Alleinerziehend nach SGBII schwanger Unterhalt

Hallo,

ich bin seit Geburt meines Sohnes, fast 2,5 Jahre, alleinerziehend und beziehe „noch“ ALG II, Unterhalt etc… Bin jetzt seit Anfang Oktober letzten Jahres wieder in einer festen Partnerschaft und schwanger in der 12. Schwangerschaftswoche. Da mein Freund und ich noch nicht zusammen wohnen, da er selbst noch eine eigene Wohnung bewohnt, habe ich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin von der Stadt, Mehrbedarf ab der 13. SSW beantragt.

Diese hat sich daraufhin sofort Adresse und Arbeitgeber meines Freundes notiert, mit der Bemerkung, dass er schon jetzt unterhaltspflichtig mir gegenüber wäre.

Wir heiraten am 15.Juli dieses Jahr und somit wäre er, bei getrennten Haushalten bis dahin, doch auch erst ab dann für mich und die Kinder zuständig!?

Wer kann mir da weiterhelfen? Bin für jede Information dankbar.

Lg, Kathy

Hallo Kathy,
dein ältestes Kind ist noch unter drei Jahren und bis dahin ist der Vater des ersten Kinds Unterhaltspflichtig.
Dein neues Mann braucht ja auch nur für das zweite Kind auf zu kommen, er hat mit dem ersten nichts zu tun. Ich denke nicht, dass das Amt sich da das Geld holen kann.
L.G.
Agnes

Hallo Kathy,

ich gehe davon aus, das dein neuer Partner nicht der Vater von deinen 2,5 jährigen Sohn ist.
Der Kindsvater von deinen Sohn muss dir Unterhalt für das Kind bezahlen.
Dein Neuer Partner ist derzeit dir gegenüber nicht Unterhaltspflichtig, sondern erst, wenn dein Kind geboren wurde, bezw. wenn ihr zusammen wohnt dir gegenüber da ihr eheänlich zusammen wohnt. Ich kann mir vorstellen, dass die ARGE dich überprüft, ob dein Freund schon bei dir wohnt, um Geld zurück zu fordern.
Gruß
Thomas
Hallo,

ich bin seit Geburt meines Sohnes, fast 2,5 Jahre,
alleinerziehend und beziehe „noch“ ALG II, Unterhalt etc… Bin
jetzt seit Anfang Oktober letzten Jahres wieder in einer
festen Partnerschaft und schwanger in der 12.
Schwangerschaftswoche. Da mein Freund und ich noch nicht
zusammen wohnen, da er selbst noch eine eigene Wohnung
bewohnt, habe ich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin von
der Stadt, Mehrbedarf ab der 13. SSW beantragt.

Diese hat sich daraufhin sofort Adresse und Arbeitgeber meines
Freundes notiert, mit der Bemerkung, dass er schon jetzt
unterhaltspflichtig mir gegenüber wäre.

Wir heiraten am 15.Juli dieses Jahr und somit wäre er, bei
getrennten Haushalten bis dahin, doch auch erst ab dann für
mich und die Kinder zuständig!?

Wer kann mir da weiterhelfen? Bin für jede Information
dankbar.

Lg, Kathy

Danke erstmal für die Antwort. Den Unterhalt für meinen Sohn bekomme ich vom Kindesvater. Habe schon versucht aus dem BGB schlau zu werden. Dort steht etwas von wegen Krankheit und Kindererziehung der Mutter, wäre er mir gegenüber frühestens 4 Monate vor Geburt des Kindes Unterhaltspflichtig. Meine Frage nun ist aber, ob er für den schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf, welcher mir duch die Meldung der Schwangerschaft automatisch zusteht, herangezogen werden kann bzw ob er diesen an die ARGE zurückzahlen muss, und ob er den Unterhalt an mich, da ich ja wegen Kindererziehung keiner Beschäftigung nachgehen kann, bis zu unserer Hochzeit im Juli, zahlen muss?

Hallo!

So genau kenn ich mich da leider nicht aus! Sorry!
Arbeitet denn dein Freund? Der Mehrbedarf steht dir von der ARGE aber dennoch zu! Da ihr (noch) nicht zusammen wohnt und auch noch keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, dürfte die ARGE deinem Freund eigentlich gar nichts. Schließlich könnte das KInd auch bei einem ONe-Night-Stand gezeugt worden sein und dann hättest du evtl. nicht mal den Namen des möglichen Vater`s.
Würde mich da erst mal nicht verrückt machen. Der Mehrbedarf steht dir ab der 13. Wo zu, egal ob mit oder ohne Freund.
Viel Glück für die weitere Schwangerschaft!
LG

hallo,
das weiß ich nicht,ob der Kindsvater und fastehemann schon jetzt unterhalt zahlen müssen

lisa

hallihallo, also ich glaube auch das er erst zuständig ist wenn ihr verheiratet seit bzw das kind auf der welt ist, aber genaueres kann ich dir auch nicht sagen. gruß yvi

Dein Freund ist dir und deinen Nachwuchs erst Unterhaltspflichtig, wenn er auf der Welt ist, oder Ihr zusammen wohnt, oder Verheiratet seit. Du bist zwar Schwanger, aber du könntest Arbeiten gehen, dass du einen 2,5 Jährigen Sohn hat, geht dein Freund nichts an.

Gruß
Thomas

Hallo

das ist mal wieder Bloedsinn seitens eines Amts bzw unpraezisse.

Nach § 1615 l BGB hat die Mutter für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem Kindesvater. Voraussetzung dieses Anspruchs ist wie bei jedem Unterhaltsanspruch, dass der Vater leistungsfähig und die Mutter leistungsbedürftig ist.

Überdies ist der Vater eines nichtehelichen Kindes verpflichtet, der Mutter die Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung entstanden sind, zu ersetzen, und zwar auch außerhalb obigen Zeitraumes. Erstattungsfähig sind zunächst die unmittelbaren Schwangerschafts- und Entbindungskosten (Aufwendungen für Hebamme, Arzt, Klinik, Medikamente usw.) sowie alle weiteren notwendigen Aufwendungen für ärztliche Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Schwangerschaftsgymnastik usw.

Verlangt werden können nur tatsächlich entstandene Kosten. Die Angemessenheit der Aufwendungen, die im übrigen nur verlangt werden können, sofern sie tatsächlich entstanden sind, richtet sich nach der Lebensstellung der Mutter.

Eine Ermäßigung dieses Anspruchs erfolgt um Leistungen, die die Mutter von anderen Stelle (z.B. Zahlungen von Versicherungen) erhalten hat, sofern dies nicht übergeleitet worden sind.

Nach den 8 Wochen ist er weiter unterhaltspflichtig, da die Mutter in der Regel nicht arbeiten geht und auch nicht muss.

Fuer das Kind zahlt er ab dem Tag der Geburt, wenn die Vaterschaft anerkannt ist.

Gruss

wo ist das problem?
möglichst viel geld „abzugreifen“ , oder das problem zu lösen?
wenn ihr doch schon so bald heiratet, dann schmeisst eure wohnungen zusammen und schwups habt ihr ein haufen geld gespart und müsst euch nicht mit dem amt arangieren!
entschuldige bitte, bin selbst grad etwas klamm, bekomme aber keine „unterstützung“, von daher kann ich auf solche fragen eher etwas allergisch reagieren.
ich weiss wovon ich rede und denke , das du/ ihr finanziell schon klarkommen könnt.
alles gute für euch

Vielen Dank. Deine Antwort war sehr hilfreich. Lg, Kathy

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Ersteinmal möchte ich zu dem geld abgreifen sagen, dass ich damals unverschuldet in die Situation gekommen bin, Hartz 4 zu beziehen; ich aber irgendwie sehen musste, wie ich als Alleinerziehende finanziell für mein Kind sorgen kann.

Wenn man die Umstände nicht kennt, warum jemand Hartz 4 beziehen muss (vor allem ist einer davon, das Wohlergehen des Kindes), sollte man nicht gleich von Anfang an negativ über jemanden urteilen.

Mein Freund wohnt momentan selbst noch zur Miete und muss erstmal einen geeigneten Nachmieter finden; 2 Mieten und die Fahrtkosten zu seiner Arbeitsstelle (50 km am Tag) könnte er gerade so von seinem Lohn bezahlen, allerdings wäre dann kein Cent mehr für Nahrung da.

Zudem wären mein Sohn und ich bis zur Hochzeit nicht mehr krankenversichert; kämen also Kosten in Höhe von knapp 200 € dazu.

Heisst kurz und knapp, dass ich finanziell (sämtliche Kosten beeinhaltend) für mich und meinen Sohn selbst verantwortlich bin und da frage ich mich, warum steht dieser Mehrbedarf mir denn auf einmal nicht mehr zu?

Aus Strafe dafür, dass ich nach 3 Jahren wieder eine Beziehung habe (mein Freund und ich sind wohlgermerkt erst seit dem 25.09.2010 zusammen)?!

Diese finanzielle Unabhängigkeit gebe ich ab dem 15. Juli auf (Hochzeit), nur damit ich nicht mehr den Stempel „Sozialschmarotzer“ aufgedrückt bekomme; was ich in unserem Fall weit von mir weise (wie gesagt: es gibt immer eine persönliche Geschichte hinter jedem Menschen).

Vielen Dank für die Hilfe. Gruß, Kathy

Vielen Dank für die Hilfe. Gruß, Kathy

Danke. Lg, Kathy

Ich denke das genauso so lange das Kind eh noch nicht da ist und ihr noch getrennt lebt

hallo,
ich will mich auch gar nicht mit dir streiten oder dich verurteilen…
wie gesagt, bin ich selbst in so einer ähnlichen situation…
dir geht es doch lediglich erst mal um den mehrbedarf?!
sicherlich wird er dir zu stehen… da kann sich das amt ja gerne sämtl infos einholen…hier geht es in erster linie um dich und da ihr noch nicht zusammewohnt, glaub ich nicht das die damit irgendwas erreichen werden!
deine nachfrage hat mich einfach daran erinnert, das diese dämlichen beamten und auch exmänner mit einem machen könne was sie wollen…
vlt war sie auch in meinen augen nicht gut formuliert!
entschuldige bitte, ich wollte dir nicht zu nahe treten!
alles gute und gruss

Hallo,

nach dem Unterhaltsrecht muss er erst Unterhalt für die Mutter ab der Zeit des Mutterschutzes bezahlen.

Wie das nach Sozialgesetzbuch ist, weiß ich nicht.

Gruß

Frag die Bearbeiterin, wie sie darauf kommt.
Die lernen inzwischen auch, wie man Zahlungen abwehrt oder verzögert. Solange ihr getrennte Wohnsitze habt, kann sie euch nix