Alles seins?

Hallo zusammen,

ich hab da auch mal eine Frage… Und zwar folgendes:

ein Paar lebt ca. 4 Jahre zusammen. Sie verdient nur etwas um 700,-€, da nur halbtags beschäftigt, er ist Vollzeit beschäftigt, verdient offiziell nur um 1200,-€ (unter der Hand kommt nochmal eine ähnliche Summe dazu- das lassen wir mal außer acht)!

Sie zieht nun Hals über Kopf aus, nimmt verschiedene Gegenstände aus der Wohnung mit, die teilweise von IHREN Eltern Geschenke an beide, teilweise nur für sie waren. Den Großteil der Dinge, die sie mitnimmt, hat SIE von ihrem Geld (von ihrem Konto aus) bezahlt- sie hat die Belege darüber!

ABER: er kommt und sagt, dass das alles SEINE Gegenstände wären, da sie ja nur sehr wenig verdient hat und ergo ja nichts vom eigenen Geld hat kaufen können- schließlich hätte sie ja auch anteilig Miete zu zahlen, sie mußte ihr Auto unterhalten, Zigaretten etc- da würde eben nichts über bleiben. Wenn etwas angeschafft wurde, dann wäre es ja von SEINEM Geld gewesen und somit wären das auch alles SEINE Gegenstände…

Die Frage wäre jetzt: hat er damit Recht? Ich mein, wenn man in einer Beziehung lebt und das über einen so langen Zeitraum, dann steht man ja auch füreinander ein! Kann man dann hinterher derart aufrechnen?

Mich würde mal interessieren, wie andere das sehen. Hatte hier zu Hause eine heiße Diskussion in diesem Bereich, wo die Meinungen entsprechend auseinander gingen!

Eine kurze Erklärung noch: als sie zu ihm zog hatte sie an Möbeln lediglich ein Bett.

Liebe Grüße,

Melanie

Hallo Melanie,

Sie zieht nun Hals über Kopf aus, nimmt verschiedene
Gegenstände aus der Wohnung mit, die teilweise von IHREN
Eltern Geschenke an beide,

Das darf sie nicht.

teilweise nur für sie waren.

Das darf sie.

Die Frage wäre jetzt: hat er damit Recht? Ich mein, wenn man
in einer Beziehung lebt und das über einen so langen Zeitraum,
dann steht man ja auch füreinander ein!

Verpartnert oder Verheiratet? Sonst nicht (abgesehen von der Bedarfsgemeinschaft). Sie hätte aber nur dann rechtmäßig gehandelt, wenn sie nur ihr Eigentum aus der gemeinsamen Wohnung entfernt hätte und nicht etwas, dessen „Großteil“ ihr Eigentum ist. Über gemeinsames Eigentum muss man sich irgendwie einigen. Wieviel irgendwer verdient, von wem etwas geschenkt wurde oder was jemand vorher hatte, ist für die Bestimmung des Eigentums an den Sachen nicht erheblich.

Grüße
Any

Hallo Any,

Danke für Deine schnelle Antwort!

Die Frage wäre jetzt: hat er damit Recht? Ich mein, wenn man
in einer Beziehung lebt und das über einen so langen Zeitraum,
dann steht man ja auch füreinander ein!

Verpartnert oder Verheiratet? Sonst nicht (abgesehen von der
Bedarfsgemeinschaft). Sie hätte aber nur dann rechtmäßig
gehandelt, wenn sie nur ihr Eigentum aus der gemeinsamen
Wohnung entfernt hätte und nicht etwas, dessen „Großteil“ ihr
Eigentum ist. Über gemeinsames Eigentum muss man sich
irgendwie einigen. Wieviel irgendwer verdient, von wem etwas
geschenkt wurde oder was jemand vorher hatte, ist für die
Bestimmung des Eigentums an den Sachen nicht erheblich.

Grüße
Any

Sie waren „verpartnert“, wie Du so schön schreibst :wink:!

Sind denn Dinge, die sie von ihrem Geld (von ihrem Konto) aus bezahlt hat und für die sie die Belege vorweisen kann nun IHR Eigentum oder SEIN Eigentum? Nehmen wir als Beispiel mal einen Badezimmerschrank: sie kauft über eBay auf ihren Namen einen Badezimmerschrank, bezahlt mit Geld, welches auf ihrem Konto ist! Ist das dann IHR Eigentum, auch wenn sie rein wirtschaftlich gesehen theoretisch es hätte gar nicht kaufen können und praktisch gesehen jetzt z.B. dann anteilig mehr Miete von ihm bezahlt wurde?

Ich weiß, komplizierte Sache- weiß aber nicht, wie man es besser beschreiben soll…

Liebe Grüße,

Melly

Hallo Melanie,

Sie waren „verpartnert“, wie Du so schön schreibst :wink:!

Das war nicht auf den Fall bezogen, sondern allgemein gedacht. „Verpartnerung“ ist die Eintragung einer Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare nach dem LPartG. Ich glaube also nicht, dass er und sie verpartnert waren :wink:. Die Verpartnerung ist neben der Ehe eine Möglichkeit, wegen der Partner füreinander einstehen müssen könnten.

Sind denn Dinge, die sie von ihrem Geld (von ihrem Konto) aus
bezahlt hat und für die sie die Belege vorweisen kann nun IHR
Eigentum oder SEIN Eigentum?

Es ist erstmal ihr Eigentum. Natürlich hätte sie ihn im Laufe der Beziehung zum Miteigentümer erklären können, dann wäre es nicht mehr ihr Eigentum. Solange sie das nicht getan hat, bleibt es ihr Eigentum.
Ob sie das Geld selbst verdient hat spielt keine Rolle, solange es ihr Geld war. Die Betonung, dass sie es „nicht hätte kaufen können“ macht mich jetzt allerdings etwas stutzig. Offenbar konnte sie es doch kaufen, oder nicht?
Daher der Hinweis: Es ist zwar irrelevant, ob ihre persönlichen Einkommensverhältnisse ausreichend gewesen wären. Aber diese Irrelevanz reicht nicht aus, sie im Umkehrschluss zur Eigentümerin an Sachen zu machen, deren Eigentümerin sie nicht auch tatsächlich ist.

Grüße
Any