Alleinerziehend,Kind 10 Jahre alt, Probleme/ARGE

Meine Tochter kommt jetzt in die weiterführende Shule im Nachbarort und noch haben wir hier bei uns einen Betreuungsplatz bis 17 Uhr. Das Hin und Hergefahre möchte ich ihr natürlich gerne ersparen. Schließlich ist eine Zeit von 7-15 Uhr schon lang genug für so eine kleine Maus.
Nun weiß ich aber nicht, ob es mir vom Jobcenter her zusteht, dass ich diesen Betreuungsplatz kündigen darf.Letztendlich möchte ich spätesten um 15 Uhr auch wieder für mein Kind da sein können und auch nur bis zu diesem Zeitpunkt in Beschäftigung gehen, falls ich denn was finde an Arbeit. Nicht falsch verstehen bitte, ich möchte arbeiten, aber auch noch mein Kind sehen und für sie da sein.

Ab morgen wurde ich Vollzeit in einen Weiterbildungskurs gesteckt und habe wirklich Sorge, dass meine Tochter mich eher bei sich braucht, wenn sie am 17.08. erstmal eingeschult wird.

Kann mir Jemand sagen, wer mich da verbindlich und mit Schweigepflicht beraten kann??? Wohne in Schleswig Holstein.

Ich habe mal folgenden Text im Netz gefunden ( aber stimmt das auch und trifft das auch auf meine Situation zu??? Da steht ja nicht Jobcenter, sondern BA???..grübel…

" ALG II wird auch an Personen gezahlt, die vorübergehend dem Arbeitsmarkt beispielsweise wegen Kindeserziehung nicht zur Verfügung stehen. Die Ablehnung von angebotener Arbeit darf deshalb auch nicht sanktioniert werden, wenn die geordnete Erziehung eines Kindes durch die Aufnahme der Tätigkeit gefährdet ist. Der Verweis auf mögliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten durch die BA alleine reicht nicht aus.

Die Anspruchsvoraussetzung auf die ALG II –Leistung werden nicht mehr unmittelbar mit der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt verknüpft, sondern vorrangig mit der Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit
Dem Hilfebedürftigen ist zwar nach § 10 Abs. 1, S. 1 SGB II fast jede Arbeit zumutbar, die Ausübung der Arbeit darf aber nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II die Erziehung eines Kindes des Hilfeempfängers oder dessen Partner nicht gefährden.
Art 6 Abs. 2 GG bestimmt, daß die Erziehung von Kindern Recht und Pflicht der Eltern ist. Die BA darf folglich nicht vorschreiben, ob ein Kind in Betreuung, in eine Kita,oder zu einer Tagesmutter zu geben ist. Eine Ablehnung einer solchen vorgegebenen Zwangsbetreuung stellt somit auch keine Arbeitsverweigerung oder Pflichtversäumnis da.
Arbeitspflicht besteht aber in den Zeiten, in denen das Kind betreut (erzogen) wird, d.h. während der Schule, KiGa usw. Wenn es erhebliche erzieherische Schwierigkeiten gibt gibt und die Ausübung die Erziehung gefährdet, ist Arbeit ebenfalls unzumutbar. Hier ist die Bestätigung einer Erziehungsberatungsstelle, eines Psychologen oder eines Sozialarbeiter erforderlich."

Kann ich mich darauf wirklich berufen?? Bitte um Hilfe, vielen Dank!

Das Jugendamt hat Adressen die Beratungshilfe leisten. Oder wende dich an einen Familienanwalt, natürlich mit Beratungsschein(beim Gericht zubeantragen). Vielleicht kann auch der Kinderarzt weiterhelfen.
Wegen der Schweigepflicht würde ich mir keine Sorgen machen! Das Problem ist die Gesetzelage und die kann nur ein „Fachmann“ (bzw -frau) beurteilen. Wie dann entschieden wird liegt oft an den jeweiligen Sachbearbeiter(in) der Arge.

Danke für die schnelle Antwort erst einmal. Meine Anwältin hielt sich bei der Beratung per Schein leider sehr bedeckt, also vorsichtig-hat mir nicht wirklich so hundertpro weiter geholfen empfinde ich. Sie riet mir zu dem Besuch und dem Attest beim Kinderarzt, zumal meine Tochter eh seelisch nicht okay ist und deshalb auch schon 2 Jahre an Inkontinez litt. Auch eine große Angst von mir, dass das wieder zurück kommt.
Meine Sachbearbeiterin ist eine engagierte Frau, die viel für mich tun würde, aber wahrscheinlich auch nur im Sinne ihres Jobs, sprich ich würde dann wohl unendlichen Zoff mit ihr beginnen…leider.

hallo nicknack2402,
leider kann ich dir in diesem fall nicht weiterhelfen…

Hallo,

ich kann dir da nicht weiterhelfen, weil ich mich rechtlich überhaupt nicht auskenne.

Aber aus meiner Erfahrug kann ich etwas zum Thema Kinder, Schule und Betreuung sagen.

Ich musste meinen Sohn immer allein erziehen und war immer ganztags arbeiten. Die nachschulische Betreuung wurde durch den Hort geregelt und wir sahen uns auch erst nachmittags gegen 17 Uhr erstmalig (er musste nämlich sogar allein zur Schule gehen, weil ich da schon arbeiten musste). Ihm hat es nicht geschadet und mir Arbeitslosengeld erspart. Ab 17 Uhr war ich dann natürlich (sofern er das mit 10/11 Jahren noch wollte) immer für ihn verfügbar. Da konnte der Haushalt oder was es sonst zu tun gab definitiv warten. Es ist übrigens, obwohl im lernen nie leicht gefallen ist, ordentlich durch die Schulzeit gekommen, hat seinen Realschulabschluss gemacht. Ganz ohne meine permanente Anwesenheit.

Sicher ist jedes Kind anders - aber ab weiterführender Schule finde ich es schon zumutbar auch länger als 15 Uhr zu arbeiten. Das kannst aber auch nur du selbst entscheiden.

Hallo!

Erstmal: ich bin leider kein rechtlicher Experte, habe allerdings 3 Kinder, bin Alleinerziehend, habe einen Job und bin zusätzlich bei der ARGE.

Deine Tochter wird in der Schule von 7-15 Uhr betreut? Das sollte - meiner Meinung nach - doch reichen.

Mein Jüngster kommt jetzt in die 2.Klasse (ganztags, 8 - 16 Uhr außer Freitag), beim letzten Gespräch bei der ARGE meinte der Mitarbeiter „Vollzeit muss/kann ich ja nicht…“. Trotzdem sollte ich mich Vollzeit (40 Stunden!) bewerben…

Wenn Du einen Job hast und den gut machst, gibt es normalerweise keinen Ärger mit der ARGE. Allerdings wird man aufgefordert (wenn man nur wenige Stunden arbeitet), sich für Jobs mit mehr Stunden zu bewerben. Arbeitsuchend musste Dich halt „ordentlich“ bewerben und für ne Teilzeitstelle mit festem Arbeitszeitrahmen wird das Kind ja lange genug betreut.

Nun weiß ich aber nicht, ob es mir vom Jobcenter her :zusteht, dass ich diesen Betreuungsplatz kündigen :darf.

Ich würd bei der ARGE nachfragen. Am Besten schriftlich, erklären (Kind ist von 7 bis 15 Uhr betreut… evt. auch das „Rechtliche“, was Du schon gefunden hast) warum man den Platz nicht mehr braucht. Spart der ARGE ja auch Geld…

Ab morgen wurde ich Vollzeit in einen :Weiterbildungskurs gesteckt und habe wirklich Sorge…

Abwarten, das ist doch ein guter Test. Hatte ich auch, war stessig, aber man überlebts. :wink:

Und: je ängstlicher Du bei der Sache bist, desto ängstlicher das Kind.

Ich hab ne Freundin, die wollte nie Ganztagesschule für die Kids… das wär so lange… die armen Kinder… mittlerweile hat sie schon über ein Jahr eine 3/4Stelle, die zwei Kleinen sind ganztags in der Schule, die Große kommt mittags nach Hause.

Anfangs war es eine Umstellung - und mittlerweile ist es normal, für alle Beteiligten.

Mein Tipp: erst mal hinsetzen und durchschnaufen… abwarten und vertrauen das das schon wird…

Grüßli und alles Liebe,
Claudia

Hallo,

ehrlich gesagt,verstehe ich das Problem nicht. Wenn Du bis 17 Uhr Betreuung hast, kannst Du doch auch die Weiterbildungsmaßnahme machen,oder? Da der Betreuungsvertrag gekündigt werden müsste, bedeutet das für mich jetzt, dass Du ihn bislang auch so (bis 17 Uhr)in Anspruch genommen hast, oder verstehe ich da jetzt was falsch?
Deine Tochter kennt das folglich ja auch so mit der Betreuung und wird sicherlich viel Verständnis haben, dass Du als Mutter in der Weiterbildung steckst. Immerhin profitiert ihr dann ja beide, wenn Du einen Job gefunden hast und entsprechen mehr Geld zur Verfügung steht.
Nach dem Lesen des Textes würde sagen, dass Du die Maßnahme nur dann verweigern könntest, wenn es erzieherische Probleme geben könnte. Da Deine Tochter bislang ja schon ganztags in Betreuung war, würde ich eher davon ausgehen, dass das kein Grund darstellt, die Maßnahme zu verweigern mit der Begründung, Deine Tochter würde Dich brauchen.
Endet der Betreuungsplatz in Eurem Ort nicht mit dem Ende der Grundschulzeit? Hat die weiterführende Schule kein Angebot über 15 Uhr hinaus? Selbst wenn Du nur Betreuung bis 15 Uhr hast weiß ich nicht, ob es unzumutbar wäre, dass Deine Tochter kurzzeitig alleine zu Hause ist. Immerhin ist sie ja schon 10 Jahre alt… hmmmm… schwierig… ich persönlich würde Deine Sorgen mit Deinem Sachbearbeiter besprechen.Ansonsten halte ich pro Familia auch immer für eine gute Adresse.

Sorry, wenn ich jetzt nicht wirklich helfen konnte… :frowning:

Hallo,

ich kann dir nur sagen, wie es bei mir gelaufen ist (Hessen).
Das Amt hat meinen Betreuungsplatz weiter gezahlt und meine Tochter ist dann nach der Schule auch weiterhin dort gewesen.
Da unsere weiterführenden Schulen in der 5. noch keinen nachmittagsunterricht haben war immer um 13:00 Schule aus. Dann ging sie zum Essen in die Betreuung und danach Hausaufgaben machen. Daher war es mir auch zumutbar bis 17:00Uhr zu arbeiten (bzw. 16:30 Uhr um 17:00Uhr musste sie abgeholt sein)
Wenn dir ein Platz zur Verfügung gestellt wird mußt du ihn auch nehmen und in der Zeit arbeiten.
Im zweiten Halbjahr der 5. Klasse war mein Kind dann so selbständig, dass sie nach der Schule alleine nach Hause ging und sich eine Kleinigkeit zu essen machte und ihre Hausis erledigt hat. Das hängt aber vom Kind ab - nicht jedes Kind kann „kochen“ bzw. ohne Aufsicht Hausis machen. Ich für meinen Fall habe das Glück, dass ich mich darauf verlassen konnte. Daher habe ich in Absprache mit dem Amt den Betreuungsplatz nach 2 Monaten Probe gekündigt.

Also auch vom logischen her würde ich sagen - wenn man dir Arbeit anbietet und gleichzeitig die Betreuung des Kindes ermöglicht mußt du beides wahrnehmen.

Ich konnte über solche Sachen super mit meiner Fallmanagerin reden - solange die nicht das Gefühl haben, dass du dich vor der Arbeit drückst und versuchst Job und Kindererziehung unter einen Hut zu bekommen, sind die auch sehr hilfsbereit und entgegenkommend.

Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen.
Viel Glück

Hallöchen,

leider kenne ich mich mit der Gesetzgebung nicht direkt aus.
Ich würde mich aber in diesem Falle mal direkt an das Jugendamt (evtl. den Sozialen Dienst) wenden und dort nachfragen, evlt. auch an den Caritasverband.
Kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass man Sie zwingen kann eine Arbeitsstelle anzunehmen, durch die die Betreuung Ihres Kindes nicht mehr gewährleistet ist.
Allerdings weiß ich durch Bekannte, dass eine mind. Halbtagsstelle (also während der Schulzeit) zumutbar ist.
Ich denke aber, dass das Jugendamt bzw. der soziale Dienst primär mal eine gute Anlaufstelle ist.
Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht weiterhelfen kann.

Liebe Grüße

Macht doch nichts, ich finde es trotzdem toll wenn du dir die Mühe machst und mir antwortest! :wink:
Bisher war meine Süße nicht so lange im Hort, sondern um 15 Uhr wieder hier zuhause.
Mit der neuen Schule, die eben weiter entfernt ist hat sie bis 13 Uhr Unterricht, dann soll sie dort Mittag essen und Hausaufgaben machen. Im Hort bei uns im Ort ist immer sehr laut, so dass ich diese Entscheidung getroffen habe.
Von der neuen Schule bis zum Hort braucht sie ca. eine halbe Stunde Weg und müsste ihren schweren Ranzen auch dorthin schleppen. Ankommen würde sie dort ca. um 15:30 Uhr, dann wäre sie bis 15 Uhr dort und müsste um 17 Uhr ihren Ranzen wieder 15 Minuten lang nach Hause schleppen.

Nun zu mir: um 17:15 zuhause, einkaufen ( dauert auch ne halbe Stunde und ich muss oft los, weil ich kein Auto habe)-also 17:45, dann Haushalt, Wäsche, saugen etc.-18.15 Uhr. Abendbrot machen-18:30 Uhr. Hausaufgaben helfen, bzw. Schule besprechen-19:15 Uhr, duschen -19:35 Uhr und dann geht es auch schon fast ab ins Bett, weil Beide um 6 Uhr wieder hoch müssen.

Ich finde das sehr heftig als Tagesablauf und zwar sowohl für mein Kind, als auch für mich. Klein wenig noch spielen, oder länger mal reden ist da gar nicht mehr drin.

Dazu kommt noch, dass meine Tochter gerade erst gesund ist-sie hatte 2 Jahre lang Inkontinenz und war auch im Krankenhaus. Na und ich bin gerade seit ein paar Monaten aus einer Therapie gegen Erschöpfungsdepressionen raus und spüren schon wieder sehr deutlich, dass ich bald nicht mehr kann.

Ich empfinde es schon so, dass es reichen sollte beschäftigt zu sein, so dass ich um 15 Uhr, oder 15:30 Uhr zuhause sein kann.

Dafür bräuchte ich den Platz im Hort bis 17 Uhr natürlich nicht mehr, denn klaro kann eine Zehnjährige dann auch eine halbe Stunde mal alleine zuhause sein.

Ich weiß eben leider immer noch nicht, ob ich den Platz einfach kündigen darf und mich dann darauf berufen kann.

Mit meiner Vermittlerin ist da gar nicht gut zu reden, die schickt mich auch bis abends um 19 Uhr in einen Job, wenns einen gibt.

So sehe ich derzeit nur die Chance mit Attesten vom Arzt, trotzdem würde ich so gerne rein als Absicherung wissen, wie meine Rechte stehen bei meiner Geschichte.

Ohne das zu wissen, traue ich mich nicht den Hortplatz zu kündigen.

Na trotzdem sage ich danke, weil ich es sehr lieb finde, wenn sich Jemand die Mühe macht mir zu antworten.:wink:
Ich habe eben einen Prospekt gefunden von einem sozialem Dienst und werde auf jeden Fall auch dort noch einen Termin machen, bzw. anrufen vorher.

Ich habe mich auch nicht geweigert und ich werde auch weiterhin anwesend sein. Davor, dass es richtig kracht habe ich zuviel Angst-ich probiere es lieber erst mit der sanfteren Art-nämlich mit Attesten vom Arzt.

Der Hortplatz wird von der Gemeinde getragen hier im Ort und nicht vom Jobcenter…räusper…sage immer noch ARGE…

Noch ist auch meine Kleine noch nicht eingeschult und ist ebenfalls belasteter und braucht meine Hilfe…aber bald eben doch…

Vielen Dank für deine lange Antwort. Betreut ist meine Tochter in der Schule nicht, aber es ist eine Ganztagsschule, wo sie Mittag bekommt und Hausaufgaben machen kann, evtl. auch Sport und Singen. Sie kann sich dort aufhalten, aber die Lehrer haben keine Aufsichtspflicht.

Trotzdem danke für die Meldung, vielleicht meldet sich ja doch noch Jemand von Hartz4 -experten-ich hoffe es sehr.

Wenn beide gesund sind kann das gehen, aber richtig gut finde ich die Situation trotzdem nicht. Außerdem ist das ein Gefeilsche von evtl. nur einer Stunde weniger am Tag, die aber sehr helfen würde.

Vollzeit bedeutet für mich 8 Std. am Tag arbeiten…hm…da kann ich aber nicht um 17 Uhr zuhause sein, wenn ich um 8 Uhr beginne…grübel…

Na wie auch immer …gesundheitlich würde ich was durchboxen können, bevor ich wieder nen burn out bekomme…Erschöpfungsdepressionen-fast dasselbe…

Ich würde mir so gerne sicher sein, was das rechtliche betrifft.

Hallo Nicknack

sorry für die späte Antwort. Ich war im Urlaub!

„Arbeitspflicht besteht aber in den Zeiten, in denen das Kind betreut (erzogen) wird, d.h. während der Schule“

Das ist der einzig wichtige Satz!

Du musst halbtags (!) arbeiten und das auch nur außerhalb der Ferien! das ist deine Pflicht! sonst nichts! Da es solche Jobs aber nur bei der ZEitarbeitsfirma gibt hast Du schlechte karten beruflich weiter zu kommen. Entscheide Dich bitte zuerst, ob du im Leben weiterkommen. arbeiten oder und dich beruflich bilden möchtest oder ob du gar nicht arbeiten nöchtest.

Ist Letztes der Fall suche dir evtl. Jemand der dir bescheinigt, dass dein Kind besonders schwierig ist und deshalb direkt nach der schule und vor allem in den Ferien deine Betreuung braucht. dann kannst bestenfalls in der Zeit von 8.30 - ca. 12:30 Uhr vermittelt werden und das auch nur bis zum nächsten Ferienbeginn. Das machen bestenfalls Zeitarbeitsfirmen mit und wenn du Dich da im Vorstellungsgespräch noch etwas schlecht benimmst kriegst Du den Job eh nicht. Glück gehabt…

Aber willst du das wirklich ? Bis 17 UHr ist eine Zumutung. du hast ein Recht darauf zu hause zu sein wenn deine maus aus der schule kommt, denn gerade wenn du alleinerzeihend bist braucht sie dich doppelt!

Kläre dies mit deiner Ansprechpartnerin. Nach Schulschluß brauchst Du überhaupt nicht arbeiten! Vielleicht gibt es ja eine Weiterbildungsmaßnahme in Teilzeit!?!

Gruß Gwenhyfar

Ganz lieben Dank für deine ausführliche Antwort, sag ich erst einmal.
Ferienbetreuung habe ich und ich könnte ca. von 8-13/14 Uhr arbeiten, was ich auch wirklich gerne tun möchte. Meine Tochter kann nach dem Unterricht in der Schule noch Mittag essen und dort Hausaufgaben erledigen, dann wird sie ungefähr um 14:30 Uhr zuhause sein. So sollte das mit einem Job eigentlich gut passen und es wird selbst so natürlich schwer genug einen Job zu finden.

Durch die Weiterbildung bin ich bis November erst um halb vier zuhause, aber das schaffen wir dann auch noch denke ich.
Ich habe übrigens für mich ein Attest vom Arzt bekommen und zwar SOFORT. Ich konnte durch die Idee meiner Vermittlerin, dass ich bis abends arbeiten solle nicht mehr ruhig schlafen und habe einen Rückfall meiner Erschöpfungsdepressionen bekommen. :frowning:

So müsste ich die Weiterbildung eigentlich gar nicht mehr machen, aber ich will das unbedingt hin bekommen und endlich wieder back to the job. Im Attest steht derzeit nur drin, dass ich nur noch Teilzeit arbeiten darf.

Ich habe meiner Vermittlerin eine Kopie davon geschickt und sie gebeten das Wort Vollzeit bei einer neuen EV zu streichen. Gerechnet hatte ich mit viel Ärger, evtl. sogar mit einem Streit vor Gericht-hat mich alles echt mit genommen muss ich sagen.

Kam aber anders, sie hat nett reagiert und meinte, dass das kein Problem sei. Hm, ich dachte immer dass sie ne harte Nuss ist und weniger menschlich…oder sie weiß letztendlich dann doch, dass eine Mama nicht Vollzeit arbeiten muss, wer weiß?!?

Ganz liebe und sehr dankbare Grüße an dich.:wink:

hallo NicNAC,

schön dass das geklappt hat.- Deuine pAp müsste wissen, dass eine Mama nicht vol arbeiten muss. solange das Kind unter 10 Jhare alt ist. Vielelicht wusste sie es wirklich nicht besser…dann hätte sie ohenhin den Kürzeren gezogen. Mach dir positive Gedanken und frage mich ggf. einfach vorher! Ich bin auch alleinerziehend und arbeite im JC! Wir zittern doch alle vor Widersprüchen, weil es so viele Formfehler gibt, dass man als Kunde fast immer damit duch kommt. Die Formfehler entstehen, weil wir viel zu viele Leute zu betreuen haben (mwehr als man schaffen kann) und uns daher nun täglich entscheiden müssen bewußt (!) auf Sachen zu verzichten, oder die Berge an Arbeit nicht zu schaffen. Bis zum Gericht ist es ein langer WEG !!! Es reicht schon meist ein schlichtes schreiben mit dem Titel „widerspruch“ (innerhalb 6 Wochen nach dem widerspruchsbegünstigenden Ereignis) und schon kriegt man was man will… (- aber pssst! )
Mach ruhig die Fortbildung weiter, wenn es dir was bringt. Es ist gut wenn du Abwechslung hast und einen geregelten Tagesablauf. Und keine Lücke im Lebenslauf. Und vergiß bloß die Sorge um den Wiedereinsteig. Der Arbeitsmarkt braucht derzeit so viele Kräfte, die nehmen jeden! Du kannst schreibn. Das reicht schon um etwas zu finden udn sicher kannst Du noch mehr! Es ist so viel Arbeit da, dass wir unsere bald verlieren werden! Das wird sich bis Novemkber nicht ändern. Sieh dich einfach in deinen TRäumen schon im Job. Bloß keine Ängste schüren, das klappt schon! Glaub mir! Think positiv !
Und wenn du nächstes mal was fürchtest, frag mich einfach vorher, Vielleicht weiß ich es ja :smile: LG
Gwenhyfar

Guten Morgen.

Seit ein paar Wochen hat sich die Auffassung innerhalb der Jobcenter aufgrund eines Gerichtsurteiles geändert.

Arbeitslosengeld 2 Empfänger sind, sobald das Kibd 3 Jahre alt wird, verpflichtet sich Vollzeit zur Verfügung zustellen, wenn entsprechende Kinderbetreuungseinrichtungen vorhanden sind.

In Ihrem Fall ist die Kinderbetreuung bis 17 Uhr sichergestellt. Eine Nichtteilnahme
an der Massnahme würde dann in Ihrem Fall eine Geldkürzung zur Folge haben.