Vielleicht weiß jemand die Wahrheit!
Kann die Großmutter einfach so die alleinige Obsorge von der Mutter übertragen bekommen, OHNE dass der leibliche Vater des Kindes davon in Kenntnis gesetzt wird!?
Vater hat keine Obsorge auch nicht die Geteilte, aber müsste er nicht dennoch vor dieser Festlegung informiert werden!?
Naja er muss schliesslich auch die Alimente an jemand andren
überweisen! Ausserdem hätte er sofort die Obsorge übernommen
als Elternteil
In Deutschland gibt es keine „Obsorge“ sondern das Sorgerecht.
Sorgerecht wird nicht geteilt sondern alleine oder gemeinsam ausgeübt.
Eine Übertragung des Sorgerechts geht nicht einfach mit einem Zettelchen, da wird das Jugendamt/Familiengericht mit einbezogen.
Der KV soll das Sorgerecht beantragen, ob er dieses dann erhält entscheidet Jugendamt/Familiengericht.
Alimente gibt es ebenfalls nicht - das nennt sich Kindesunterhalt.
Was jetzt zur Frage führt: Spielt dieser Fall in Deutschland?