Allg. Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Hallo,

laut Mutterschutzgesetz §4 dürfen werdende Mütter „…nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet…“ nicht beschäftigt werden.

Kann mir jemand sagen, wer diese Art von Beschäftigungsverbot ausspricht, bescheinigt…???

Nehmen wir mal an, die Schwangere arbeitet in einem Friseurladen, d.h. sie steht den ganzen Tag. Färben tut Sie seit Bekanntwerden der Schwangerschaft (weg. giftiger Stoffe) nicht mehr!
Auf den o.g. Paragraphen meinte Ihr Frauenarzt, das entscheide der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hingegen meint, die Schwangere könne bis 6 Wochen vor der Entbindung arbeiten… :-S

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

das ist ein gesetzliches Beschäftigungsverbot, dass der AG von sich aus ohne ärztliche Bescheinigung berücksichtigen muss.

Allerdings bedeutet 4 h Stehen wirklich nur Stehen und nicht Stehen&Gehen. Verkäufer in Geschäften fallen z.B. nicht unter diese Vorschrift, obwohl diese auch den ganzen Tag nicht sitzen.

Friseure bewegen sich vergleichbar durch den Laden und haben ja zusätzlich idR Rollhocker, auf denen sie einen Teil der Arbeitsleistung im Sitzen erbringen.

Von daher kann es gut sein, dass der AG recht hat.

VG
EK