Alleiniges kauf/ersteigerungsrecht

Hallo,

Meine Frage: Kann man auch ohne zustimmung des Partners ein Objekt alleine kaufen oder ersteigern.
(natürlich Schuldenfrei).

Wir besitzen bereits Objekte und leben in Gütergemeinschaft.

Danke für alle Antworten.

Gruß
monika61

Hallo Monika,
als Nichtjurist bin ich nicht berechtigt in derartigen Sachverhalten zu beraten.

  • wenn Du zum Friseur gehst, kaufst Du eine Dienstleistung,
  • beim Versandthandel materielle Dinge, der eine fragt seinen Partner nur bei größeren Anschaffungen und in anderen Partnerschaften hat nur einer/eine die Hosen an und braucht nicht zu fragen bzw. abzustimmen.
    Probleme gibt es sicher erst wenn Außenstehende nicht bezahlt werden können. Dann hat der Partner halt mit zuzahlen.
    Meine ganz persönliche Meinung (siehe Einleitung)Du kannst mit Deinem Geld machen was Du willst, sicher auch mit seinem - ob Euere Beziehung das aushält schätzt Du selber ein.Aber vielleicht ist es ja auch ein Überraschungsgeschenk. Denk aber schon jetzt an die eventuell bestehende Zugewinngemeinschaft.
    Meine Resümee - „Wer Geld hat kann es auch ausgeben“,
    am Besten zuerst für eine Online Rechtsberatung zum Beispiel http://www.luebeckonline.com/

Hoffe Dir geholfen zu haben
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