Alleinerziehender Vater - Kontrolle Jugendamt

Guten Tag,
der Vater eines 3-jährigen Jungen, (22 Jahre) beide leben seit 1 1/2 Jahren im Haushalt der Oma. Die Mutter des Kindes hat sich seit dieser Zeit nicht mehr um ihr Kind gekümmert. Niemand kennt ihre Adresse oder Telefonnummer. Es heißt, sie lebt jetzt im Ausland. Das Elternpaar hat gemeinsames Sorgerecht. Jetzt hat der Mann das alleinige Sorgerecht beantragt. Der Termin beim Amtsgericht steht schon fest. Nun hat sich das Jugendamt zu einem Hausbesuch angekündigt. Vater und Sohn bewohnen beide zusammen ein Zimmer in der Wohnung der Oma. Das Kind hat also kein eigenens Zimmer. Der Kindesvater ist noch in der Ausbildung und hat kein eigenes Einkommen. Wird das Jugendamt es als problematisch ansehen, wenn das fast 4-jährige Kind kein eigenes Zimmer bewohnt?

In der Regel geht es um einen Gesamtbewertung der Situation. Das Wohl des Kindes hängt nicht zwingend von einem eigenen Zimmer ab, wenn es ansonsten Raum zum spielen, schlafen hat und das Umfeld liebevoll, umsorgend ist und erkennbar ist, dass ein Elternteil alleine in der Lage ist die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und zu befriedigen und seinen Erziehungsaufgaben nach kommt.

Viele Familien leben auf engem Raum, was aber nicht zwingend mit einer Verwahrlosung der Kinder einhergeht oder einer Unfähigkeit der Erziehungsberechtigten ihren Pflichten nachzugehen.

Gruß,
Alexandra

Tag auch,

ich bin zwar nicht vom Amt, aber aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass Kinder in dem Alter noch nicht von einem eigenen Zimmer profitieren - eher schon die Eltern, die dann nicht dauernd im Wohnraum über Kugelbahnen und Ritterburgen stolpern und auf Legosteine treten :wink:

Unser Sohn hat sein Zimmer praktisch nicht genutzt, sondern quasi immer in unserer Nähe gespielt. Auch nachts bevorzugte er es, zwischen uns zu schlafen. Kinder brauchen menschliche Nähe und Herzenswärme. Der Rest ist sekundär.

Dass jedes Kind schon vorgeburtlich ein eigenes Zimmer hat, ist eine ziemlich neue Erfindung. Ein Nachbar, Mitte 50, erzählte mal, er habe mit seinen Eltern und seiner Schwester auf 60 qm gelebt. Die ältere Schwester habe ein winziges eigenes Zimmer gehabt, er selbst habe bis zum Beginn seines Studiums im elterlichen Schlafzimmer geschlafen und seinen Schreibtisch in der Ecke der Diele gehabt. Ist trotzdem was draus geworden :wink:

LG und alles Gute!
sine

Wenn sich die Mutter des Kindes im Ausland aufhält und nicht auffindbar ist ist es mir nicht einsichtig warum sich der Vater dem vermutlich sehr hohen Risiko aussetzten will.

Die beschriebene Situation ist im Sinne des Jugendamtes höchstwarscheinlich nicht wirklich akzeptabel.

Der Vater sollte sich darauf einstellen mit den Großeltern umzuziehen oder bei seinen Eltern auszuziehen alternativ kann der Vater ja vielleicht im Wohnzimmer schlafen und so ein eigenes Kinderzimmer schaffen.

Hallo,

Gerichte MÜSSEN bei Sorgerechtsverfahren das Jugendamt einschalten.

Gefahr wegen einem eigenen Zimmer des Kleinen sehe ich nicht. Vielleicht sollte man für die Zukunft andenken (und auch dem JA sagen), dass man nach Ende der Ausbildung eine größere Wohnung anmieten will.

Dem JA aufzeigen, dass der junge Vater bei der Betreuung und ERziehung des Kindes durch die Oma optimal unterstützt wird und dass zur Oma und zum Papa das Kind eine gute Bindung hat.

Gruß
Ingrid

Hallo Claudia

Der Vater soll sich keine Sorgen machen. Was Ninchen sagt ist absoluter Quatsch. Ich arbeite im Jugendamt und bin u.a. auch dafür zuständig in Sorgerechtsfällen Mitteilungen an das Gericht zu machen.
In dem vorliegenden Fall hätte ich wahrscheinlich gar keinen Hausbesuch gemacht sondern Vater, Oma und Kind zum Gespräch ins Amt eingeladen. Das entscheidet aber jedes Jugendamt bzw.jede/jeder Mitarbeiter/in individuell. Ein Hausbesuch macht nur Sinn wenn z.B. beide Eltern das alleinige Sorgerecht beantragt haben da dann beurteilt werden muss wo das Kind besser aufgehoben ist oder auch wenn das Kind z.B. von der Mutter zum Vater ziehen soll.Im vorliegenden Fall scheint dies ja nicht so zu sein. Der Vater hat ja bereits das Sorgerecht d.h. der Staat geht erstmal davon aus, dass er sein Kind erziehen und versorgen kann (wie das zunächst ja allen Eltern zugetraut wird) und was auch seine Pflicht ist. Die Frage die sich im vorliegenden Fall stellt ist, ob die Eltern in der Lage sind gemeinsam das Kind zu erziehen bzw wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Das geht natürlich nicht, wenn die Mutter wirklich nicht mehr auffindbar ist, sich nicht mehr meldet und keinen Kontakt zum Kind hat.

Außerdem: Priorität vor der Platzfrage haben natürlich immer die Bindungen die das Kind hat und die Kontinuität in der Betreuung und Erziehung. Mit einem Vater zusammen im Zimmer zu schlafen ist für das Kind keine große Belastung.Natürlich wäre es schön, wenn es später mal ein eigenes Zimmer hätte aber dies ist eben leider nicht immer möglich. Eine viel größere und einschneidenere Belastung wäre es da, wenn es zur Mutter ziehen müßte, zu der es keinen Kontakt hat!

viele Grüße
Antje

Danke an alle Antwortenden.