Alleingelassener Hund bellt und jault stundenlang

Liebe Hundeexperten!

Seit einem halben Jahr wohnt eine Frau bei mir im Haus, die einen kleinen Jack Russell hat.
Da sie allein lebt und einer geregelten Arbeit nachgeht, ist der Hund oft stundenlang allein in der Wohnung - und bellt und jault stundenlang!.

Sie war schonmal bei mir mit dem Hund, wo ich ihr anbot, dass sie ihn ruhig öfters auch zu mir bringen könne (ich bin derzeit krangeschrieben und viel zuhause). Sie meinte, er würde sich ja nur bemerkbar machen und ist bislang nicht auf mein Angebot eingegangen.

Mir tut der Hund leid, wenn er stundenlang in der dunklen Wohnung hockt und einfach nicht aufhören kann zu bellen und zu jaulen. Die andern Hausmitbewohner sind selbst oft weg und registrieren das gar nicht, aber mir tut der kleine Kerl einfach nur total leid.

Was kann man hier tun für den Hund?

Danke und Gruß, Diva

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Hallo

Ruf mal den örtlichen Tierschutzverein (Tierheim) an, um dich beraten zu lassen, oder den Amtsveterinär.

Einen Hund 8 oder wahrscheinlich eher 9-10 Stunden (oder hat sie einen Teilzeitjob?) täglich alleine zu lassen ist bestimmt eine Tierquälerei. Ob das erlaubt ist, weiß ich nicht, würde es aber im Zweifel leider vermuten, deswegen müsstest du vielleicht mit Lärmbelästigung argumentieren. Sag auf jeden Fall nicht von vornherein, dass dich das das Bellen nicht stört.

Viele Grüße

Warum soll denn in diesem Fall Tierquälerei, und das ist es, ggf. erlaubt sein? Dein Tipp mit dem Tierschutzverein und Amtsveterinär ist genau der richtige Ansatz.
Solche Leute, schön das sie Arbeit hat, haben einfach keine Hunde zu „halten“.

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Nein, natürlich nicht. Aber ich maße mir jetzt einfach mal, einen Unterschied zu einem Hund zu sehen. Gerade da diese doch oftmals sehr „menschenbezogen“ sind. Klar ist mir bekannt, das gerade Wellensittiche auch gerne Gesellschaft haben.

Ja, leider.

Hi

Um den häuslichen Frieden nicht zu stören … haha… würde ich nochmal mit der Nachbarin reden und ihr anbieten den Hund stundenweise zu nehmen … Weil er sonst mehrere Stunden am Stück heult … evtl kannst du ihn ja, wenn du wieder arbeiten gehst, auch ab und zu mal mit raus Gassi) oder zu dir nehmen

Für den Hund wärs toll und für dein Nervenkostüm besser :wink:

VG Hex

Auf den Einwand hab ich gewartet. Natürlich war mein Schnellschuss nicht im Ziel, daher rudere ich auch zurück.

Natürlich nicht. Das hat auch niemand behauptet. Der subjektive Eindruck bei einem Hund ist eben ein anderer. Betonung liegt auf subjektiv .

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Man könnte sogar mit dem häuslichen Frieden argumentieren:

  1. ist das Tierquälerei und das tut mir- in diesem Falle lautstark- in der Seele weh und
  2. ist es eine nicht hinnehmbare Ruhestörung.
    Aber
  3. biete ich eine Mitbetreuung an und komme der Nachbarin damit sehr freundlich entgegen.

Sollte sie weitermachen, wie bisher und auch auf das Angebot nicht eingehen, sollte also der Hund weiter leiden und stundenlang bellen oder jaulen, dann werden Schritte unternommen:

  1. Vermieter wird informiert
  2. amtlicher Veterinär wird informiert
  3. Rücksprache mit und Information des nächsten Tierschutzvereins
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Ich würde Machmal mit der Hundebesitzerin reden und ihr nochmal anbieten auf ihr Hund aufzupassen.

Das ist natülrlich sehr schade für den Hund, vor allem wenn seine Besitzerin einfach keine Hilfe annimmt. Ich verstehe nicht, wie man so seine Tieren so vereinsamen lassen kann.

Das Angebot habe ich ihr bereits gemacht.
Ich habe sie seitdem nicht mehr gesehen, werde es aber wiederholen. Nur komme ich momentan kaum aus Wohnung und sehe sie deshalb auch nicht ständig.
Meine sms hat sie nicht mal gelesen.

Das wird erst im August sein.

Das habe ich ihr ja bereits angeboten? Verstehe ich jetzt nicht, das sind doch alles Dinge, die ich schon gemacht habe!

Sischer dat!

Was hat das jetzt mit meinem Nervenkostüm zu tun?
Ich höre den Hund in meiner Wohnung kaum, mich stört nicht die Lärmbelästigung, sondern dass der Hund sich so quält.

Danke

Darf ich fragen, inwiefern das meine Anfrage beantwortet?

Und warum es dafür dann auch noch 4 Herzen gibt???

Hallo Diva, das ist eine echte Zwickmühle. Deine Nachbarin verdrängt ihr Wissen um die schlechte Haltung des Hundes und drückt sich vor der Verantwortung. Ich kann nicht verstehen, dass sie Dein großzügiges Angebot nicht annimmt. Ich komme zu dem Schluss, dass sie für die Haltung eines so menschenbezogenen Tieres komplett ungeeignet ist, sonst wäre sie freudig auf Dein Angebot eingegangen. Scheinbar weiß sie nicht viel über Hunde.
Nun ist es aber so, dass man auch Frieden mit seinen Nachbarn haben möchte.
Ich würde ihr ein Ultimatum setzen, entweder, sie stimmt der teilweisen Betreuung durch Dich zu und bekennt sich damit zu ihrer eventuell zu diesem Zeitpunkt bestehenden Ungeeignetheit (was sie offenbar vermeiden möchte), oder du musst Dich um Hilfe an das zuständige Amt wenden. Ich würde Ihr das auch so schreiben unter dem Aspekt „Frieden im Haus“.
Lade sie noch einmal zu einem gemeinsamen Hundetreffen nach Feierabend bei einem Wein ein. Wenn sie das ablehnt oder ignoriert, kannst Du nichts weiter machen, als das Amt einzuschalten.
Sie scheint ja kein Interesse daran zu haben, dasss man sich unter den Nachbarn gut versteht.
Ist der Jack noch ein junger Hund? Könnte er vermittelt werden? Weißt du jemanden, der ihn nehmen könnte?

(Vorbereitet sein ist alles)

Gruß Sylvia

Wenn ein Hund bellt und jault ist das ein Zeichen von Angst und Unsicherheit.

Interessante Aussage. Was genau ist denn für Dich Tierquälerei? Etwa das, was in § 17 Tierschutzgesetz definiert ist:
*Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
  2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.*

Da es das offensichtlich nicht ist, was dann ist dann also für Dich Tierquälerei und wieso sollte sie nicht erlaubt sein, wenn sie nicht unter den Paragraphen fällt, der das regelt, was man mit Tieren nicht machen darf?

Natürlich kann man sich an einen Tierschutzverein wenden oder meinetwegen auch an den Amtsveterinär, aber das wird nichts bringen, weil a) der ein Tierschutzverein keine hoheitlichen Aufgaben übernimmt und b) der Amtstierarzt qua definierter Aufgaben mit der aktuellen Problemstellung genau gar nichts zu tun.

Der einzig erfolgversprechende Ansatz, wenn man diesen Weg denn beschreiten möchte, ist die Ansprache des Vermieters.

Immer diese pauschalen Urteile. Es gibt Hunde, denen das überhaupt nichts ausmacht, was aber vom Hund, vom Umfeld und vom Training abhängt. Ob es vernünftig ist, einen Hund in einer Wohnung zu halten und dann auch noch arbeiten zu gehen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

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Echt? Nicht zu fassen!!

Danke für den Hinweis. Ich hatte meine Anfrage ja völlig grundlos gestellt.

Hallo

Das finde ich durchaus nicht offensichtlich. Ein Tier (auch ein Mensch) kann durch aus erheblich darunter leiden, wenn es alleine bleiben muss.

Viele Grüße

Hallo,

leider geht es hier mal wieder nicht ums persönliche Empfinden, sondern um das, was der Gesetzgeber schreibt und wie es die Rechtsprechung interpretiert. Lesen wir also noch einmal gemeinsam:
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

Auf Leiden würde ich mich in dem Kontext noch einlassen, weil es sich dabei etwas geht, das unangenehm ist, aber keine Schmerzen darstellt. Erhebliches Leiden geht weit über unangenehm hinaus und ist auch nicht auf doofe Halter gemünzt, sondern auf Leute, die 2000 Legehennen in einem Autogarage unterbringen.

Merke: Nicht alles, was wir nicht schön finden, ist strafbar. Da hat der Gesetzgeber die Latte schon weitaus höher gelegt.

Gruß
C.

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Hallo

Mir ging es nicht um den Gesetzgeber, sondern um deine Aussage, dass es sich hier offensichtlich nicht um Zufügung von Leiden handele.

Natürlich weiß ich nicht, was ein - oder gar dieser - Hund genau empfindet, aber meine Vorstellung von einem stundenlang jaulenden zu Hause alleine gelassenen Hund ist nicht ein gelangweiltes Tier, sondern eventuell eines, das die ganze Zeit Panik schiebt. Und 8 Stunden täglich Panik, das würde schon unter ‚erhebliche Leiden‘ einordnen.

Man bedenke, dass auch Waterboarding als Folter gilt, auch wenn dabei dem Menschen nicht direkt körperlichen Schmerzen zugefügt werden.

Viele Grüße

Hallo DDD,

es gibt einen Zusatz im Tierschutzgesetz, die sog. Hundeverordnung.

§2 Punkt

  1. Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.

Der Gesetzestext ist zwar nur eine Ermessensgrundlage, aber der Tierschutzverein hat bei einer Anzeige durchaus die Pflicht dem nachzukommen und die Haltung zu kontrollieren.
Dazu würde gehören, dass du protokollierst, an wie vielen Tagen die Woche der Hund wie viele Stunden alleine ist, und wie lange er mehr oder weniger am Stück bellt. Den Schritt empfinde ich aber auch als die letzte Option, wenn deine Vorschläge, dich um den Hund zu kümmern nicht fruchten.
Hundehalter reagieren meist gekränkt und uneinsichtig, wenn man ihnen Haltungsfehler vorwirft, vielleicht kannst du ja in die Richtung mit ihr sprechen, dass dir die Gesellschaft ihres Hundes Spaß machen würde, dass du es also wirklich gerne machst.
Wenn sie nach mehrmaligen Versuchen nicht darauf anspricht, naja, ist halt schwierig so eine Situation, aber irgendwann solltest du den Tonfall ändern, und ihr ein Ultimatum stellen.
Um wie viele Stunden handelt es sich denn?

Gruß
Heidi

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Das schrieb ich ganz sicher nicht. Was ich schrieb: es handelt sich nicht um Schmerzen und es handelt sich nicht um erhebliche Leiden. Und das sind genau die Merkmale, die für einen Verstoß gegen den o.g. Paragraphen erforderlich sind (als oder-Bedingung) und damit für das Vorliegen einer Straftat.

Dann mach’ das. Die Rechtsprechung sieht das allerdings anders. Die Erheblichkeit ergibt sich danach aus gravierenden Verhaltensstörungen. Um mal zwei Beispiele zu nennen: Kannibalismus und Fruchtbarkeitsstörungen.

Wie Du siehst: man muß nicht im Rechtsbrett unterwegs sein, um auf juristische Fragestellungen zu stoßen und da ist es dann hilfreich, wenn man sich in dem Gebiet auskennt. Persönliche Einschätzungen und Meinungen hingegen helfen nur wenig weiter. Zumindest, wenn man als Maßstab immer noch die Sache mit dem Expertenforum anlegt. Zugegebenermaßen ist der Zug wohl schon seit langem abgefahren.

Gruß
C.

Man bedenke, dass auch Waterboarding als Folter gilt, auch wenn dabei dem Menschen nicht direkt körperlichen Schmerzen zugefügt werden.

Viele Grüße
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