Hallo miteinander
Ich hab mal ne total theoretische Frage. Kann ein Baby nur auf den Vater „angemeldet“ werden? Also dass die Mutter quasi eine Anonyme Geburt macht, aber der Vater das Baby haben möchte. Dass also in der Geburtsurkunde des Babys „Mutter unbekannt“ steht. Geht das?
Danke
Karen
Hallo Lunaqua,
IANAL, aber ich denke das sollte gehen. Weil nämlich es gibt ja auch die Babykrippen, in denen man sein Baby anonym abgeben kann. Bei denen muß ja dann auch „Mutter unbekannt“ stehen, oder?
Ralph
Hallo Karen,
die einzige Fallmöglichkeit die ich mir jetzt so ausdenken könnte, wäre, dass die Mutter in einem Krankenhaus anonym entbindet und sofort nach der Geburt auf nimmerwiedersehen verschwindet.
Danach müsste sich der Kindsvater beim Familiengericht / Jugendamt melden und Anspruch auf das Kind anmelden. Es wird dann ein Vaterschaftstest angeordnet.
Während dieser Zeit verbleibt das Kind mitt 100 % Sicherheit in einer Pflegefamilie.
Ob er das Kind bzw. das Sorgerecht dann bekommt, wenn er sich weiterhin über die Identität der Mutter ausschweigt liegt aber dann im Ermessen des Familiengerichts…
Denn zunächst -auch wenn die Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt wurde- hat das Jugendamt die Amtspflegschaft (Sorgerecht) für das Kind und das Familiengericht muss dann über die Übertragung des Sorgerechts auf den Vater entscheiden.
Ob Vater und Mutter über viele Monate hinweg, die dieses Sorgerechtsverfahren dauernd würde dem Druck der Ämter aushalten würde, noch dazu wenn das Kind über diese vielen Monate hinweg (12 Monate sind in einem solchen Verfahren schnell vorbei) bei Pflegeltern lebt und ein Umgang während dieser Zeit nicht wahrscheinlich ist, wage ich zu bezweifeln.
grüsse
dragonkidd
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Anonyme Geburt macht, aber der Vater das Baby haben möchte.
Dass also in der Geburtsurkunde des Babys „Mutter unbekannt“
steht. Geht das?
In Italien geht das, da kann eine Mutter nach der Geburt sagen „Das ist icht mein Kind“. Bei uns geht das meines Wissens nicht, denn anders als bei den Baby-Klappen ist nicht Mutter ja nicht unbekannt. Eine Mutter kann ihr Kind zur Adoption freigeben, aber dann entscheidet das Jugendamt darüber, wer das Sorgerecht bekommt oder das Kind adoptiert. Der biologische Vater könnte in so einer Situation durchaus leer ausgehen.
In der von Dir geschilderten Situation könnten sich Vater und Mutter doch einvernehmlich einigen, was spricht dagegen ?
Vielen Danke an alle die geantwortet haben! 
Gruss
Karen