Alleinerziehungsentlastungsbetrag teilbar?

Moin,

angenommen, Mutter und Vater teilen sich das Sorgerecht und auch den Aufenthalt, d.h. das Kind ist immer von Montag bis Donnerstag beim Vater und von Donnerstag bis Sonntag bei der Mutter. Kinderfreibetrag ist klar, aber wer bekommt den Alleinerziehungsentlastungsbetrag? Beide sind ja im Prinzip alleinerziehend. Das Kind ist bei beiden gemeldet. Bekommen beide den Freibetrag oder jeder die Hälfte (kann ich mir nicht vorstellen, geht wahrscheinlich technisch nicht). Oder müssen sie das unter sich ausmachen?
Der 24b EStG gibt diese Konstellation nicht her. Oder doch?

Übrigens, das g in der Überschrift hat diese geniale Software abgeschnitten. Vielleicht waren es ihr zu viele Buchstaben in einem Wort.

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Den Entlastungsbetrag kann nur der erhalten bei dem das Kind als Erstwohnsitz gemeldet ist.
2 Alleinerziehende bei einem Kind geht einfach nicht - ALLEINerziehend
Eher wird beim richtigen Wechselmodell der Entlastungsbetrag komplett gestrichen…

Krümel

Nebenwohnsitz geht auch.

Das steht wo?

Ich weiß, dass du gern helfen möchtest, aber ich bin nicht schlauer geworden. Ich hatte an einen Paragraphen in der Lohnsteuerdurchführungsverordnung o.Ä. gedacht.

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§ 24b EStG – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

oder google: „Voraussetzung Freibetrag für Alleinerziehende“

und falls das noch zuviel ist:

1 Allein stehende Steuerpflichtige können einen Entlastungsbetrag von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zusteht.
2 Die Zugehörigkeit zum Haushalt ist anzunehmen, wenn das Kind in der Wohnung des allein stehenden Steuerpflichtigen gemeldet ist.
3 Ist das Kind bei mehreren Steuerpflichtigen gemeldet, steht der
Entlastungsbetrag nach Satz 1 demjenigen Alleinstehenden zu, der die
Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes nach § 64 Absatz 2 Satz 1 erfüllt oder erfüllen würde in Fällen, in denen nur ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 besteht.

Krümel

Auflösung!

Habe heute direkt beim FA angerufen. Den Entlastungsbetrag kann man, rein technisch, in der Konstellation mit einem Kind nicht teilen. Hat man jedoch zwei Kinder, kann jedes Elternteil jeweils die Steuerklasse 2 in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiterin sagte mir jedoch auch, dass sie diese Situation noch nicht erlebt hat (was nichts heißen will). Man kann aber davon ausgehen, dass diese spezielle Situation extrem selten ist. Ansonsten wird darauf abgestellt, bei wem das Kind die meiste Zeit ist. Die steuerliche Entlastung müsste dann untereinander geklärt werden.

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Was soll das denn heißen? Den §24b habe ich nicht umsonst erwähnt. Der gibt aber diese spezielle Situation nicht her. Und von komplett streichen ist da schonmal gar nicht die Rede.
Die Auflösung habe ich unten gepostet.

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