Hallo,
wann ist man im Sinne des Arbeitsrechts eigentlich „alleinerziehend“?
Ich lebe von meinem Mann getrennt (gemeinsames Sorgerecht) und mit meinem Freund zusammen.
Frage:
- Stehen mir nun 10 Pflegetage im Jahr zu,
- muss mein Mann 5 Tage zur Verfügung stehen
- oder vielleicht auch mein Lebensgefährte
- oder die Lebensgefährtin meines Mannes ???
Mein Sohn lebt ausschliesslich bei mir (u. meinem Partner)
Hat jemand hiermit Erfahrung?
Barbara
Hallo Barbara,
falls du geschieden bist, bist du für deine Krankenkasse definitiv alleinerziehend, dann hat du 20 Kinderkrankentage pro Jahr. Bist du allerdings noch verheiratet (wenn auch getrennt lebend), dann solltest du bei der KK nachfragen. Wahrscheinlich (für getrennt lebend weiß ich das nicht ganz genau) haben dein Mann und du je 10 Kinderkrankentage. Diese können allerdings mit Zustimmung beider Arbeitgeber übertragen werden. Nicht verheiratete Partner sind krankenkassentechnisch in dieser Hinsicht nicht relevant (Mein Partner + Vater meiner Kinder lebt mit mir in einer häuslichen Gemeinschaft. Ich habe 20 Kinderkrankentage pro Kind, er 0.).
Lass dich ggf. mal bei deiner Krankenkasse beraten. Wahrscheinlich wäre diese Frage bei Ämter und Behörden besser aufgehoben. Dort liest ein Profi mit, Günter Czauderna (richtig geschrieben?), der weiß das genau.
Viele Grüße, Heike
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was steht denn auf der Steuerkarte?
Hi!
Wenn dort nicht drei, vier oder fünf eingetragen ist, sollte es eigentlich kein Problem geben!
Zur Erläuterung, was die Klasse bedeutet:
Eins = nicht verheiratet oder dauernd getrennt lebend (kein Problem)
Zwei = Ledig mit Kind (kein Problem)
Drei = Verheiratet in Kombination mit FÜNF beim Gatten (Problem)
Vier = Verheiratet in Kombi mit VIER beim Gatten (Problem)
Fünf = Verheiratet in Kombi mit DREI beim Gatten (Problem)
Sechs = Zweitjob, lasse ich mal weg
Besser aufgehoben wäre die Frage unter „Arbeitsrecht“ oder „Jobs & Karriere“, weil da die Arbeitsrechtsprofis mitlesen!
LG
Guido