Alleinstehend + Haushaltsgemeinschaft?

Es ist kurz vor Weihnachten und der Hartz-IV-Bescheid ist wieder nicht korrekt ausgefallen.

Die Frage: Wenn man alleinstehend ist, zählt man dann auch zu einer Haushaltsgemeinschaft? Es kann doch nichts gekürzt werden, da man für sich alleine wirtschaftet.
Es wurde aber mitgeteilt, dass „die Kosten für Heizung und Unterkunft zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt werden“.

Vier Bescheide wurden seit Juli '08 nun schon verschickt, die der Ansicht nach falsch berechnet wurden.
Auf Widersprüche wurde noch nicht konkret reagiert, das heißt, es wurde geschrieben, dass sie eingegangen sind. Mehr aber noch nicht.

Man ist extra in die Stadt gezogen, weil die Miete dort günstiger ist, auch dem Arbeitsmarkt besser zur Verfügung steht und kein Fahrzeug braucht.

Es ist alles nicht mehr zu verstehen. Wer kann weiterhelfen?

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hallo,

lebt man mit mehreren Personen gemeinsam in einer Wohnung, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft, liegt im Sinne des SGB II eine Haushaltsgemeinschaft vor.
Das bedeutet, dass die Personen zu einem Haushalt gehören, aber nicht gemeinsam wirtschaften.
Hier ist dann zu unterscheiden zwischen der Regelleistung und den Kosten für die Unterkunft. Da in dem Beispielfall keine Bedarfsgemeinschaft (z. B. eheähnliche Lebensgemeinschaft) vorliegt, beträgt die Regelleistung für die alleinstehende Person 351 Euro.

Hinsichtlich der Wohnung aber geht das Amt davon aus, dass die anderen Mitbewohner (unabhängig davon, ob Bedarfs- oder nur Haushaltsgemeinschaft) ebenfalls an der Miete und den Betriebs- und Nebenkosten beteiligt sind und somit eine Aufteilung der Kosten der Unterkunft (bei fehlender anderweitiger Nachweislegung) zu gleichen Teilen gerechtfertigt ist.
Eine Kürzung würde in diesem Fall also nicht vorliegen, sondern ist das gängige Verfahren.

Hoffe, halbwegs geholfen zu haben.
Grüße.

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

Die Frage: Wenn man alleinstehend ist, zählt man dann auch zu einer Haushaltsgemeinschaft?

Wohnt ‚man‘ alleine oder in einer WG o. Ä.? Wenn Letzteres der Fall ist, dann hättest du ja unten schon eine Antwort bekommen.

Vier Bescheide wurden seit Juli '08 nun schon verschickt, die der Ansicht nach falsch berechnet wurden.
Auf Widersprüche wurde noch nicht konkret reagiert, das heißt, es wurde geschrieben, dass sie eingegangen sind. Mehr aber noch nicht.

Immerhin hast du eine Eingangsbestätigung für deine Widersprüche bekommen, das ist schon mal was. Ansonsten könntest du nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen.

Es ist alles nicht mehr zu verstehen. Wer kann weiterhelfen?

Es ist nicht zu verstehen. Welchen Zweck die Argen wirklich verfolgen, weiß ich nicht, aber sicher nicht den, die Leute in Arbeit zu bringen. Oder die Manager von diesem Amt sind absolut unfähig.

Helfen können nur die Gerichte. 70 – 80 % der Klagen gegen die Argen werden gewonnen. Es gibt da übrigens keine Gerichtskosten, und man kann sich auch selber vertreten, d. h., es reicht, wenn man sich verständlich ausdrücken kann, Paragrafen muss man nicht kennen.

Viele Grüße

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert