Alleinunterhalter Anmeldung beim Finanzamt

Hallo Zusammen,

ein paar kurze Fragen:
Wie würde man sich beim Finanzamt als Alleinunterhalter anmelde?
Als Freiberufler, Kleingewerbe oder…
Wie würde sich jemand am besten anmelde um so wenig wie möglich an das Finanzamt zu zahlen?

Viele Grüße
John

Hi,

davon ausgehend, dass der Alleinunterhalter im Wesentlichen Musik macht, also mit einer gewissen Kreativität künstlerisch tätig ist, wirst Du als Selbständiger/Freiberufler geführt, also kein Gewerbe anmelden, sondern dem Finanzamt die Tätigkeit (Musiker) formlos mitteilen.

Damit fallen grundsätzlich 2 Steuerarten an:

  • Einkommensteuer: abhängig vom Gewinn und sonstigem Einkommen, also nach Abzug insbesondere Deiner „betrieblichen“ Kosten.
  • Umsatzsteuer: grundsätzlich ab Einnahmen > 17.500€. Hier beträgt der Umsatzsteuersatz inzwischen aufgrund EUGH-Rechtsprechung (und deutschem Gesetz) für Musikergagen 7%.

Ich hoffe das hilft erstmal.

Gruß

Hallo Zusammen,

ein paar kurze Fragen:
Wie würde man sich beim Finanzamt als Alleinunterhalter
anmelde?
Als Freiberufler, Kleingewerbe oder…
Wie würde sich jemand am besten anmelde um so wenig wie
möglich an das Finanzamt zu zahlen?

Viele Grüße
John