Hallo,
wann ist man im Sinne des Arbeitsrechts eigentlich „alleinerziehend“?
Ich lebe von meinem Mann getrennt (gemeinsames Sorgerecht, beide Steuerklasse 1) und mit meinem Freund zusammen.
Frage:
- Stehen mir nun 20 Pflegetage im Jahr zu,
- muss mein Mann 10 Tage zur Verfügung stehen
- oder vielleicht auch mein Lebensgefährte
- oder die Lebensgefährtin meines Mannes ???
Mein Sohn lebt ausschliesslich bei mir (u. meinem Partner)
Hat jemand hiermit Erfahrung?
Barbara
PS. Habe dieses Posting bereits in Eltern-Kind gehabt und dort die Empfehlung bekommen es besser hier zu probieren