Hallo,
Wenn ich googel komme ich immer nur auf „Scheidungsseiten“ und finde nicht was ich suche.
Weiss jemand wie das ist mit dem Status „alleinerziehend“.
Ist man das automatisch wenn man alleiniges Sorgerecht hat? Oder ist man trotz alleinigem Sorgerecht nicht alleinerziehend wenn der anerkannte Vater den gleichen Wohnsitz hat?
Für nicht verheiratete scheint ja das gemeinsame Sorgerecht vor allem nur Komplikationen mit sich zu bringen so lange sie sich einig sind. Diese sind wohl einfacher durch eine Vollmacht des alleinig Sorgeberechtigten zu lösen (für Notfälle)als anders.
Oder gibt es einen Vorteil des gemeinsamen Sorgerechtes der mir bislang bei der Recherche entgangen ist (wie gesagt bei Eltern die gemeinsam leben und sich einig sind und die Mutter sowieso den Behördenkram macht und finanziell hauptsächlich für das Kind aufkommt)?
Gruss
M.