mal angenommen, X und Y sind vor gerade mal drei Monaten in eine neue Wohnung gezogen (sanierter Altbau). Im Keller wurde eine Kellerbox zur Benutzung zur Verfügung gestellt.
X und Y haben dort alle möglichen Dinge an Hausrat und auch Möbeln, fast eine zweite Wohnungseinrichtung (die Beiden sind zusammengezogen) untergestellt.
Der Keller ist extremst feucht und jetzt, nach nur drei Monaten sind bereits sämtliche Holzgegenstände dick mit Schimmel überzogen, und zwar selbst solche, die nicht einmal direkt an einer Wand oder auf dem Boden standen.
X und Y haben natürlich nicht genug Platz, all das Zeug aus dem Keller in die Wohnung zu holen, möchten jedoch auch nicht alle Werte dort sinnlos verschimmeln lassen, da alle Dinge gut erhalten und auch brauchbar waren.
Ist der Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet, wenn die im Keller gelagerten Möbel und Hausrat aufgrund des Zustandes des Kellers zerstört oder unbrauchbar werden oder ist das ein Grund für eine Minderung der Miete, und falls ja, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?
Nach meinen Erfahrungen mit diesen Kellern würde ich sagen, dass Du da keine Chance hast, da von vorne herein klar ist, dass Keller von Altbauten nicht dazu geeignet sind Dinge dieser Art zu lagern. Diese Keller sind dafür da, dass man Konseven, Kohle und andere feuchtigkeitsresistente Gegenstände aufbewahrt. Da dir die Feuchtigkeit sicherlich auch schon vorher aufgefallen ist, würde ich sagen ist das eher persönliches Versagen, weil Du nicht über die Auswirkungen eines solchen Raumklimas auf die Möbel nachgedacht hast.
Keller von Altbauten müssen in der Regel auch gut durchlüftet werden, wir haben einen alten Weinkeller und da ist das ganze Jahr über ein Fenster geöffnet, damit die Luft zirkulieren kann - in Mietshäusern werden diese Lüftungsmöglichkeiten gerne zu gemacht, da 5 Grad im Keller ja zu kalt sind und die Mieter es ja schön warm ahben wollen.
Normaler Weise lagert man in solchen Kellern auch alles über dem Boden und verwendet keine versiegelten Holzregale, da auch im Boden eine gewisse Feuchtigkeit vorhanden ist oder sogar Wasser frei ein und auslaufen kann.
mal angenommen, X und Y sind vor gerade mal drei Monaten in
eine neue Wohnung gezogen (sanierter Altbau).
Nur interessehalber: Was und wie wurde an einem Altbau saniert, wenn der Keller feucht ist?
Der Keller ist extremst feucht…
Ein feuchter Keller ist zwar nicht in Ordnung, aber der Zustand war doch sicherlich schon bei der Anmietung bekannt und allemal, als Du Sachen dort einlagertest.
Ist der Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet, wenn die im
Keller gelagerten Möbel und Hausrat aufgrund des Zustandes des
Kellers zerstört oder unbrauchbar werden oder ist das ein
Grund für eine Minderung der Miete…
Du hast die feuchte Höhle angemietet. Zur Möbellagerung ist sie offenkundig nicht geeignet, aber das sieht/weiß man vorher. Du wirst mit irgendwelchen Ansprüchen auf Granit beißen.
Ist der Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet, wenn die im
Keller gelagerten Möbel und Hausrat aufgrund des Zustandes des
Kellers zerstört oder unbrauchbar werden oder ist das ein
Grund für eine Minderung der Miete…
Du hast die feuchte Höhle angemietet. Zur Möbellagerung ist
sie offenkundig nicht geeignet, aber das sieht/weiß man
vorher. Du wirst mit irgendwelchen Ansprüchen auf Granit
beißen.
wars nicht mal so, dass man für einen Kellerraum, der im Mietvertrag aufgeführt wird und für den man miete zahlt, der aber nicht nutzbar ist, die Miete mindern kann?
wars nicht mal so, dass man für einen Kellerraum, der im
Mietvertrag aufgeführt wird und für den man miete zahlt, der
aber nicht nutzbar ist, die Miete mindern kann?
Von Mietrecht hab ich keine Ahnung und weiß auch nicht, wann man Mietminderungen geltend machen kann. Wenn man aber eine Wohnung/einen Keller mit erkennbaren Mängeln anmietet, wird man die erkennbaren Mängel nicht hinterher zum Anlaß für Mietminderungen nehmen können. Einen feuchten Keller erkennt auch ein Laie. Wenn er die Bude trotzdem mietet, muß er wissen, was er tut. Anders sieht es aus, wenn der Keller zum Zeitpunkt der Anmietung trocken war.
mal angenommen, X und Y sind vor gerade mal drei Monaten in
eine neue Wohnung gezogen (sanierter Altbau). Im Keller wurde
eine Kellerbox zur Benutzung zur Verfügung gestellt.
Altbaukeller sind idr nicht zur lagerung von gegenständen gedacht (weiß jetzt nicht mehr den genauen wortlaut…), eher als vorratskeller für kartoffeln etc.