Alleiniges Sorgerecht

Hallo Community,

ich habe da mal eine wichtige Frage…

Wenn das Kind auf die Welt kommt, man noch nicht verheiratet ist, der Vater nach der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt, man ein paar Monate darauf heiratet…

Hat dann die Mutter immernoch das alleinige Sorgerecht?

Hallo Sammy,

bei einer Heirat innerhalb von fünf Jahren nach der Geburt des Kindes wird dieses ohne weitere Probleme oder Formalhürden für ehelich erklärt; es genügt in der Regel, beim Geburts-Standesamt eine neue Geburtsurkunde zu verlangen. In diese wird dann als Vater des Kindes der Ehegatte eingetragen sowie ggf. ein gemeinsamer Familienname.
Beispiel: Mutter hieß bei Geburt des Kindes Meyer, Vater hieß bei Geburt des Kindes Müller. Kind heißt folglich zum Zeitpunkt der Geburt Meyer.
Nach der Heirat kann eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden - bei gemeinsamem Familiennamen dann z.B. Name der Mutter: Müller, Name des Vaters: Müller, Name des Kindes: Müller.

Mit dieser bereits seit langem üblichen Rechtspraxis trägt die Verwaltung dem gesetzgeberischen Willen Rechnung, dass bei Verheirateten unabhängig von der Vaterschaftsfeststellung der Ehemann als Vater gelten soll.

Herzliche Grüße,

Matthias.

Hallo!
Tut mir leid, da bin ich mir nicht wirklich sicher, aber ich fände es unlogisch.

LG
Simone

frag mal beim Jugendamt nach - die müssten das wissen.
Ich glaube, ihr müsst das gemeinsame Sorgerecht beantragen, aber ich weiß es nicht.
Viele Grüße
Charlotte

kann ich nicht sicgher sagen, irgendwie gab es da doch gerade eine Gesetzesänderung bzg. des Sorgerechts von ledigen Vätern. Die könne glaube ich einen Antrag beim Jugendamt stellen wernn die Mutter damit einverstanden ist , sonst beim Familienbgericht… aber dann brauchen die beiden auch nicht heiraten…Die Mutter kann nur bei " trifftigen" Gründen ablehnen.
Ich gaube allerings nicht das der Vater automatisch nach der Eheschließung das Sorgerecht erhält. das muss ganz sicher auch beim JA beantragt werden.

Hallo,
kann ich leider nicht sagen, einfach mal beim Jugendamt anrufen und fragen.
Grüße

Hallo,

mit der Eheschließung ist das gemeinsame Sorgerecht automatisch gegeben.