bei der Beantragung von Kinderausweisen sollen anscheinend beide Elternteile den Antrag unterschreiben bzw. der/die allein Sorgeberechtigte. Da stellt sich mir die Frage, wie und wo bekommt man denn eine entsprechende Bescheinigung, dass man allein das Sorgerecht hat z.B. fuer den Fall, dass man nie mit dem Vater verheiratet war, er die Vaterschaft anerkannt hat, aber inzwischen anderweitig verheiratet ist und man auch nie ein gemeinsames Sorgerecht beantragt hat.
bei der Beantragung von Kinderausweisen sollen anscheinend
beide Elternteile den Antrag unterschreiben bzw. der/die
allein Sorgeberechtigte. Da stellt sich mir die Frage, wie und
wo bekommt man denn eine entsprechende Bescheinigung, dass man
allein das Sorgerecht hat z.B. fuer den Fall, dass man nie
mit dem Vater verheiratet war, er die Vaterschaft anerkannt
hat, aber inzwischen anderweitig verheiratet ist und man auch
nie ein gemeinsames Sorgerecht beantragt hat.
bei mir hat das Münchener Kreisverwaltungreferat einfach aus der Tatsache, dass der Vater meiner Tochter die Vaterschaft des nichtehelichen Kindes anerkannt hat, noch kein gemeinsames Sorgerecht abgeleitet.
Ich würde daher eher vermuten, dass ein Vater, der die Ausstellung des KA verhindern will, das Gegenteil beweisen müsste.
Frag doch einfach mal bei Deiner „ausstellenden Behörde“ nach, wie das in Deiner Situation ist.
Hi Anabel,
ich habe gerade für die Kinder neue Kinderausweise besorgt. „Meine“ Tochter ist auch nicht mein leibliches Kind. Also haben wir bei meinem Sohn beide unterschrieben, bei meiner Tochter nur meine Frau. Kein Problem. Ansonsten müsstest Du ja irgendein Schreiben vom Vormundschaftsgericht haben, worin das alleinige Sorgerecht dokumentiert ist, oder?
Gruss Sebastian
Beweis für die Nichtabgabe einer Sorgeerklärung
Hallo Anabel,
Das gleiche Problem, allerdings bei den Bankgeschäften für meinen Sohn, hatte ich auch. Das war ein ziemlicher Ärger und eine Rennerei bis ich folgendes wusste:
Beim Jugendamt kannst Du eine „Bescheinigung nach §58 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen nach §1626 a Abs. 1 Nr. 1 des BGB“ beantragen.
Das Interessante: selbst wenn man immer schon das alleinige Sorgerecht hatte, muss man hiermit „beweisen“, dass man auch später nie beantragt hat, das Sorgerecht zu teilen. Deshalb „gilt“ diese Bescheinigung auch eigentlich nur für den aktuellen Zeitraum, da Du ja sofort danach diese Sorgeerklärung zum geteilten Sorgerecht beantragen könntest.
Schlimmstenfalls muss man also immer wieder beweisen, dass man allein erziehungsberechtigt ist. Wie widersinnig…
ja, das scheint es zu sein, was man da braucht.
Eine wirklich merkwuerdige Regelung. Es bleibt die Frage, wie man das bei der Beantragung beim Jugendamt nachweist, was man da bescheinigt haben will. Oder ist das wie eine eidesstattliche Erklaerung?
ja, das scheint es zu sein, was man da braucht.
Eine wirklich merkwuerdige Regelung.
Uff, ist das jetzt kompliziert geworden. Gut dass meine Tochter schon volljährig ist.
Es bleibt die Frage, wie
man das bei der Beantragung beim Jugendamt nachweist, was man
da bescheinigt haben will. Oder ist das wie eine
eidesstattliche Erklaerung?
Ich nehme mal an, dass das Jugendamt bei der Sorgerechtsteilung eingeschaltet werden müsste.
Beweis für die Nichtabgabe einer Sorgeerklärun
Hallo Anabel,
nein, Du musst nichts nachweisen. Das Jugendamt informierst Du einfach, dass Du diese Bescheinigung brauchst. Dann fragen die beim Notariat (und zwar dort, wo Dein Kind geboren ist) nach, ob dort inzwischen das Sorgerecht geändert wurde und stellen Dir dann den Schein aus. Allerdings hat das bei mir 3 Wochen gedauert - und ist dann eigentlich schon wieder ungültig, wenn man ihn in den Händen hält… Ein echter Amtswitz, finde ich,wenigstens bisher noch kostenlos. Aber wie kann das sein, dass man immer wieder beweisen muss, dass man an einem Status NICHTS geändert hat? Wie wenn man die Aussage „ledig“ auch immer wieder neu dadurch beweisen müsste, dass man bis heute nicht geheiratet hat…
Also eigentlich muesste diese Information dann vom Notariat geholt werden koennen. Aber im Sinne der Arbeitsbeschaffung wurde das Jugendamt zwischengeschaltet:wink: