Alleinigen Mietvertrag kündigen

Hallo
In eine Wohnung ziehen zwei Personen ein (mit Wissen des Vermieters), aber nur einer unterschreibt den Mietvertrag, ist also alleiniger Mieter. Jetzt will diese Person ausziehen und kündigt unter Einhaltung der Frist. Die zweite Person wil aber nicht ausziehen, weigert sich die Wohnung fristgerecht zu räumen.
Kann der Vermieter vom eigentlichen Mieter weiterhin die Mitzahlung verlangen?
Muss der Mieter auch die Möbel des zweiten Bewohners raus räumen, oder kann er da wiederum Ärger mit dem Mitwohner bekommen?

Vielen Dank

Hai!

Kann der Vermieter vom eigentlichen Mieter weiterhin die
Mitzahlung verlangen?

Na klar, er kann sogar Schadenersatz verlangen.

Auf der anderen Seite gibt es möglicherweise neue Mieter die dort einziehen wollen,
die selbst eine Wohnung gekündigt haben und nun vom Vermieter eine Unterkunft
haben wollen.

Muss der Mieter auch die Möbel des zweiten Bewohners raus
räumen,

Der Mieter ist der Mieter und der muß die Wohnung wie vereinbart übergeben.

oder kann er da wiederum Ärger mit dem Mitwohner bekommen?

Sicher ist das möglich aber woher sollen wir hier wissen in welchem Verhältnis der
Mieter zum Mitbewohner steht?

Der Plem

Der alleinige Mieter kann auch den Mietvertrag alleine kündigen. Dieser Mieter hat aber die Pflicht, die Wohnung im vertragsgmäßen Zustand, also geräumt, zurück zu geben.

Kann er das nicht, dann ist er zu Schadensersatz, mindestens in der Höhe der Miete, verpflichtet. Der Mieter ist also gut beraten, wenn er seinen Mitbewohner aus der Wohnung entfernt.

Der alleinige Mieter kann den Mietvertrag alleine kündigen. Er ist aber verpflichtet die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand, also geräumt, zurück zu geben.

Macht er es nicht, dann ist er zu Schadensersatz, mindestens in der Höhe der Miete, verpflichtet.

hier ist es sehr gut erklärt:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…

Derjenige der den Mietvertrag unterschrieben hat hat das Recht alleine zu kündigen.
Der mit drin wohnt, dem muß die Wohnung aber als erstes angeboten werden sie zu mieten, bevor sie andere bekommen…
Die Zweite Person muß also nicht ausziehen!
Der eigentliche Mieter braucht die Miete nur bis zum Ablauf seiner Kündigungsfrist,
meist 3 Monate, zahlen. Über die Möbel sollten sich die Mieter einigen. Wenn die zweite Person drin bleibt können die Möbel ja auch drin bleiben
lg
MT

Der mit drin wohnt, dem muß die Wohnung aber als erstes
angeboten werden sie zu mieten, bevor sie andere bekommen…
Die Zweite Person muß also nicht ausziehen!

Wenn du keine Ahnung hast, warum schreibst du hier so einen Blödsinn?
Dir ist aber schon bewusst, dass du damit dem Fragesteller enorm schaden kannst?

1 Like

Moin, Deine Angaben sind zu ungenau!
Ist der Mitmieter als Untermieter gemeldet? Besteht eine eheheänliche Gemeinschaft?
Wurde dem Mitbewohner schriftlich von dir gekündigt? Das ist alles wichtig und würde zu einer veränderung der Situation führen. In jedem Fall hast Du die weitere Miete zu tragen bis die Wohnung leer ist.

Gruß connection

Hallo! Solange die weitere Person in der Wohnung bleibt müssen Sie die Miete zahlen. Die Wohnung ist ja nicht geräumt. Aber soffern die weitere Person die Wohnung nicht selbst übernehmen und für die Miete aufkommen will, können Sie diese Person einfach rausschmeisen. Also wenn es keinen Untermietvertrag gibt, ist diese Person nur ein Gast. Sie können die Möbel einfach raustun und das Schloß austauschen. Diese weitere Person hat keinerlei Rechte. Ich muß aber auch dazu sagen dies wäre ganz schön fies. Ich denke da muss man sich doch einigen können.

Hallo! Wenn es keinen Untermietvertrag gibt, ist die weitere Person nur ein Gast. Hat somit keinerlei Rechte. Sie könen diese Person jederzeit aus der Wohnung entfernen samt der Möbel, und das Schloß austauschen.