Alles rechtens? Und wie muss ich mich verhalten?

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein etwas kompliziertes Anliegen, welches ich versuche kurz zu beschreiben:

Ich habe im Dezember meine Wohnung gekündigt, weil ich ab Febr. mit meiner Freundin ein Haus zur Miete bekommen konnte.
Meine Vermieterin willigte ein, das Mietverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu beenden, wenn mehrere Nachmieter gestellt würden.
Bis heute habe ich keine Adresse o.ä. , nur email der Ex-Vermieterin.
Ich musste potentiellen Nachmietern ihre emailadresse übergeben, denn anders wollte sie keine Nachmieter vorgeschlagen bekommen. Es waren etliche Interessenten da, sogar welche, die sofort zum 1.2. einziehen wollten. Meine Vermieterin meinte dann, ich müsste weiter die Miete bezahlen, weil kein Nachmieter da wäre. Es hätten sich 2 gemeldet, jedoch würden diese ihr nicht zusprechen.
Ich zahlte natürlich für den Febr., zumal ein kleiner Wasserschaden im Schlafzimmer (Blumentopf auf Parkett) noch zur Rep. ausstand, den ich tragen sollte, ausserdem habe ich in der ersten Februarwoche die gesamte Wohnung gestrichen, die erst seit März 2012 von mir bezogen und eigentlich schon im August renoviert war. Den gesamten Februar hat es gedauert bis die Vermieterin sich endlich endschied, bzw. per email äusserte wie sie es haben möchte mit dem Parkett. Sofort habe ich mich um die Reperatur gekümmert und den gesamten Boden erneuern/ restaurieren lassen, was dann natürlich inzwischen in den Anfang vom März hineinlief.

Im Februar teilte meine Vermieterin mir per Mail mit, dass sie Nachmieter hat.

Ich habe bereits im Februar gesagt, dass die Wohnung übergeben werden kann, denn lediglich der Beauftragte für die Rep. benötigte noch den Schlüssel. Das alles musste ich managen.

Nun bekam ich letzte Woche eine email, in der meine Vermieterin, die mir erst einen Teil der hinterlegten Kaution zurücküberwiesen hat, nach der Märzmiete fragte. Ich antwortete ihr freundlich und sachlich mit meiner Meinung, dass ich eigentlich nicht mehr zahlen müsste, wenn sie doch einen Nachmieter hat. Wiedereinmal keine Reaktion.

Stattdessen bekomme ich heute einen Brief von Ihrer Anwältin PER EMAIL, in der ich aufgefordert werde, die ausstehende WM + Anwaltskosten, Auslagen etc. i.H.v. fast 200€ bis zum 25.04. zu zahlen, ansonsten würden sich die Kosten noch erhöhen…
Ist das alles rechtens???
Und darf sie einfach meine emailadresse weitergeben?
Muss Ihre Anwältin nicht an meine Adresse per Post schreiben?
Und muss ich nun wirklich wieder alles bezahlen?
Bitte helft mir!
Danke!
Aus diesem Grund habe ich dann für den letzten Monat innerhalb der Kündigungsfrist- März - keine Miete mehr bezahlt.

Dein Vertrag ist Ende Februar zu Ende. Deine Vermieterin hat keine Chance die Miete noch einzufordern wenn du die ganzen Emails aufgehoben hast was ich mal annehme - das Anwälte per Email sowas verschicken habe ich noch nie gehört ! Zumindest nicht ausschließlich. Ich hoffe du hast bereits alle Schlüssel zurückgegeben dann brauchst du dir keine sorgen machen und musst auch nichts zahlen.

Lg

Hallo aus Bernburg,

  1. RA schreiben keine eMail, da deren Versand und Transport nicht sicher ist. Es werden grundsätzlich und nach RA-Ordnung, immer Schreiben per Post und Fax verschickt.
  2. Liegt schriftliches Einverständnis der verkürzten gesetzlichen Kündigungsfrist vor, braucht die Miete nicht darüber hinaus bezahlt werden.
  3. Ab dem Zeitpunkt wo „neue“ Mieter die Wohnung nutzen, entfällt die weitere Mietzahlung, da sonst doppelt bezahlt wird.
  4. Lt. BGB steht Vermietern für die gesetzliche Kündigungsfrist die volle Miete zu.
  5. Die Kaution sollen Vermieter nach ca. 6 Montaen zuzüglich Zinsen und abzüglich offener Forderungen zurückzahlen.
  6. Mietern steht die Aufrechnung NICHT zu.

hallo,
natürlich geht das gar nicht!
aber der fall ist, da ja schon ein anwalt eingeschaltet ist, für diese seite nicht mehr tragbar!
auch Sie müssen einen anwalt / den mieterverein aufsuchen!
ein anwalt kostet Sie für eine beratung lediglich 10,-, wenn Sie algII, bafög oder sonstwie ein geringes einkommen nachweisen können - das geht über einen sog. beratungsschein.
jegliche weitere beratung hier verbietet sich!
tun Sie dies bitte…
mfg + viel erfolg,
udo

Lieber Ratsuchender,
wenn Sie zum 31. März gekündigt haben, müssen Sie auch bis zum 31. März Miete zahlen. Über eine frühere Beendigung des Mietvertrages müssen Sie eine konkrete Vereinbarung treffen, vages Gerede über irgendwelche potentiellen Nachmieter reicht dafür nicht aus.
Wenn Sie der Vermieterin gesagt haben, daß Sie die Miete für März nicht zahlen wollen, geraten Sie in Verzug (da Sie eigentlich zahlungspflichtig sind) und müssen Zusatzkosten wie Zinsen und Bearbeitungsgebühren zahlen. Ob es nun gleich notwendig war, eine Anwältin zu beauftragen, ist Ansichtssache.
Am besten zahlen Sie die Märzmiete sofort direkt an die Vermieterin und ignorieren die Anwältin, die vielleicht gar keine ist.
Viel Glück!

Hallo,

wenn ich Sie richtig vestanden habe, ist folgendes meine Meinung: Grundsätzlich muss Ihre Vermieterin keine Nachmieter akzeptieren. Deshalb müssen Sie nach meiner Meinung auch die Märzmiete zahlen. Um sicher zu gehen holen Sie sich Rat bei einem Fachanwalt oder dem örtlichen Mieterbund.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,

da offensichtlich ein Nachmieter nicht „wirksam“ gefunden/vereinbart worden war musst Du die März-Miete auf jeden Fall bezahlen.

Fand Ende März eine Wohnungsübergabe / -rückgabe statt, und hattest Du am 1.4. noch einen Schlüssel? Bestehen außer E-Mails belastbare Dokumente?

Zahlungen für April würde ich (zunächst) ablehnen mit Hinweis auf gekündigte Wohnung. Es könnte allerdings zum Problem werden wenn Du im April noch Zugang zur Wohnung hattest.

Allgemein: Vermieter darf sich selbstverständlich anwaltlicher Hilfe bedienen und dazu die persönlichen Daten des Mieters an den Anwalt weiterleiten. Es ist aber sehr ungewöhnlich, dass Du per E-Mail kontaktiert wirst. Hat Dein Vermieter Deine neue Postadresse erhalten?

VG
FvS

Hallo Maam,

Ihr Schreiben liest sich schon etwas sonderlich. Haben Sie keinen Mietvertrag aus diesen sollten Sie die postalische Anschrift des Vermieters entnehmen können.
Die Kündigung sollte mittels Einschreiben / Rückschein übergeben werden. Dass ein Schreiben vom Anwalt per. E-Mail zu Ihnen kommt ist auch nicht üblich, aber Ihre Anschrift (E-Mail) ist ein offizielle Möglichkeit der Komunikation.Rechtlich kommt es auf den Sachverhalt an.
Zu den Daten:
Ihre Kündigung ging sicher in Schriftform, spätestens am dritten Arbeitstag beim Vermieter ein?
Grundsätzlich können Sie einen Nachmieter anbieten. Sollten wirtschaftliche Gründen gegen die Person sprechen, braucht der Vermieter nicht zustimmen. Andernfalls das Diskriminierungsgesetz beachten.
Solange Reparaturen von Ihnen auszuführen sind und damit die Wohnung (Schlüsselrückgabe) noch nicht erfolgt ist, sind Sie verpflichtet die Miete zu entrichten.
Hat Ihnen die Mieterin angekündigt, dass sie den Rechtsweg einschreiten wird,falls Sie bis zum DATUM die Voraussetzungen zur Rückgabe nicht erfüllen?
Nur dann kann sie Ihnen die Kosten weiter geben.
In Ihrem Fall wäre die Kündigung zum Letzten Februar auf normalem Weg rechtskräftig, ohne Nachmieter.
Warum konnten Sie die Wohnung nicht bis zu diesem Termin „übergabereif“ herrichten?
Gruß Fred

Hallo Maam,

wenn ich mich recht erinnere, dann ist es ausreichend, Interessenten als Nachmieter zu benennen. Es ist nicht zwingend nötig, dass einer davon auch die Wohnung übernimmt. Also, hoffentlich hast Du die Namen und Anschriften der Interessenten noch, die Du benannt hast.
Dann ist die nächste Frage, hast Du die Wohnung Ende Februar an die Vermieterin zurückgegeben und hast Du dafür ein Übergabeprotokoll? Wenn ja, dann ist das alles garkein Problem, wenn nein, könnte es sein, dass die Forderung nach den Miete gerechtfertigt ist. Allerdings nicht die Forderung nach Anwaltskosten.
Zu Deiner Sicherheit solltest Du alle Mails ausdrucken, damit ja nichts verloren geht.
Dem Anwalt würde ich nicht antworten, denn so könnte man ja auf den Gedanken kommen, dass Du Dich auf eine Auseinandersetzung mit ihm einlässt. Also, eine Nachricht an die Vermieterin, dass Du die Forderung ablehnst und insbesondere die Forderung nach Anwaltskosten. Die strittige Miete würde ich bis zum Anschluß der Streitigkeiten auf ein Sonderkonto einzahlen und das auch der Vermieterin mitteilen.
Baste Grüße und viel Erfolg, Hubert Steiger.

Hallo,

entscheidend dürfte sein, ob Ihre VM Nachmieter ab dem 01.03. oder ab dem 01.04. hatte.
Läßt sich dies der email Ihrer VM entnehmen?

Ansonsten gilt die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ob Ihre Vm eine Nachmieterstellung verhindert oder erschwert hat, dürfte nur schwer zu beweisen sein und ist Ansichtssache und unterliegt somit einem hohen Prozeßrisiko.

Ich hätte angesichts der kurzen Mietzeit allerdings nicht renoviert, sofern keine Schäden vorhanden waren (etwa bunte Wände o.a,).

Alles andere (Anschreiben per Post oder nicht u.ä.) ist unerheblich.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Ich denke das beantwortet die Fragen recht gut:
http://www.mieterverband.ch/zh_mb_vorzeitiger_auszug…

Werter Fragesteller!
Die normale Kündigungsdauer oder Kündigungsfrist, beträgt 3 Monate. Sie haben also die Miete bis einschließlich Februar und März zu zahlen.
Meine Fragen zur Sache: "Für wann ist die Wohnungsübergabe von Ihnen mit dem ehem. Vermieter
ausgehandelt worden. Das ist wiederum entscheidend für
für den Fall, dass ein Nachmieter eher in die Wohnung einziehen möchte. Angenommen, der Nachmieter zieht im zum 1. Februar ein, dann darf der Vermieter für den Februar keine Miete für den Februar von Ihnen verlangen.
Das müssen Sie aber Nachweisen können(Hinweis: Schlüsselübergabe an den Vermieter).
Es kann niemand Ihre E-Mailadresse für seine Zwecke verlangen.
Da Sie über einen Anwalt über Kostenbelastungen unterrichtet wurden, bleibt Ihnen nur der Weg zu entweder dem Mieterbund oder zu einem Anwalt. Allein schaffen Sie das sonst nicht.
Jeder Mieter sollte schriftliche Festlegungen bei Einzug und Auszug mit dem Vermieter vereinbaren.
Auch über Nachmieter und Kosten.
So wie ich das sehe, möchte Ihre ehemaliger Vermieter
kräftig an Ihnen Verdienen. Die Kaution darf er nich behalten, es sei denn, dass Schönheitsreparaturen
noch offen sind,
Habe ich helfen können? Ihr „Großer Sucher“:

Hallo, deine anfrage betrifft ja mehrere punkte: zum einen das stellen von Nachmieter. Hier ist es reine Kulanz, ob der vm darauf eingeht. In deinem falle also: glück gehabt.
Dann das streichen der Wohnung: müsstest du das tun laut Mietvertrag oder nicht? Wenn nein, dann frage ich mich, warum du das getan hast - ist ja nett, bringt dir aber offensichtlich nicht viel.
Zum Blumentopf und der Parkett-Reparatur: wenn dies dein verschulden war, dann musst du natürlich sowohl die kosten tragen wie auch für die Reparatur sorgen.
Dass diese in den März hinein ging, ist ungünstige, klar, weil du da eigentlich ja schon raus sein wolltest.
Wenn du nun einfach die miete behältst, ist dies ein sicherer weg zur konfliktzuspitzung. Dass deine vm mit Rechtsanwalt reagiert, mag heftig erscheinen, ist aber sicherlich aus ihrer Befürchtung entsprungen, dass du dich mehr oder weniger nach deinen Bedingungen vom Acker machen willst.
Denn klar war ja anscheinend nicht, ab wann der Nachmieter, der ihrem Geschmack entsprach, in die Wohnung zieht. Oder hat sie dir klar gesagt, dass du dann ab März mietfrei bist? Ich schätze nein.
Die Kaution, die sie dir anteilsmäßig zurücküberwiesen hast, hast du zudem schon sicher. Es ist rechtens, dass sie einen teil bis zu einem Jahr zwecks Abrechnung der Betriebskosten zurückbehält.

Alles in allem: du willst frühzeitig wieder raus, also gestalte das ende auch für den vm, für den ein schneller Wechsel ja auch viel „Management“ bedeutet, so zügig und korrekt wie es das Mietrecht und euer vertrag vorsieht.

Viel Erfolg und einen glimpflichen Auszug,
Mannheim13

sie sind natürlich an Kündigungsfrist gebunden, ist wen der Vermieter als Nachmieter nimmt ist seine Sache.
zwecks des Anwaltsbriefes würde ich mir rechtliche Hilfe holen, evtl. bekommen sie Hilfe über Mietverein.
wünsche viel glück

Ciao Maam,

der Sachverhalt mit der Nachmietersuche hat sich erledigt?!

Der offene Sachverhalt besteht bzgl des Mietendes und der Wohungs-/schlüsselübergabe. Daher folgende Rückfragen: Du hast deine Wohung schriftlich zu Ende Februar gekündigt? Weiterhin hast du jedoch noch die Schlüssel zur Wohung? Deine Vermieterin hat dir jedoch bereits einen Teil der Kaution zurück erstattet?

Ein Schreiben eines Anwalts per Email halte ich für ungewöhnlich bis unseriös. Auf diese Email würde ich GAR NICHT reagieren! Auch würde ich den Kontakt mit der Vermieterin per Eamil vermeiden. Teile deiner Vermieterin per Post deine neue Anschrift mit. Weiterhin würde ich keine Miete zahlen und schon gar nicht die Anwaltskosten.

Umgehend solltest du deine Vermieterin um einen Termin für die Wohungsübergabe bitten. Komm mit einem Zeugen und mach ein Protokoll zur Übergabe. Wenn sie es nicht unterschrieben will, dann machst du das Protokoll zusammen mit deinem Zeugen. Danach fordest du die Auszahlung der restlichen Kaution.

Bedenken solltest du dass ihr Euch (Mieter/vermieterin) viell mißerstanden habt? Die Dauer des Mietverhältnis ist keineswegs an die Wohungsübergabe gebunden. Deine Argumente sind: die bereits teilweise erfolgte Erstattung der Kaution (Datum?) und dass erst jetzt im April nach der März Miete gefragt wird.

Geb dich beständig und dräng (unabhängig von offenen Fragen) auf eine baldige Wohungsübergabe.

Sollte die Vermieterin weiterhin Probleme machen hol dir konkrete Hilfe. Ansonsten empfehele ich wie imemr das direkte Gespräch und viel Diplomatie!

Viel Erfolg!
cumar

Hallo,
ich denke mal dass es hilfreich sein dürfte, selbst mit einem Anwalt zu drohen. Wenn Sie sich wie beschrieben verhalten haben, kann Ihnen nichts passieren.
MfG

Hallo Maam
wieder die Abzocke über einen Anwalt.
Ist ein Kontakt über die Mailadresse rechtsverbindlich?
Doch wohl nur wen eine Lesebestätigung mitgesendet wurde.
Ich würde selbst einen Anwalt, für Mietrecht, einschalten.
Vorzugsweise über den nächsten Mieterverein.

Mit freundlchem Gruß

Ulli pilger

Hallo Maam,

also ich würde es so machen: Der Vermieterin schreiben, dass ich mir verbitte, dass meine mail-Adresse einfach weitergeben wird. Sie möchte bitte der Anwältin die Postadresse mitteilen, sie betrachten die eingegangene mail als gegenstandslos.

Dann würde ich den gesamtem Sachverhalt nochmal schriftlich der Vermieterin zukommen lassen. Ich nehme an, alles, was bisher abgesprochen wurde, waren mündliche Absprachen und nirgendwo existiert was Schriftliches. Das ist immer ein Problem, da Sie wohl in der Beweislast wären.

Haben Sie die Wohnungsschlüssel schon ausgehändigt, und wenn ja, wann? Hat es eine Wohnungsübergabe gegeben? Wer war dabei? Gibt es ein Protokoll?

Zu wann sollten die von der Vermieterin gefundenen Nachmieter einziehen?

Fragen über Fragen!

Viele Grüße

Micha