Aller anfang ist schwer

hi,

ich habe vor 3 monaten ein gewerbe angemeldet. Es geht um den handel mit gebrauchter und neuer elektronik. leider habe ich praktisch keine ahnung von buchführung. deswegen hier die fragen:

  1. ein vom kalenderjahr abweichendes wirtschaftsjahr kommt für mich wahrscheinlich nicht in frage und scheint für mich ein unsinn zu sein. mein gewerbe wurde aber am 1.9.02 angemeldet. kann ich jetzt meine buchführung sozusagen mitten im jahr beginnen?
  2. bisher habe ich meine steuernummer noch nicht bekommen. muss ich für diese 3 monate, in denen das gewerbe schon angemeldet war, umsatzsteuervorrauszahlungen erledigen oder nicht? muss ich dem finanzamt für diese 3 monate irgendwas schicken? oder erst, wenn ich einen umsatz gemacht habe?

danke für die hilfe

Hallo,

mache unbedingt einen Buchführungskursus an der VHS. Ohne eigene Buchführungskenntnisse kommst Du ganz sicher unter die Räder. Auch ein Steuerberater ist kein Ersatz für eigene Kenntnisse. Du mußt z. B. wissen, wie sich ein Inventurbestand und dessen Bewertung auf den Jahresabschluß auswirkt. Daneben erkundige Dich über das VHS-Angebot in Richtung Betriebsorganisation. Auch ein noch so kleiner Handel muß sauber organisiert sein. Das reicht von AGB (die Du dringend brauchst), über Lagerorganisation bis zur Ablage. Auch elementares Wissen über Verkaufsraumgestaltung ist nützlich. Manchem An- und Verkaufsladen ist deutlich anzusehen, daß der Betreiber nicht den Schatten einer Ahnung hat, wie Ware so präsentiert wird, daß ein angemessener Preis erzielt wird.

Nur zögerlich empfehle ich den Gang zum Steuerberater, weil nur zu leicht eine der-wirds-schon-richten-Mentalität die Folge ist. Du aber eröffnest ohne kaufmännische Kenntnisse einen kaufmännischen Betrieb. Deshalb empfehle ich Dir einen Steuerberater. Der kostet zwar Geld, kann aber das Schlimmste verhindern und wenigstens bei den ersten Schritten, z. B. Einrichten der Buchhaltung, wertvoll sein. Er kann auch bei näherer Kenntnis Deines Geschäfts mit dem Finanzamt verabreden, wie die Umsatzsteuervorauszahlungen aussehen und ob sie anfänglich überhaupt zu leisten sind, ob Du statt dessen nach tatsächlich getätigten Umsätzen im Nachhinein Umsatzsteuer abführst.

Der Geschäftsbeginn zu einem beliebigen Zeitpunkt ist kein Problem. Das Geschäftsjahr kann trotzdem das Kalenderjahr sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für den Rat und die Information. Du scheinst dich wirklich auszukennen. Leider war aus meinem letzten Posting nicht ersichtlich in welchen Größenverhältnisse ich mich hier bewege. Mein Gewerbe will ich erstmal nur nebenbei betreiben. Einen Laden kann ich deswegen nicht aufmachen. Ich kann auch aus dem Grund keinen Laden aufmachen, da mir ganz einfach die Mittel fehlen (bin 20 Jahre alt und Zivi). Mittel ist ein gutes Stichwort: Ich muss nicht bilanzieren (und habe deswegen keine Inventur), da ich unter die jährliche Umsatzgrenze komme. Ich muss nur die Einnahmen-/Überschussrechnung machen. Im Moment will ich nur Kontakt mit einem Grosshändler aufnehmen. Die Sachen, mit denen ich handle will ich über das Internet verkaufen. Da ich, wie gesagt, keine allzugrosse Liquidität aufweisen kann werde ich auch kein Problem mit dem Lager haben. Ich schätze, dass eine Ecke in einem Zimmer reicht. Aber mit den ABG’s hast du vollkommen recht. Um ehrlich zu sein habe ich noch gar nicht darüber nachgedacht. Aber jetzt mache ich das umso mehr ;o)

Ich habe jetzt nochmal eine „neue“ Frage: Wie ist das mit Firmennamen? Ich weiss, ich bin keine Firma, da ich nicht ins Handelsregister eingetragen bin und auch kein Voll-Kaufmann bin. Aber ich muss ja auf meinen Rechnung etc. einen Briefkopf und ein Logo haben. Muss ich jetzt sozusagen ein Logo und eine Bezeichnung für mein Gewerbe festlegen? Muss man das irgendwo melden? Kann man das nachträglich noch ändern? Vor allem das Logo, kann ich das so oft ändern, wie ich will? Brauche ich überhaupt eins?

Ich hoffe, dass ich dir meine Situation jetzt ein bischen besser erklärt habe. Kann es sein, dass du in diesem Fall etwas anderes raten würdest? Wie denkst du JETZT über die ganze Sache?

Vielen Dank nochmal!

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Nochmal Hallo!

Wie ist das mit Firmennamen?

Firmenname ist Dein Vor- und Zuname, nach Wunsch ergänzt durch einen das Gewerbe kennzeichnenden Zusatz.

Muss ich jetzt sozusagen ein Logo und eine Bezeichnung für mein :Gewerbe festlegen?

Mußt Du nicht und wenn Du es dennoch tust, kannst Du es beliebig oft ändern. Das ist natürlich nicht sinnvoll. Ein Logo macht für die Wiedererkennbarkeit Sinn, lebt also gerade davon, daß es unverändert bleibt. Bevor man sich gekünstelte Klimmzüge und gestalterische Mißgriffe leistet, eignet sich der eigene Nameszug i. d. R. hervorragend als Logo.

Muss man das irgendwo melden?

Ein Logo kann man als Warenzeichen anmelden. Näheres siehe unter http://www.patentamt.de . Für unbedingt nötig halte ich das in diesem Fall nicht. Für viel wichtiger halte ich ein Konzept, wie Du an Kunden und Ware kommst. Das Marktsegment Elektronikartikel ist von Billigartikeln überschwemmt. Vieles wird über den Preis in großen Mengen verkauft. Das wird für den Neueinsteiger ein eher schwieriges Geschäft sein. Nach meiner Erfahrung lebt es sich im hochpreisigen, spezialisierten und exotischen Segment besser. Ehe ich mir mit gegen Null gehender Marge für 100 CD-Dreher mit 100 Kunden den Mund fusselig sabbele, verkaufe ich lieber einen einzigen gebrauchten Edel-Plattenspieler mit Traummarge an einen Freak. Will sagen, daß Konzeptüberlegungen gewiß nicht schaden.

Über den Großhandel an Ware zu kommen, kannst Du im Moment vergessen. Ohne den Nachweis entsprechender Bonität und Abnahmeverpflichtung über erhebliche Mengen stellt Dir kein Großhändler ohne Vorkasse zu akzeptablen Bedingungen Ware in Dein Zimmer.

Gruß
Wolfgang