Alleinstehendes Haus

Hallo!

Wem gehört ein Haus, das seit Jahrzehnten leersteht und offenbar keine Eigentümer
mehr hat?

Angenommen das Haus steht in Schottland, wie sieht es dann dort aus?

Hi Sabine,

Wem gehört ein Haus, das seit Jahrzehnten leersteht und offenbar keine Eigentümer
mehr hat?

das weiß man bei der Gemeinde bzw beim Grundbuchamt.

Angenommen das Haus steht in Schottland, wie sieht es dann dort aus?

Da kenne ich mich leider nicht aus.

Gruß Ralf

Hallo Sabine,

also „Eigentümerloser“ Häuser gibt es nicht…:smile:
Gerade im Ländlichen Bereich kommt es aber häufig vor,das Bauern oder
Landherren eine große Kinderschar zeugen aber sich für „Unsterblich“ halten und kein Testament verfassen…
Dann kann es schon passieren,das Häuser oder Gehöfte über Jahre oder
Jahrzente leerstehen und verfallen,weil sich die Erben vor Gericht
streiten und keiner dem anderm das Nutzngsrecht an so einem Haus z.B
zubilligt…

Zu Schottland…

Am schnellsten kannst du die Eigentümer eines Grundstückes in Schottland über die „TAX ROLLS“ (also die Steuerlisten)
herausfinden,ansonsten müßtes du die örtlichen Notare „abklappern“,
da es in Schottland ein Grundbuchamt wie bei uns nicht gibt.

Wobei in Schottland (und England) diese TAX durchaus auch der Grund für den Leerstand sein kann…
Den die Steuern (Abgaben) lasten auf dem Grundstück,kann der alte
Eigentümer sie nicht bezahlen,muß das der neue tun.

mfg

Frank

Hallo Frank!

Was aber, wenn jemand das Haus besessen hat der mittlerweile verstorben ist und keine Angehörigen hat? Wer bekommt dann das Haus?

Hallo Frank!

Was aber, wenn jemand das Haus besessen hat der mittlerweile
verstorben ist und keine Angehörigen hat? Wer bekommt dann das
Haus?

Hallo,
ich nehme an, dass im Fall dass keine Erben gefunden werden das Haus nach einer Anzahl von Jahren dem Fiskus zufällt.
Hier in Belgien ist die Frist 10 Jahre.
Gruss
Rainer

Hallo Sabine,

da Schottland (wie auch England) immer noch ein Feudal-System ist,
gehören Grundprinzipiell alle Ländereien zunächst einmal dem jeweiligen
Königshaus…an das dann auch „Herrenlose“ Grundstücke fallen…

In der Regel finden sich aber immer Erben…

Denn anders als im deutschen Recht,wo bei Fehlen eines Testamentes
die Erbfolge sich nach der „Blutsverwandtschat“ bestimmt,ist es im
Schottischen Recht möglich,das auch „Dritte“ Erben sind.
Also Personen,die weder verwandt noch verschwägert mit dem Erblasser sind…
Für die Durchführung eines solchen „Aufgebotsverfahrens“ ist es aber wiederum erforderlich,einen Anwalt „vor Ort“ einzuschalten.

Das kann übrigens auch durch Vermittlung eines deutschen Rechtsanwaltes geschehen,da mittlerweile viele „Partnerschaften“ mit
Anwälten im UK pflegen und so das ganze hier von D aus betrieben werden kann.
Was nach meiner Ansicht auch der beste Weg ist,da man sich so Reisezeit-und Kosten spart,da dieses Verfahren relativ lange dauert.

mfg

Frank

P.S.

mein privater Tip ist,wenn Interesse an einem Lebensabend in
den Schottischen Gebieten besteht,sich direkt an die Bezirksregierungen in Schottland wenden…
Die netten Beamten da können einen nämlich sehr helfen…:smile:

Hallo!

Die Sache ist die, dass ich gerade dabei bin, für einen Roman zu recherchieren. Dieser spielt in Schottland, wo sich für ein seit 25 Jahren leerstehendes Haus ein Interessent gefunden hat.
Dass sich der Interessent mit dem Bürgermeister im Ort in Verbindung setzt ist ja nicht möglich, da es dort keine Bürgermeister gibt. Aber was gibt es dort dann? Gibt es direkt vor Ort eine Behörde bzw. einen Zuständigen, mit dem der Interessent diesbezüglich kooperieren kann?

Hallo Sabine,

na wenn du im „Lokal-Collorit“ bleiben willst,ist der 1.Ansprechpartner
der örtliche Großgrundbesitzer…:smile:
(Im Schottischen als „Laird“ bezeichnet…)
gebe ihm einen schönen Namen wie MC`Murdoch oder so…und das ganze ist schon mal genial…:smile:

Real müßtest du dich weiterhin an einen Notar da vor Ort wenden,
da das Schottische Recht recht kompliziert ist und immer noch einen
„Feudalen“ Quarakter hat…
Dieser würde sich dann an den „Sheriff“ wenden…u.a.
(und bitte jetzt wech mit den Gedanken an „Matt Dillon“ oder andere
US-Sherrifs…:smile: die haben zwar die gleichen Ursprünglichen
Wurzeln…aber…:smile: ).

mfg

Frank

Vielen Dank!
Jetzt hab ich zumindest schon mal einen Ansatz und tapp nicht mehr völlig im Dunkeln.
Weißt du zufällig auch, ob es dann dort auch ein Gebäude gibt, wo alle Einwohner gelistet sind? Gibt es dort dann auch soetwas wie ein Rathaus oder eine Stadtverwaltung oder sonstiges? Und wo arbeitet so ein Laird?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sabine,

in GB (dazu zählt auch Schottland) gibt es keine
Meldepflicht…
Dort übernimmt das Finanzamt quasi diese Aufgabe.

Im Prinzp gibt es in Schottland auf unterster Verwaltungs-Ebene
den Bürgermeister mit der Magistratsverwaltung gefolgt von einem
Pedant zu uneren Bezirksregierungen.

Lass die Geschichte in der Vergangenheit spielen…:smile:
Da kanns du dann noch auf den „Laird“ als örtlichen Verwaltunsgbeamten,
Richter und Vollzugsbeamten in einer Person zurückgreifen…:smile:

Und das Einwohner-Register wird natürlich in der örtlichen Pfarrei
geführt…:smile:

mfg

Frank

Wow, du kennst dich sehr gut aus! Kommst du aus GB?
Wenn ich die Story in der Vergangenheit spielen lassen würde, müsste ich aber wahrscheinlich so weit zurück gehen, dass es dann auch noch keine Autos und Züge gab - und das wäre dann zuviel zum umschreiben. Denn der Roman an sich liegt mir schon in Erstfassung vor, nur war ich zu nachlässig mit Recherche, was ich aus diesen Postings erfahren habe :frowning:
Kann ich dich per E-Mail anschreiben, wenn ich noch weitere Fragen habe?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sabine,

ich habe in GB studiert 3 Semester lang…:smile:
Schreibe mir am besten eine P-Email,dann können wir denn Rest da klären…
Antwort kann aber etwas dauern,da ich auch noch einen Beruf habe…-))

mfg

Frank