Hallo,
am Mittwoch schreibe ich ein wichtige Klassenarbeit über das Thema „Kündigungen“, unser Lehrer hat mit uns leider nicht sehr viel im Unterricht durchgenommen und verwies auf unser jetziges Wissen und das Wbl-Buch.
Ich schreibe jetzt einfach mal alles wa sich zum Thema weiß, und sollte irgendwas falsch sein, oder ich was vergessen habe, würde ich mich sehr freuen wenn ihr das ganze ergänzt.
Es gibt 2 Arten von Kündigungen
Ordendtliche Kündigung mit einhalten einer Frist, diese Frist hängt von der Beschäftigungszeit ab. Wenn ein Arbeitnehmer mindestens 6 MOnate angestellt ist aber unter 2 Jahren, hat er grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat 28 Tagen entweder zum Monatesende oder zum 15. des Monats.
Außerordentliche Kündigung
Ist eine fristlose Kündigung, ohne Einhaltung einer bestimmten Frist.
Werden bei schwerwiegen Vorkommnissen wie z.B. Diebstahl ausgesprochen.
Kündigungsschutz:
Kündigungsschutz hat man, wenn der Betrieb mindestens 11 Angestellte hat! Frage ist das mit oder ohne Azubis??
Es gibt 3 Arten von Kündigungsgründen
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Betriebsbedingte Kündigung z.b. wegen Schlechter Auftragslage, Rationlisierung,Umsatzrückgang
Anmerkung: Der Arbeitnehmer kann entscheiden ob er klagt, oder eine Abfindung nimmt, diese beträgt 0,5 Monatesgehalte pro Beschäftgigunsjahr.
Bei einer Betriebsbedingten Kündigung müssen die soziel Gesichtspunkte beachtet werden, z.b.
Schwerbehinderung
ALter des Arbeitsnehmers
Länge der Betriebszugehörigkeit
Unterhaltszahlungen
Reihenfolge der Wichtigkeit setzt der Betriebsrat falls vorhanden und der Chef fest. -
Verhaltensbedinge Kündigung z.b.
Trunkenheit
Bummellei
Arbeitsverweigerung
Anmerkung: Hierbei sind Abmahnungen, die auch müdnlich ausgeprochen werden nötig. -
Personenbedingte Kündigung
Krankheit ohne Aussicht auf Besserung
Schlechte Leistungen
Will ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen, muss er laut Arbeitsgericht 3 wichtige Punkte beachten.
- Ist wirklich keine Aussicht auf Besserung??
- Schadet die Krankheit das Unternehmen?
3-- Bei Abwägung des Arbeitgeber und Arbeitnehmerinteressen, müssen die der Unternehmung überwiegen.
So würde mich über Ergänzungen und eventuelle Beispiele sehr freuen.
Grüße Danny