Alleiniges - gemeinsames sorgerecht?

Hallo,
meine Freundin hat eine 7 jährige Tochter und besitzt alleiniges Sorgerecht für sie. der leibliche Vater des kindes besitzt nur ein Umgangsrecht. nun droht er meiner freundin das er gemeinsames Sorgerecht beantragt sobald sie weiterhin mit ihrer tochter bei mir vorübergehend wohnen bleibt. zur Vorgeschichte: sie ist in ihrer eigenen Wohnung vorrübgehend ausgezogen um ihn aus den Weg zugehen da er sich weigert die wohnung zu räumen. nun ruft er fast jeden tag auf dem Jugendamt an und erfindet irgendwelche Storys. meine Frage besteht jetzt darin ob meine Freundin irgendwie befürchten muss das ihr die Kleine durch die behauptungen weggenommen wird?

er ist auch völlig verantwortungslos (z.b. trinkt er gerne mal einen wenn er die kleine mal hat)
sollte man sich soetwas dokumentieren um später vor Gericht etwas vorlegen zu können?
wie stehen bei dem leiblichen Vater die chancen auf gemeinsames Sorgerecht?

vielen Dank schonmal im vorraus:wink:
grüße
Rollstuhlrambo

Hallo Rollstuhlrambo!

Also zuerst mal bedeutet gemeinsames Sorgerecht nichts schlimmes. Deine Freundin müsste den Vater lediglich bei bestimmten Angelegenheiten (z.B. ärztliche Behandlungen) informieren und befragen. Aber das war es dann auch erstmal. Allerdings empfehle ich euch, das Jugendamt ebenfalls vorab über die Probleme zu informieren. Dokumentiert auf jeden Fall bestimmte Vorfälle und teilt dies dem Jugendamt mit. Aber bevor das Jugendamt die kleine dem Vater übergeben würde, würde dies geprüft.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

LG

Hallo
alles genaustens dokomentieren das ist richtig und auch mit dem jugendamt ruhig reden und mit denen dort gespräche führen und egal was die sagen immer mit denen zusammen arbeiten.
Es kann auch nicht schaden sich beim anwalt mal schlau zu machen einfach mal ein beratungsgespräch führen.
In meinem fall war es auch so das meine kinder zu einem psychologen geschickt worden sind und auch was da raus kommt ist wichtig, z.b. wenn die kleine dort sagt der papa trinkt immer bier wenn ich da bin denn auch dies wird dokomentiert.

vielen lieben dank ich freue miche sehr über die antwort

lg

vielen lieben dank ich freue miche sehr über die antwort

lg.

Hallo!

Das Recht der leiblichen Väter wurde neuerlich gestärkt. Auf Höhrensagen geben Gerichte gar nichts. Schlammschlachten mögen sie einfach nicht. Es wird z. B. geprüft, ob der Kindsvater sein Umgangsrecht voll ausübt oder darüber hinaus Interesse zeigt und seinen Unterhaltszahlungen nachkommt. Es geht nur um das Wohl des Kindes und nicht um Streitigkeiten der Eltern.

Nette Grüsse
Simone

hallo,
schwierig, da als Außenstehender etwas zu sagen.
Grundsätzlich hat das Kind Recht auf seinen Vater und
umgekehrt. Schmutzige Wäsche wird bei Sorgerechtsstreitigkeiten oft gewaschen - wer will beurteilen, wer nun Recht hat ?
Es geht darum, ob das Kind seinen Vater liebt, gerne mit ihm zusammen ist und umgekehrt.
Er ist ja sicher kein Alkoholiker. Und ein Bier oder ein Glas Wein verträgt sich auch mit Kind.
Ein Familienanwalt kann euch sicher mehr dazu sagen und zum Jugendamt könnt ihr ja auch gehen.
Grüße,
Charlotte

danke schön

aber 11 flaschen bier is schon was anderes gegen 1-2 flaschen is ja nix einzuwenden und es is schon sehr weit wenn die kleine die bierflaschen mitzählt die papa trinkt.

danke

Hallo „Rollstuhlrambo“,

dein Name hier im Forum hat mich erst zögern lassen, deshalb kommt meine Antwort verspätet.

Du solltest dich zunächst etwas intensiver mit der Thematik Sorgerecht beschäftigen und dabei bedenken, dass es hier nicht um persönliche Eitelkeiten geht, sondern ausschließlich um das Recht des betroffenen Kindes.

Könnte es vielleicht sein, dass der Vater durch die Mutter und dich etwas provoziert wird und sich deshalb entsprechend verhält?

Deine absolute Pflicht besteht darin, die Umgangskontakte zwischen Vater und Tochter nicht unnötig zu belasten, nur weil du vielleicht der Mutter gegenüber versuchst loyal zu sein.

Selbst wenn der Vater ein Vollidiot oder totaler Versager sein sollte, hat das keine Bedeutung für das Vater-Kind Verhältnis. Wenn der Kontakt jetzt abgebrochen oder erschwert wird, wird sich das Kind später bitter beschweren und sich gegen die Mutter wenden. Nur sehr schwer wiegende Gründe und Verfehlungen rechtfertigen den Abbruch der Umgangskontakte.Geht beide etwas souveräner mit der Angelegenheit um und macht dem Kind klar, dass ihr alle Besuchskontakte versucht zu fördern.

Eine Abänderung der Sorgerechtsentscheidung wird das Familiengericht nur entscheiden, wenn es sehr wichtige Gründe dafür gibt. Momentan kann ich dafür allerdings keine Anzeichen erkennen.

Auch dem Kindesvater sollte man im ruhigen Ton versuchen zu erklären, dass ein Streit über das Sorgerecht sinnlos ist. Der Vater muss ebenso Rücksicht auf das Kind nehmen, wenn er es wirklich liebt und ihm an einem guten Verhältnis gelegen ist.

Du hast angedeutet, dass dem Kindesvater die Beziehung der Mutter zu dir nicht gefällt. Habe ich jedenfalls so verstanden.

Zwar geht den Vater nichts an, mit wem seine Verflossene jetzt zusammen lebt, aber möglich ist ja auch, dass er Gründe für seine Haltung hat.

Ein „Rollstuhlrambo“ könnte vielleicht seine innere Haltung einmal überdenken und nicht den „Rambo“ heraushängen lassen. Ein erster Schritt ist die Änderung des Namens, der Rest ist dann ein Kinderspiel.

Rambo Stallone ist übrigens auch nur im Film ein rücksichtsloser Draufgänger, privat ist er ganz nett.

Wenn du mir weitere Details schreiben möchtest und dich meine Gedanken nicht abschrecken, melde dich gern wieder bei mir.

Gruß aus Hamburg!

Steve-HH

Das ist meiner Meinung nach nicht so einfach: natürlich kann jeder Elternteil jederzeit das alleinige Sorgerecht beantragen. Das wird dann vom Familiengericht geprüft. Wenn allerdings der Vater, wie du schreibst, einen etwas sonderbaren Lebenswandel führt, deine Freundin belästigt und sich bei Kontakten auch nicht so recht um das Kind kümmert, sollte es mich doch sehr wundern, wenn ein Familiengericht ihm das alleinige Sorgerecht so mir nichts, dir nichts zuspricht. Ich denke, deine Freundin muss sich zunächst keine Sorgen machen und abwarten und Ruhe bewahren. Ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen.
Hallo,
meine Freundin hat eine 7 jährige Tochter und besitzt
alleiniges Sorgerecht für sie. der leibliche Vater des kindes
besitzt nur ein Umgangsrecht. nun droht er meiner freundin das
er gemeinsames Sorgerecht beantragt sobald sie weiterhin mit
ihrer tochter bei mir vorübergehend wohnen bleibt. zur
Vorgeschichte: sie ist in ihrer eigenen Wohnung vorrübgehend
ausgezogen um ihn aus den Weg zugehen da er sich weigert die
wohnung zu räumen. nun ruft er fast jeden tag auf dem
Jugendamt an und erfindet irgendwelche Storys. meine Frage
besteht jetzt darin ob meine Freundin irgendwie befürchten
muss das ihr die Kleine durch die behauptungen weggenommen
wird?

er ist auch völlig verantwortungslos (z.b. trinkt er gerne mal
einen wenn er die kleine mal hat)
sollte man sich soetwas dokumentieren um später vor Gericht
etwas vorlegen zu können?
wie stehen bei dem leiblichen Vater die chancen auf
gemeinsames Sorgerecht?

vielen Dank schonmal im vorraus:wink:
grüße
Rollstuhlrambo

Hallo,
ist zwar schon ein bischen spät aber ich wollte trotzdem noch was schreiben falls es noch aktuell es.
Erst mal vorne weg, so schnell werden einem die Kinder nicht weggenommen egal was der Ex am Jugendamt erzählt, weil die sich durch Kontrollen und Gespräche selbst ein Bild machen werden.
Ich würde mich an der Stelle Ihrer Freundin selbst ans Jugendamt wenden und die Situation von ihrer Seite schildern. Damit zeigt sie, dass sie keine Scheu vor dem Jugendamt hat und nichts zu verbergen hat.

Ansonsten ist dokumentieren für spätere Verwednung immer gut.
Hoffe ich konnte etwas helfen.
Viele Grüße