Hallo,
laut Mutterschutzgesetz §4 dürfen werdende Mütter „…nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet…“ nicht beschäftigt werden.
Kann mir jemand sagen, wer diese Art von Beschäftigungsverbot ausspricht, bescheinigt…???
Nehmen wir mal an, die Schwangere arbeitet in einem Friseurladen, d.h. sie steht den ganzen Tag. Färben tut Sie seit Bekanntwerden der Schwangerschaft (weg. giftiger Stoffe) nicht mehr!
Auf den o.g. Paragraphen meinte Ihr Frauenarzt, das entscheide der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hingegen meint, die Schwangere könne bis 6 Wochen vor der Entbindung arbeiten… :-S
Vielen Dank im Voraus.