Hallo Rechtskundige,
nehmen wir einmal folgenden völlig fiktiven Fall an:
eine Alleinerziehende kehrt nach dreijähriger Erziehungszeit an ihren alten Arbeitsplatz in einem Kleinbetrieb zurück; von ihrem Arbeitgeber wird ihr Vertrag auf Teilzeit geändert, mit der Option, späterhin, wenn das Kind älter ist, wieder ganztags tätig zu sein.
Da ihr Verdienst nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für sich und ihr Kind bestreiten zu können, bezieht sie ergänzend Alg2.
Kann die zuständige Arge nun verlangen, dass sie wie vor der Geburt ganztags arbeitet und zu diesem Zwecke ihr dreijähriges Kind ebenfalls ganztags fremdbetreuen lässt?
Interessierte Grüße
=^…^=
Hallo!
- Vielleicht sogar erstmal durchrechnen, ob sie sich den ergänzenden/Aufstocker-Bezug von Alg II überhaupt antun muss.
Der Kindesvater dürfte ja wie gehabt barunterhaltspflichtig sein und Unterhalt zahlen; zahlt er nicht, kann für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragt werden (für insg. 6 Jahre).
Die Mutter hat Erwerbseinkommen aus Teilzeit? Ausrechnen, ob sie damit + Kindergeld + Unterhalts(vorschuss)leistungen + dem evtl. Kinderzuschlag und evtl. Wohngeld nicht auch OHNE Alg-II-Bezug in etwa auf dieselbe Summe käme. Hängt natürlich von ihrem Erwerbseinkommen, der Unterhaltshöhe usw. ab.
Kann sie sich z. B. bei lokaler Beratungsstelle mal durchrechnen lassen; aber auch viel über Google zu finden.
Wenn sie mit allen diesen Teilleistungen insgesamt in etwa auf dieselben monatlichen „Finanzen“ kommt, wie sie sie als Alg-II-Aufstocker bekäme, dann sollte sie den Hartz-IV-Bezug natürlich vermeiden.
- Was „Vollzeit bei 3-Jährigem“ angeht: Natürlich wird das vom Leistungsträger gerne wie selbstverständlich angesprochen und „verlangt“ und in diese Richtung auch Druck gemacht.
Wenn Alleinerziehende von sich aus Ganztagsfremdbetreuung für ihren Kleinen haben wollen (und finden) und selber Vollzeit arbeiten WOLLEN, ist das ihre Sache … Und es wird natürlich kein Leistungsträger was dagegen haben.
Was man aber rechtlich gesehen tun MUSS, ist eine andere Geschichte – da sollte die fiktive Betroffene sich auch nicht verrückt machen lassen, sondern gut informiert und selbstbewusst sein.
WENN die Betreuung sichergestellt ist usw., ist bei Kindern zwischen 3 und 6 J. Teilzeit zumutbar. Und mehr braucht sie da nicht im Kopf zu behalten. 
Schau mal unter: http://www.bqg-personalentwicklung.de/newsletter/dow…
Dort findest du vor allem unter den Punkten 1.361 bis 1.363 eigentlich schon das Wesentliche wg. Kindesalter, Betreuung usw. … und auch gleich die passenden SGB-II-Paragraphen dazu sowie jeweils dazugehörige Beispiel-Gerichtsentscheidungen.
Soweit ich weiß, ist das alles nach wie vor aktuell und wurde nicht aufgehoben o.s.
LG
MOD: Link klickbar gemacht