Hallo Leute,
ich wollte mal Folgendes anfragen:
Wenn ich mir bei einem Discounter, sagen wir ein Elektronikdiscounter, 10 CamCorder bestell und die dann bei ebay gewinnbringend verkaufe, ist das legal?
Wenn ja, wie viel Umsatz oder Gewinn darf ich monatlich machen ohne es von der Steuer absetzen zu müssen.
Ab wann muss ich mein Vorhaben als Unternehmen einschreiben?
Bitte um Hilfe!
Danke bochumer Junge
Hallo,
Wenn ich mir bei einem Discounter, sagen wir ein
Elektronikdiscounter, 10 CamCorder bestell und die dann bei
ebay gewinnbringend verkaufe, ist das legal?
Mit Deinem Besitz darfst Du machen was Du willst.
Wenn ja, wie viel Umsatz oder Gewinn darf ich monatlich machen
ohne es von der Steuer absetzen zu müssen.
Prinzipiell ist jeder Verkauf von Neuwaren mit Gewinnabsicht als geschäftlich zu werten. Du brauchst also einen Gewerbeschein, musst Dich an die Pflichten für Verkäufer halten. Was diese Pflichten genau beinhalten steht z.B. hier: http://forums.ebay.de/thread.jspa?threadID=271955&ts…
Gruß,
Myriam
Hi
genau. dann sollte er sich gleich noch 10 in Reserve legen, falls er den schrott innerhalb 2er Jahre aus Gewährleistungsgründen austauschen muss.
HH
Wieso muss ich 10 in reserve legen? Ich schick die Rechnung mit und damit hat es sich. Wenn die Cam kaputt ist dann schicken sie die zu der anderen Firma und nicht zu mir, oder?
Wieso muss ich 10 in reserve legen? Ich schick die Rechnung
mit und damit hat es sich. Wenn die Cam kaputt ist dann
schicken sie die zu der anderen Firma und nicht zu mir, oder?
Nein, wenn Du gewerblicher Verkäufer bist, stehst Du in der Pflicht gegenüber dem Käufer, was die Gewährleistung angeht. Da ist es erst mal egal, wo Du die Ware gekauft hast. Natürlich kannst Du dann gegenüber dem Discounter Gewährleistung einfordern. Aber das ist Dein Job und nicht der des Käufers.
Übrigens kann es sein, dass der Discounter, wenn er an gewerbliche Wiederverkäufer verkauft, per AGB die Gewährleistung auf ein Jahr gesenkt hat.
Nur mal am Rande
Gruß
ALex
Gruß
Wieso muss ich 10 in reserve legen? Ich schick die Rechnung
mit und damit hat es sich. Wenn die Cam kaputt ist dann
schicken sie die zu der anderen Firma und nicht zu mir, oder?
Weil der Käufer einen Kaufvertrag mit dir hat und wenn du gewerblich handelst du dann auch Ansprechpartner bleibst. (Allerdings musste dann auch ne Rechnung ausstellen und nicht deine weiterleiten.)
Sogar als PrivatVK solange du da nicht die Gewährleistung ausschließt.
Bei einer einmaligen Sache wird sich das wohl in ner Grauzone bewegen.
Wg. einer solchen Aktion kann dir kein Finanzamt was vor Gericht (mahnen versuchen se aber vllt, wenn dich einer anschwärzt).
Denn gewerblich handelste nur wenn du Wiederholungstäter wirst 
Allerdings werden Käufer wohl misstrauisch wenn se einen Privat VK sehen der Neuware verkauft und jegliche Gewährleistung ausschließt.
Man könnte annehmen die Ware sei vom Laster gefallen.
MfG
Lilly
Wieso muss ich 10 in reserve legen? Ich schick die Rechnung
mit und damit hat es sich. Wenn die Cam kaputt ist dann
schicken sie die zu der anderen Firma und nicht zu mir, oder?
Lies bitte den Thread über Pflichten gewerblicher Verkäufer (und ein solcher bist Du beim Verkauf von 10 neuen Geräten) welchen ich Dir verlinkt habe. Mit verschicken ist es nicht getan, Du brauchst AGB, ladungsfähige Anschrift, musst das Versandrisiko tragen usw.
Gruß,
Myriam
Ok, dann schlag ich mir die Sache wieder aus dem Kopf, wobei ich dabei 50€ Gewinn Pro Cam gemacht hätte… Naja, ist mir zu viel Umstand. Bitte lest euch auch mal den Thread durch und helft mir:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Danke für alle Antworten
MFG bochumer Junge
Hi
IMO braucht es um gewerblich zu sein eine Regelmäßgkeit und nicht eine einmalig Sache.
MfG
Lilly
IMO braucht es um gewerblich zu sein eine Regelmäßgkeit und
nicht eine einmalig Sache.
Das ist nicht falsch, aber der Kauf von 10 Neugeräten mit dem Zwecke des Weiterverkaufs zur Gewinnerzielung … das kann doch nur in die Hose gehen, wenn man da auf „privat“ machen will.
Gruß,
Myriam
Hi
Myriam hat es gesagt: Du als Verkäufer bist in der Pflicht der Gewährleistung.
HH
Hi
10 Neugeräte zum Zwecke der Gewinnerziehlung durch Verkauf ankaufen = einmalige Sache?
HH
So eventuell
Hallo bochumer Junge,
Kriegst du nicht eventuell noch 9 Bekannte/Freunde zusammen, die jeder mit dir eine Cam verkauft. Dann in der Artikelbeschreibung rein, wegen Doppelkauf oder so, aber dann nacheinander, nicht gleichzeitig.
Gruß
Sticky
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Alles pillepalle!
Auch wenn ich einen Container aus China kommen lasse mit 50.000 Turnschuhen, und die bei ebay versteigere hat das mit Gewerbe noch nichts zu tun ist, da das Unterfangen nicht auf Dauer angelegt ist, sondern es sich um eine „außergewöhnliche“ Aktion handelt.
Wenn Du genaueres Wissen willst, und Dir den Gang zum Anwalt ersparen möchtest, dann geh in die nächste Uni, setz dich einmal in eine Handelsrecht-Vorlesung /-Übung (sind alle öffentlich), und sprich danach den Dozenten auf diese Frage an. Die sind froh, wenn mal einer freiwillig was wissen will 
moe.