Alleinerziehender Vater mit Unterhaltspflicht

Mein Sohn lebt seit vier Jahren bei mir, er bekommt seit seinem 12 Lebensjahr keinen Unterhalt mehr, da die Unterhaltsvorschusskasse nur bis zum 12 Lebensjahr zahlt!
Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich den gleichen Betrag als Unterhalt für meine Tochter an die Unterhaltsvorschusskasse überwiesen. Danach nur noch 100DM/Mon
Seine Mutter lebt von der Sozialhilfe und Ihr Partner ist auf dem Sozialamt als solcher nicht anerkannt! Mir möchte man jetzt, da meine Tochter das 12 Lebensjahr erreicht hat einen neuen Titel verpassen.
Und ich soll nun ca.570DM als Unterhalt an das Land Hessen Überweisen.
Dies übersteigt aber meine Finanziellen-Möglichkeiten, da ich für meinen Sohn und mich nach Abzug meiner Laufenden-Kosten nur ca. 800DM/Mon. als Hausaltsgeld habe.
Kann ich mich aus dieser Zwickmühle irgend wie befreien?
Ich erkenne die Unterhaltspflicht gegenüber meiner Tochter an, aber ich kann nicht für zwei Kinder sorgen, wenn ich mit 2740DM/Mon. netto für meinen Sohn, mich und die Ehe-Schulden zuzüglich allen anderen Kosten aufkommen muss.
Ich lebe mit meinem Sohn alleine und habe keinen Partner der mir finanziell unter die Arme greifen kann.
Kann man eine Aufrechnung des Unterhalts erzwingen? Wir müssen doch beide für unsere beiden Kinder aufkommen und sorgen, oder? Hat mein Sohn die schlechteren Chacen, weil er sich entschieden hat bei seinem Vater zu leben?
Ich habe nun am 24. Januar 2002 eine neuen Termin beim Jugendamt! Ich hoffe nur, das die mir dort nicht einen neuen Unterhaltstitel unterjubeln wollen! Wenn das so sein sollte, wie kann ich das verhindern! Meine Verdienstbescheinigungen und Kostenauflistung haben die schon. Gibt es da schon Urteile die auf meinen Fall zudreffen? Es ist leider so, dass es kaum wirkliche Hilfe gibt für die kleinen Besonderheiten des Leben!
Es geht hier nicht um Geschlechterkampf! Es ist nur, ich bin beides, alleinerziehender und unterhaltspflichtiger Vater, werde aber behandelt als würde ich ein Rabenvater sein! Und dass nur weil ich mich weigere meinen Sohn schlechter zu stellen als meine Tochter! Ich würde wenn ich könnte alles mögliche für meine Kinder tun, egal ob Sie bei mir oder bei der Mama leben! Es sind beides meine Kinder!!
Aber man kann mich nicht mit einer Lohnsteuer-Klasse 2 versteuern, die ganzen Eheschulden aufhalzen statt Ehegattenunterhalt, die Sorge für ein Kind ohne die Unterstützung der Mutter und den Unterhalt für meine Tochter!
Meinen Netto-Lohn als Berechnugsgrundlage nehmen den Unterhalt für beide Kinder abrechnen, den Ehegattenunterhalt nicht anerkenne und dann sagen, so mein Freund, dir bleibt mehr als der kleine Selbstbehalt nun lebe mit deinem Sohn glücklich und zufrieden!
Wenn die mir eine Lohnpfendung aufhalzen, bin ich meinen Job los!
Habe das Gefühl, dass alle die ich um Rat frage bei meinem Thema überfordert sind!

Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
Maurer

Seine Mutter lebt von der Sozialhilfe und Ihr Partner ist auf
dem Sozialamt als solcher nicht anerkannt!

Wie meinst du das? Lebt er mit ihr zusammen, und das Sozialamt weiß das nicht, oder kann es ihm nicht nachweisen? Oder meinst du, dass er nicht als „Unterhaltszahlender anerkannt“ wird? Es wäre nett, wenn du mir genauer erklärst, wie du das meinst, vielleicht kann ich dir dann weiterhelfen.

Zu der Prozedur beim Jugendamt kann ich dir leider auch nichts sagen. Ich glaube, die versuchen, dich zu verpflichten, den Unterhalt zu zahlen, den du laut Düsseldorfer Tabelle nach deinem Nettoeinkommen zahlen müsstest. Darauf solltest du dich nicht einlassen. Ich würde dir auf jeden Fall raten, zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Wenn du dir das nicht leisten kannst, solltest du zumindest zur Rechtsberatung bei deinem zuständigen Amtsgericht gehen. Erkundige dich dort, wann die Termine sind, das ist meist nur 1-2 Mal im Monat. Die Beratung kostet so um 10,- €. Nimm alle Unterlagen mit, die du hast!
Das Sozialamt rechnet auch aus, wieviel Unterhalt du zahlen musst bzw. kannst. Dazu sind sie verpflichtet. Dabei müssen auch Schulden, die noch aus der Ehe stammen, berücksichtigt werden.

Viel mehr kann ich dir leider auch nicht helfen, da Unterhalt ein sehr komplexes Thema ist. Ich wünsche dir aber viel Glück.
Gruß
Nelly

Hallo Uwe
So heiß wie du die Suppe kochst ,wird sie nicht gegessen.
Also nimm deine Lohnabrechnungen und deine Ausgeben mit zum Jugendamt und versuch mit den Sachbearbeiter in ruhe und sachlich zu reden.
Zur Düsseldorfer Tabelle , sie kann , muß aber nicht so angewendet werden .Da hat der Sachbearbeiter ein wenig Spielraum, wenn er will. Das heißt das der Regelsatz als Brutto anzusehen ist. Wer bekommt das Kindergeld für deine Tochter ? Das ist wichtig zu wissen . Denn Regelsatz abzüglich der hälfte des Kindergeldes ,wenn es deine Exfrau bekommt.
die Unterhaltsbeträge wurden um durchschnittlich ca. 2% bis 4% erhöht. Da die Einkommensgrenzen sich verändert haben, hat sich in einige Fällen aber der Unterhalt sogar reduziert

  • berufsbedingte Aufwendungen können weiterhin mit pauschal 5% des Nettoeinkommens abgezogen werden, maximal 150,- EURO (290,- DM, bisher maximal 260,- DM).
  • der Selbstbehalt eines berufstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt 840,- EURO (1.640,- DM, bisher: 1.500,- DM), eines nicht berufstätigen Unterhaltspflichtigen 730,- EURO (1.425,- DM, bisher: 1.300,- DM).
  • Dein Sohn wird dabei auch noch berücksichtigt
    269-288 Euro würde der Unterhalt für deine Tochter nach der DT betragen abzüglich Kindergeld und vielleicht diesen 5%.
    Also bleib mal ganz sachte und freundlich zum Sacharbeiter , damit habe ich bis jetzt auch die besten Erfahrungen gemacht , dann klappt schon alles.

Gruß Hexe