Alles gestrichen?

In unserem Standard-Mietvertrag stehen die üblichen Fristen zum Renovieren der Wohnung (5 bzw. 3 Jahre). Wir ziehen nun nach eineinhalb Jahren aus und der Mietvertrag sieht dafür vor, dass wir eine Abschlagszahlung leisten müsse (d.h. anteilig die Renovierungskosten). Nun hat aber unser Vermieter eine Sondervereinbarung hinzugefügt, nach der wir grundsätzlich beim Auszug die Wohung neu zu streichen hätten. Somit ist der Vertrag m.M. nach in sich widersprüchlich. Außerdem habe ich mal gelesen, dass eine solche Sonderklausel im Mietvertrag nicht erlaubt sei. Stimmt das?
Falls es tatsächlich so ist, wie ist es dann zu bewerten, dass eine Mitarbeiterin der Hasuverwaltung (die sich ja mit Mietrecht auskennen sollte) versucht, uns auf diese Sonderregelung festzulegen?

Gerd Wagner

Laß es drauf ankommen
Dann vermute ich einmal, daß Dein Mietvertrag ein ausgefüllter Vordruck ist. Wenn Vordrucke widersprüchlich ausgefüllt werden, dann geht das zu Lasten des Verwenders. Im konkreten Fall: Nach dem gesetzlichen Leitbild, § 536 BGB, hat der Vermieter die Mietsache instandzuhalten, d.h. auch zu renovieren. Wenn dazu Ausnahmen vereinbart werden, die unter sich widersprüchlich sind, dann bleibt es eben bei der Regel.

Soll der Vermieter doch klagen.

Django