Alleinerziehend Wohnungsgröße Berechnung MZ-WI

Meine Schwester bekommt im Oktober ihr Kind und wird dann alleinerziehend sein. Sie ist auf der Suche nach einer größeren WHG (jetziges: 1Zi-Apartment, 25qm). Dem Sozialamt hat sie nun einen Wohnungsvorschlag der GWW (ehemals Wohnbau MZ) vorgelegt, wurde abgelehnt. Laut Sozialamt steht ihr eine WHG mit bis zu 60qm und 418,- € kalt, bzw. laut Staffelung 8,02 €/qm, zu. Mit weiteren Infos und Tipps geht das Sozialamt sehr sparsam um und lässt sie so ziemlich allein stehen.
Wer hat Infos und Tipps, kann weiterhelfen oder steckt grad in so einer ähnlichen Situation?
Selbst im Internet finde ich nur Seiten und Fragen von vor drei Jahren und nichts wirklich brauchbares.
Vielen Dank schon mal im Voraus!!!

Was ist denn überhaupt die Frage?

Laut Sozialamt steht ihr eine WHG mit bis zu 60qm und 418,- € kalt, bzw. laut Staffelung 8,02 €/qm, zu.

Das ist doch ziemlich eindeutig.

Sie kann sich aber beim Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein besorgen, falls sie noch keinen hat. Ich weiß allerdings nicht, ob es viel bringt, da die Sozialwohnungen ja immer weniger werden, aber wenn eine frei Sozialwohnung finden würde, dann hätte man den Schein wenigstens.

Ansonsten, wenn du eine rechtliche Frage hättest, solltest du erst das lesen:

http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…

Das, was unter ‚Achtung‘ steht.

Viele Grüße

Hallo,

die Zahlen sind korrekt und treffen auf hundertausende ALG-2-Bezieher zu.
Der Steuerzahler kann eine alleinerziehende Mutter ohne Kindesvater nicht noch mit goldenen Löffeln ausstatten.
Es gibt Zehntausende von Rentnern hier in Deutschland, die 40 Jahre und länger gearbeitet haben, Kinder groß gezogen haben und eine Rente unter dem Existenzminimum erhalten. Auch die haben keinen anderen Rechtsanspruch als eine Alleinerziehende.

Schönen Tag noch.

FAQ:1129 (gilt insbesondere für Antworten)
owt