Hallo Wissende,
ich hoffe im richtigen Forum zu sein.
Bundesstrasse streckenweise mit Tempo 30 gekennzeichnet. Niemand hält sich daran.
Es gibt die Überlegung, einen Antrag bei der Stadt zu stellen an dieser Stelle einen Starrenkasten aufstellen zu lassen.
Nach Erkundigungen bei einer Umweltorganisation ist man der Meinung, dass ein
automatisches Geschwindigkeitsmess- und Verkehrszählgerät aufgestellt werden könnte, um die gefahrenen Geschwindigkeiten aufzuzeichnen. Dann wäre dokumentiert, wie schnell wirklich gefahren wird und der Handlungsbedarf könne dann nicht mehr weggedrückt werden.
Haben Anwohner Anspruch auf Einhaltung etwaiger Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen durch die Stadt u.a. durch Geschwindigkeitskontrollen?
Kann mir dazu jemand eine Hilfestellung geben?
Vielen Dank
Mia
Hallo
ich hoffe im richtigen Forum zu sein.
Sieht so aus.
Bundesstrasse streckenweise mit Tempo 30 gekennzeichnet.
Ähm…egal.
Niemand hält sich daran.
Es gibt die Überlegung, einen Antrag bei der Stadt zu stellen
an dieser Stelle einen Starrenkasten aufstellen zu lassen.
Nach Erkundigungen bei einer Umweltorganisation ist man der
Meinung, dass ein
automatisches Geschwindigkeitsmess- und Verkehrszählgerät
aufgestellt werden könnte, um die gefahrenen Geschwindigkeiten
aufzuzeichnen.
Hätte nicht gedacht, dass man für diese Erkenntnis Erkundigungen bei einer Umweltorganisation einholen muss.
Dann wäre dokumentiert, wie schnell wirklich
gefahren wird und der Handlungsbedarf könne dann nicht mehr
weggedrückt werden.
Haben Anwohner Anspruch auf Einhaltung etwaiger Richtlinien
für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen durch die Stadt
u.a. durch Geschwindigkeitskontrollen?
Grundsätzlich haben die Bürger Anspruch gegen die Gemeinde/Stadt, etc., dass sie vor Emmissionen oder Gefahren, die durch zu schnellen Fahren auf Straßen ausgehen, geschützt werden.
Das Problem ist nur, und hier stimmte der Titel des Ausgangsbeitrages, dass es im Ermessen der Gemeinde steht, wie, wann und mit welchen Mitteln sie diesen Anspruch erfüllt.
Man wird also kaum Erfolg damit haben, die Gemeinde im Wege des Antrags, Widerspruchs, Verpflichtungs/Leistungsklage zu verpflichten, an dem und dem Ort ein solches Gerät aufzustellen. Dann müsste man wirklich nachweisen, dass es nur diese eine Möglichkeit gibt, damit die Gemeinde ihre Schuztaufgabe erfüllt. Das dürfte kaum nachweisbar sein.
Ist die Gemeinde völlig untätig, so kann man sie allgemein verpflichten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, oder zumindest feststellen lassen, dass die derzeitige Situation nicht ausreichend ist.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Messgerät an einer bestimmten Stelle wird kaum bestehen.
Gruß
Dea
Hallo Dea,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bundesstrasse streckenweise mit Tempo 30 gekennzeichnet.
Ähm…egal.
Egal? *im Artikel „Tepo 30“ schon beschieben
automatisches Geschwindigkeitsmess- und Verkehrszählgerät
aufgestellt werden könnte, um die gefahrenen Geschwindigkeiten
aufzuzeichnen.Hätte nicht gedacht, dass man für diese Erkenntnis
Erkundigungen bei einer Umweltorganisation einholen muss.
Nein? Halt noch nie mit dem Thema befasst…
Ist die Gemeinde völlig untätig, so kann man sie allgemein
verpflichten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, oder
zumindest feststellen lassen, dass die derzeitige Situation
nicht ausreichend ist.
Aber wie?
Gruß
Mia
Ist die Gemeinde völlig untätig, so kann man sie allgemein
verpflichten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, oder
zumindest feststellen lassen, dass die derzeitige Situation
nicht ausreichend ist.Aber wie?
- Bei der zuständigen Behörde den richtigen Antrag stellen,
- Bei Ablehung Widerspruch erheben,
- Bei erneuter Ablehnung oder gänzlicher Untätigkeit Verpflichtungsklage erheben.
Optional (aber empfohlen):
- Anwalt konsultieren.
Ähm…egal.
Egal? *im Artikel „Tepo 30“ schon beschieben
Ging mehr um den Satzbau…
Hätte nicht gedacht, dass man für diese Erkenntnis
Erkundigungen bei einer Umweltorganisation einholen muss.Nein? Halt noch nie mit dem Thema befasst…
Als ehemaliger Ordnungsamtsleiter habe ich mich sehr wohl mit diesem Thema ausführlich befasst. Und nochmal: Für diese Erkenntnis braucht man keine Umweltorganisation.
Ist die Gemeinde völlig untätig, so kann man sie allgemein
verpflichten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, oder
zumindest feststellen lassen, dass die derzeitige Situation
nicht ausreichend ist.Aber wie?
Das sagt der Anwalt vor Ort.
Dea
Hallo atn,
auch Dir vielen Dank!
- Bei der zuständigen Behörde den richtigen Antrag stellen,
Eine Idee wie man so einen Antrag möglichst „stichfest“ gestalten könnte?
Bei der Stadt /Ordnungsamt das Problem angesprochen. Dort alles bekannt.
Es gab bereits eine Initiative, die das Tempo 30 durchsetzte. Wer und wann? Dazu keine Auskunft bekommen.
Ein Starrenkasten sei zu teuer. Lärmschutzfenster könnte man bezuschussen, doch der Vermieter macht nicht mit.
Grüße
Mia
Nein? Halt noch nie mit dem Thema befasst…
Als ehemaliger Ordnungsamtsleiter habe ich mich sehr wohl mit
diesem Thema ausführlich befasst.
Ich meinte mich. Ich war ja nie Ordnunsamtsleiter…
Das sagt der Anwalt vor Ort.
Heisst wohl Geld, viel Engagement und Geduld 
Danke,Dea!
Ich meinte mich. Ich war ja nie Ordnunsamtsleiter…
Oh, alles klar 
Das sagt der Anwalt vor Ort.
Heisst wohl Geld, viel Engagement und Geduld
Naja, das Problem ist, dass man ganz eindeutig dieses konkrete Ziel so nicht durchsetzen wird. Wenn man aber generell Druck machen möchte, muss man die Gegebenheiten kennen, aber auch die Art und Weise, die Anträge zu stellen und das Verfahren zu führen.
Das kann hier keiner so abstrakt sagen (da ja bereits niemand die Gegebenheiten kennt). Und als Laie ein solches Vorhaben allein durchzusetzen, ist fast unmöglich.
Daher wäre der Anwalt wirlich sinnvoll.
Gruß
Dea
Und als Laie ein solches Vorhaben allein durchzusetzen, ist fast unmöglich.
Das war auch der Grund weshalb zunähst auch bei der Umweltorganisation angefragt wurde.
Gruß
Mia
@cmd.dea
Nochmals hallo dea,
Du kennst Dich doch sehr gut aus. Kannst Du mir bitte noch ein Tipp geben für die richtige Vorgehensweise, Anträge so zu stellen, dass man die Angelegenheit vielleicht zunähst auch ohne Anwalt ins Rollen bringen kann?
Gruß
Mia
Also es gibt da immer 2 Wege. Den formalen („Antrag“, etc.) und den kommunikativen.
Letzterer ist in der Regel ersteinmal der erfolgversprechendere. Das Ordnungsamt Deiner Stadt ist hierfür zuständig. Dort kannst Du hingehen und mit dem Leiter oder zumindest dem für das Straßenvekehrswesen Zuständigen sprechen, das Problem schildern und das Anliegen vorbringen.
Hierüber werden die allermeisten Probleme gelöst.
Das geht natürlich nicht, wenn man der einzige ist, der so ein Anliegen hat. Also sollte man schon wissen, wie viele das wollen, ggf. eine Unterschriftensammlung machen usw., vielleicht auch zu zweit oder dritt dorthin gehen.
Wenn dann nun gar nichts geschieht, kann man den formalen Weg beschreiten und einen Antrag einreichen. An diesen sind überhaupt keine Erfordernisse geknüpft, sondern man teilt der Stadt einfach schriftlich mit, worum es einm geht und was man möchte. Am Ende schreibt man einfach, dass man das und das beantragt.
So, und nun geht der Teil los an dem der Anwalt dazu sollte (wenn möglich sogar schon vorher), nämlich ein Widerspruch gegen den ggf. ablehnenden Bescheid und dann ggf. das weitere Verfahren.
Aber: Du wirst Du damit vertraut machen müssen, dass es nicht so kommt, wie Du willst. Wie gesagt, die Gemeinde hat hier ein weites Ermessen wie sie den entsprechenden Schutz der Bürger herbeiführt. Das kann auch durch andere Mittel gewährleistet werden.
Gruß
Dea
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Hallo,
Bundesstrasse streckenweise mit Tempo 30 gekennzeichnet.
Ist für eine Bundesstraße sehr unüblich.
Es gibt die Überlegung, einen Antrag bei der Stadt zu stellen
an dieser Stelle einen Starrenkasten aufstellen zu lassen.
Für Bundesstraßen ist normalerweise nicht die Stadt, sondern die Straßenbaubehörde zuständig, die aber mit der Stadt und der Straßenverkehrsbehörde zusammen arbeitet.
Dann wäre dokumentiert, wie schnell wirklich
gefahren wird und der Handlungsbedarf könne dann nicht mehr
weggedrückt werden.
Dokumentieren ist immer gut.
Haben Anwohner Anspruch auf Einhaltung etwaiger Richtlinien
für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen
Es gibt ein Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in Verbindung mit der gemäß § 43 BImSchG erlassenen „16. Rechtsverordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes“ (Verkehrslärmschutzverordnung).
Darin ist geregelt in welcher Art Wohngebiet der Schallpegel bei Tag/Nacht sein darf. Der max. zulässige Lärmpegel ist 60/70 dB(A) Tag/Nacht.
In wie weit der Bürger die Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen fordern kann weiß ich nicht.
Es scheint aber nicht so wirklich um die Geschwindigkeit, als vielmehr um die Lärmreduzierung zu gehen. d.h. um in punkto Lärmbelastung wirklich was zu erreichen müßte ein Immissionsschutz-Gutachten erstellt werden, daß die Belastung über den gesetzlichen Grenzwerten nachweist. Dafür gibt es spezielle Ingenieurbüros für Immissionsschutz (bei Ingenieurkammer erfragen). Kostet aber. Eine erste Beratung und überschlägige Einschätzung zu Aussicht auf Erfolg sollte für einige hundert Euro zu haben sein. Ein verwertbares Gutachten wird deutlich teurer, aber damit kann man dann Druck machen, u.U. sogar Anspruch auf passiven Lärmschutz (Fenster) haben.
Geht die Behörde nicht (z.B. im Rahmen von künftigen Baumaßnahmen) freiwillig auf die Bürgerwünsche ein (was sehr unwahrscheinlich ist), wird es u.U. ein langer steiniger Weg, etwas zu bewegen, denn sowohl Dauerblitzer, wie auch Lärmschutzmaßnahmen kosten Geld, daß auch beim Staat knapp ist.
Gruß Steffi