Moin,
angenommen, Mutter und Vater teilen sich das Sorgerecht und auch den Aufenthalt, d.h. das Kind ist immer von Montag bis Donnerstag beim Vater und von Donnerstag bis Sonntag bei der Mutter. Kinderfreibetrag ist klar, aber wer bekommt den Alleinerziehungsentlastungsbetrag? Beide sind ja im Prinzip alleinerziehend. Das Kind ist bei beiden gemeldet. Bekommen beide den Freibetrag oder jeder die Hälfte (kann ich mir nicht vorstellen, geht wahrscheinlich technisch nicht). Oder müssen sie das unter sich ausmachen?
Der 24b EStG gibt diese Konstellation nicht her. Oder doch?
Übrigens, das g in der Überschrift hat diese geniale Software abgeschnitten. Vielleicht waren es ihr zu viele Buchstaben in einem Wort.
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