Alleiniges Sorgerecht bekommen?

Hallo!

Meine Freundin hat folgendes problem:
Sie hat ein Kind (1j.) mit ihrem Ex.
Es besteht ein geteiltes sorgerecht,wobei das Kind aber bei ihr lebt.
Nachdem er sich 3 monate nicht ums kind gekümmert hat will er das Kind jetzt öfters sehen.
Sie möchte aber nicht das er das kind alleine hat,weil vieles dafür spricht das er noch immer Drogen nimmt.

jetzt möchte sie das alleinige sorgerecht bekommen.

Weil er jetzt auch anfängt ihr zu drohen,das er z.B. einfach das Kind aus dem Kindergarten abholt ohne ihr wissen.Und z.B. das er das Kind WENN dann nur in Begleitung einer Person vom Jugendamt für einige Stunden bekommt.
was muss man da alles machen?
Wie und wo kann man ein drogenscreening beantragen das beweißt das er drogen nimmt,so das er ungeeignet ist als erziehungsberechtigte Person?

ich danke schonmal im vorraus für die antworten!!!

Hallo,

Also wenn der tatsächlich Drogen nimmt, dann würde ich das mit Hilfe einer Anwältin klären. Das Sorgerecht ist ja bereits geregelt wie ich lesen konnte. Natürlich hat der Vater auch die Pflicht, sein Kind pünktlich abzuholen - so wie es vorgeschreiben ist. Wenn er Termine mehrfach unentschuldigt sausen läßt, dann stellt sich die FRage, wieviel Interesse am Kind tatsächlich vorhanden ist. Für die Beantragung des alleinigen Sorgerechtes müssen berechtigte Gründe vorliegen:
Körperliche Gewalt, seelische GEwalt, DRogen- und Alkoholmissbrauch. Das stellt die ERziehungsfähigkeit in Frage. Wie und wo man ein Drogenscreening beantragen kann weiß ich nicht. Ich denke das kann nur das Familiengericht entscheiden. Und so ohne weiters wird das das Gericht nicht machen.

Viel Glück
barnekow.hannover

waren deine freundin und ihr ex verheiratet?

waren deine freundin und ihr ex verheiratet?

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nein sie waren nicht verheiratet

Dann habe ich sehr gute nachrichten für euch …die beiden haben gar kein gemeinsames sorgerecht !

der vater hat zwar die vaterschaftsanerkennung unterschrieben …die hat aber nichts mit dem sorgerecht zu tun " ich bin der vater ,bei mir könnt ihr den unterhalt einfordern"""

Das sorgerecht hat auch nichts mit dem „umgangsrecht/besuchrecht“ zu tun den umgang müsste der vater vor dem familiengericht einklagen …

der richetr entscheidet aber immer zu gunsten des kindes (zum wohle des kinders) …aber solche urteile sind nicht vorherzusehen ,da solche angelegenheiten immer „einzelfallentscheidungen“ sind …

sagt im kindergarten bescheid das nur ihr die kurze abholen könt und kein anderer --da gefahr in vollzug ist!!

ps: auch wenn tobt und drohen tut–locker bleiben …hunde die bellen beissen nicht !

Hallo,

das GEMEINSAME Sorgerecht wegen drei Monate nicht kümmern aufzukündigen, ist nahezu chancenlos.

Auch begleiteter Umgang wegen vagen Verdacht (Unterstellung?) auf Drogen, wird eher nicht genehmigt.

Drogenscreening ist möglich, wenn es der Vater freiwillig macht. Wer soll das bezahlen? Zwingen kann man ihn nicht.

Gruß

Entschuldigung, habe Ihre Mail gerade erst gelesen. Ich hoffe Ihnen wurde bereits geholfen. Falls nicht, reicht eine kurze Info und ich würde mich -diesmal zeitnah-melden.

Sofern der Kindesvater tatsächlich mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen bekommen hat, kann er nach der Trennung auch Umgangs- und Besuchsrechte einfordern.

Sein Drogenkonsum hat zunächst mit dem Recht auf Umgang mit seinem leiblichen Kind nichts zu tun, denn auch andere Eltern pflegen regelmäßig Umgang mit den Scheidungskindern, trotz Drogenabhängigkeit oder sonstiger Probleme.

Die Kindesmutter sollte aber keinesfalls ein eigenmächtiges Handeln des Vaters tolerieren, da es für die Besuchskontakte im Interesse des Kindes um die Einhaltung von festen Regeln und Besuchszeiten geht.

Sollte der Kindesvater seinen Anteil am Sorgerecht missbrauchen und ggf. das Kindeswohl gefährden, müsste die Mutter das Jugendamt kontaktieren und beim Familiengericht die Umgangskontakte einschränken lassen.

Auch wäre die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für das Kind auf die Kindesmutter ein denkbarer Weg, wenn der Vater sein Fehlverhalten nicht einsieht.

Lange Diskussionen mit einem Junkie haben noch nie zu etwas geführt, sondern verschlimmern meistens die Lage.

Ein Fachanwalt für Familienrecht wird den Antrag sinnvoll formulieren und kann weitere Hilfestellung leisten.

Über die Vorkommnisse und Verfehlungen des Vaters sollte die Mutter sorgfältig Protokoll führen und die Aufzeichnungen als Beweismittel für ihren Antrag beim Familiengericht anbieten. Zu diesem Zeitpunkt kann die Drogenabhängigkeit des Kindesvaters ebenfalls erwähnt werden. Den Rest erledigt das Familiengericht bzw. das Jugendamt.

Viel Glück und einen guten Rutsch!

Steve-HH