Hallo,
Ausgangslage:
- UG ist Einmann Gesellschaft
- Alleingsellschafter ist Geschäftsführer
- Geschäftsführervertrag sieht kein Gehalt vor
Hätte die UG irgendwelche Steurlichen- oder Sozialverischerungsplichten?
Danke
CvE
Hallo,
Ausgangslage:
Hätte die UG irgendwelche Steurlichen- oder Sozialverischerungsplichten?
Danke
CvE
Hallo und hmmmm,
vielleicht hab ich ein Brett vor dem Kopf heute abend, aber ich versteh nicht ganz, was du meinst.
Die allgemeinen steuerlichen Verpflichtungen der UG (USt., Gewerbesteuer…) werden ja vom Geschäftsführergehalt nicht berührt. Und für die EkSt. ist die UG als AG ja nur zur Abführung der eingehaltenen LSt. zuständig. Und wo keine Einnahmen, da ist auch der GF nicht steuerpflichtig, Von nix kannste nix einbehalten. Zum Thema Sozialversicherungspflicht und GmbH- Geschäftsführer gibt’s tonnenweise Literatur. Da der GF aber keine Einnahmen aus seiner Tätigkeit erzielt, bestünde ja auch - falls ausnahmsweise SV-Pflicht vorläge - gar keine Grundlage. Null Prozent von Null sind immer noch Null… Oder wolltest du ganz was anderes wissen und ich hab wirklich nur Bahnhof verstanden…?
Grüßle
Felicia