Hallo Sammy,
bei einer Heirat innerhalb von fünf Jahren nach der Geburt des Kindes wird dieses ohne weitere Probleme oder Formalhürden für ehelich erklärt; es genügt in der Regel, beim Geburts-Standesamt eine neue Geburtsurkunde zu verlangen. In diese wird dann als Vater des Kindes der Ehegatte eingetragen sowie ggf. ein gemeinsamer Familienname.
Beispiel: Mutter hieß bei Geburt des Kindes Meyer, Vater hieß bei Geburt des Kindes Müller. Kind heißt folglich zum Zeitpunkt der Geburt Meyer.
Nach der Heirat kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden - bei gemeinsamem Familiennamen dann z.B. Name der Mutter: Müller, Name des Vaters: Müller, Name des Kindes: Müller.
Mit dieser bereits seit langem üblichen Rechtspraxis trägt die Verwaltung dem gesetzgeberischen Willen Rechnung, dass bei Verheirateten unabhängig von der Vaterschaftsfeststellung der Ehemann als Vater gelten soll.
Herzliche Grüße,
Matthias.