)
  • bin berufsunfähig im erlernten Beruf (ex Altenpflegerin), anschließend einzelbetriebliche Fortbildung nach AfG (Webdesign und med. Softwaredokumentation)
  • nach Firmenschließung 2,5 Jahre arbeitslos
  • im letzten Jahr Fachoberschule gemacht
  • JETZT: Hochschulstudium begonnen
  • BAFöG: 97€/Monat (!), weil wahrscheinlich der Bausparer als verfügbares Einkommen gerechnet wurde. (Bescheid liegt noch nicht im Postkasten)

FRAGEN:
-IST DER BAFÖG-BETRAG RECHTENS?
-WENN NEIN, WIE KANN ICH KLUG GEGENAN GEHEN?
-WO BEKOMME ICH SONST FINANZIELLE HILFE UM DAS STUDIUM TROTZDEM ZU BEWÄLTIGEN? (eine andere Möglichkeit als Studieren bleibt mir nicht!)
-GIBT ES VIELLEICHT UNABHÄNGIGE BERATUNGSSTELLEN?

Vielen Dank im voraus,
Petra

hi,

berechnung prüfen kannst du sehr gut unter http://www.bafoeg-rechner.de ! gib dort mal einfach deine details ein, wie du sie beim bafoeg-amt eingereicht hast. im endeffekt wird es so sein, dass der bausparer falsch angerechnet wurde.

nach deinen erfolgten schilderungen wurde das haus finanziert und die schuld bleibt stehen, bis der bausparer fällig wird. im endeffekt sollte also die schuld des darlehens bis zur reife des bausparers immer grösser sein als das guthaben auf dme bausparvertrag. effektiv ergibt sich aus der kummulierung kein anrechenbares vermögen. ist das so klar geworden im bafög-amt?

  • alleinerziehend, habe 2 Kinder (14+18 Jahre, beide Schule)
  • bin 35 J.
  • Hausbesitzer: Haus ist tilgungsfrei und über Bausparer (in
    einem Vertrag, Hypothek und Darlehen) finanziert, sonst kein
    Vermögen
    -WO BEKOMME ICH SONST FINANZIELLE HILFE UM DAS STUDIUM
    TROTZDEM ZU BEWÄLTIGEN? (eine andere Möglichkeit als Studieren
    bleibt mir nicht!)
    -GIBT ES VIELLEICHT UNABHÄNGIGE BERATUNGSSTELLEN?

also ich weiss nicht. eine 3 köpfige familie samt einfamilienhaus willst du von bafög, kindergeld und ggf. kindesunterhalt vom vater durchbringen? selbst wenn du den bafög-höchstsatz von 585 EUR bekommen solltest, wäre es wohl mehr als schwierig. oder sind deine kinder schon halbwegs selbständige (azubis mit eigener kohle?)?

du solltest dich auf jeden fall mal bei der studentischen sozialberatung an deiner uni um einen termin bemühen. ich weiss nicht wer noch geld zuschiessen kann, aber als student stehen dir m.E. keine weiteren staatlichen mittel zur verfügung.

viel glück.

gruss vom

showbee

Danke für Deinen Beitrag,

dass die Nummer mit dem Studium nicht einfach wird ist mir sonnenklar, mit meinem Organisationstalent habe ich es hinbekommen weniger Unterkunftskosten zu tragen als im Mietvertrag.
Der bafoeg- rechner kommt mit dieser Berechnung leider nicht zurecht, bei der Angabe von Eigentum verweist er mich an das zuständige Bafögamt!!!
Ich stehe jetzt erstmal in Erwartung des Bescheides und sehe dann weiter…

Gruss Petra

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warum?
warum fördert der staat das studium eines menschen, der schon in der mitte seines lebens angekommen ist, eine ausbildung hat und ein eigenes haus? ich würde mal sagen, neue grundschuld und selber finanzieren.

Job
Hallo,

nachdem die beiden Kinder schon 14 und 18 Jahre alt sind, kannst du neben dem Studium, so wie die Mehrzahl der Studenten, arbeiten. Es bieten sich hier gut bezahlte Stellen als Abendsekretärin oder Tätigkeiten am Wochenende an.

Mit Bafög wirst du bei deinen Voraussetzungen nicht weiterkommen.

Viele Grüsse,
Simone

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warum fördert der staat das studium eines menschen, der schon
in der mitte seines lebens angekommen ist, eine ausbildung hat
und ein eigenes haus? ich würde mal sagen, neue grundschuld
und selber finanzieren.

hi,

weil das bundesausbildungsförderungsgesetz es vorsieht.

§ 10 Bafög: "

(1) (aufgehoben)
(2) (aufgehoben)
(3) **Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 30. Lebensjahr vollendet hat.

Satz 1 gilt nicht, wenn**

  1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung oder eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule erworben hat,

1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist,

  1. die Art einer vor dem 1. Juli 1995 aufgenommenen Ausbildung die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigt,

3. der Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere der Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren, gehindert war, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen oder

  1. der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.

Satz 2 Nr. 1, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt einer Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse
aufnimmt.

die infrage kommenden gesetzlichen regelungen habe ich mal fett gemacht.

mfg vom

showbee